Überblick: Europas ePrivacy-Richtlinie

Europe's ePrivacy Directive

Worum geht es bei der ePrivacy-Richtlinie der EU? Was sind die Anforderungen? Was bedeutet sie für die Verwendung von Cookies auf Ihrer Website? In diesem Beitrag beantworten wir diese Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie die Anforderungen erfüllen können.

Was ist die ePrivacy-Richtlinie?

Zusammen mit der DSGVO ist die ePrivacy-Richtlinie das bedeutendste EU-Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Obwohl es ein europäisches Gesetz ist, kann es Unternehmen auf der ganzen Welt betreffen.

Die ePrivacy-Richtlinie ist seit 2002 in Kraft und wurde eingeführt, um Leitlinien und Empfehlungen für den elektronischen Datenschutz, einschließlich E-Mail-Marketing und Cookie-Nutzung, aufzustellen. Sie ergänzt die DSGVO und gilt auch heute noch.

Die ePrivacy-Richtlinie wird durch die ePrivacy-Verordnung abgelöst werden. Diese Verordnung wird in naher Zukunft verabschiedet und soll ähnliche Werte wie die Richtlinie beibehalten, wobei viele der gleichen Regeln gelten werden.

Was bedeutet die ePrivacy-Richtlinie für die Verwendung von Cookies?

Wenn Sie in der EU geschäftlich tätig sind (unabhängig davon, ob Sie Ihren Sitz in der EU haben oder nicht), dann sind Sie von der ePrivacy-Richtlinie betroffen: Sie regelt die elektronische Kommunikation, auch wenn es sich um nicht-personenbezogene Daten handelt, und erfordert die informierte Einwilligung der Nutzer, bevor sie Cookies auf dem Gerät eines Nutzers speichern und/oder sie/ihn verfolgen.

Das bedeutet, dass Sie, wenn Ihre Website von europäischen Nutzern besucht werden kann und sie Cookies verwendet, Folgendes einrichten müssen:

  • eine gesetzeskonforme Cookie-Richtlinie (Dokument) bereitstellen;
  • ein Cookie-Banner beim ersten Besuch des Nutzers anzeigen;
  • technisch nicht notwendige Cookies (z. B. über Google Analytics, Adsense usw.) blockieren, bevor die Einwilligung der Nutzer eingeholt wurde; und
  • Cookies nur nach informierter Einwilligung freigeben (vorherige Einwilligung).

Vor der Einwilligung können keine Cookies – mit Ausnahme von technisch nicht notwendigen Cookies – installiert werden.

Die Einwilligung in Cookies muss informiert und ausdrücklich erfolgen und kann durch eine eindeutige bestätigende Handlung (Opt-In) erteilt werden. Abhängig von der örtlichen Behörde können diese aktiven Verhaltensweisen fortgesetztes Browsen, Klicken, Scrollen der Seite oder eine andere Methode umfassen, die vom Nutzer als aktive Handlung gefordert wird.

So kann Ihnen iubenda bei der Verwaltung der Cookie-Einwilligungen helfen

Unsere Privacy Controls and Cookie Solution ermöglicht es Ihnen, alle wichtigen Aspekte der ePrivacy-Richtlinie zu verwalten, insbesondere:

  • Nutzer einfach über einen Cookie-Banner und eine spezielle Cookie-Richtlinienseite informieren;
  • Einstellungen für die Einwilligung in Cookies erhalten und speichern;
  • präventiv Cookies vor der Einwilligung blockieren; und
  • die Einwilligung nachverfolgen sowie die Einstellungen der Einwilligung für jeden Nutzer bis zu 12 Monate ab dem letzten Besuch der Website speichern.

Verwaltung der Einwilligungen mit der Cookie Solution

Cookie-Banner erstellen

Cookie-Einwilligungen mit der Privacy Controls and Cookie Solution verwalten

Cookie-Banner erstellen

Über uns

iubenda

Cookie-Einwilligungsverwaltung für ePrivacy, DSGVO und CCPA

www.iubenda.com

Siehe auch