Wo und wie Sie legal E-Mails an Ihre Nutzer senden können, ohne vorher eine Einwilligung einholen zu müssen (und ohne gegen das Gesetz zu verstoßen)
Ausnahmen
Achten Sie bitte darauf, diese Tabelle gilt nicht, wenn:
- Sich ein Nutzer abgemeldet hat, d.h. er in der Vergangenheit ausdrücklich darum gebeten hat, Ihre E-Mails nicht zu erhalten (z. B. durch Abmeldung von Ihrem Newsletter);
- Sie für Produkte von Drittanbietern werben oder Werbung in Ihren E-Mails platzieren (sorry, das nennt man DEM, Direct Email Marketing, und erfordert eine Einwilligung).
*Wichtig: Die in dieser Tabelle enthaltenen Informationen sind gemäß der im März 2021 geltenden Gesetzgebung auf dem neuesten Stand. Wenn es Änderungen gibt, wird die Tabelle entsprechend aktualisiert.
|
Land
|
Ist eine Geschäftsbeziehung erforderlich (d.h. der Empfänger hat bei Ihnen gekauft),
bevor Sie die erste E-Mail versenden? |
Muss eine Einwilligung eingeholt werden,
um weitere E-Mails versenden zu können? |
|---|---|---|
| 🇦🇷 Argentinien |
JA |
JA |
| 🇦🇺 Australien |
JA |
NEIN |
| 🇧🇷 Brasilien |
JA |
JA |
| 🇨🇦 Kanada |
JA |
NEIN |
| 🇪🇺 Europäischen Union |
JA |
NEIN |
| 🇬🇧 Vereinigtes Königreich |
JA |
NEIN |
| 🇭🇰 Hongkong |
JA |
NEIN |
| 🇮🇱 Israel |
JA |
NEIN |
| 🇯🇵 Japan |
JA |
NEIN |
| 🇲🇦 Marokko |
JA |
NEIN |
| 🇳🇿 Neuseeland |
JA |
NEIN |
| 🇸🇬 Singapur |
JA |
NEIN |
| 🇿🇦 Süd-Afrika |
JA |
NEIN |
| 🇺🇸 Vereinigte Staaten |
JA |
JA |
Sie sollten sich dabei nicht völlig verrückt machen. 🤷 Hier sind einige Dinge, die Sie aus rechtlicher Sicht beachten müssen:
- Die Kontaktdaten Ihres Unternehmens (z. B. über einen Link zu Ihrer Über Uns – oder Impressums-Seite);
- Die Möglichkeit, sich vom Erhalt Ihrer E-Mails abzumelden;
- Für EU-Länder: Ihre E-Mails müssen sich auf ähnliche Dienstleistungen beziehen wie die, die der Empfänger bereits gekauft hat.