Privacy Policy of www.animares.com

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Further information about the processing of Personal Data

    • Informationspflichten

      Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei 1. Änderung von Personalstammdaten, 2. Angebote, 3. Arbeitsverträge, 4. Arbeitszeugnisse, 5. Archivierung Kundenakten Verkauf, 6. Archivierung von Aufträgen und Gewährleistungsaufträgen, 7. Archivierung von Empfangsquittungen, 8. Archivierung von Mietverträgen, 9. Auftragsbestätigungen, 10. Ausfalltageermittlung, 11. Auslagen/Rechnungen von Mitarbeitern, 12. Backups, 13. Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen, 14. Beförderung und Gehaltsabrechnungen, 15. Bewerbungen (Email/Post), 16. Buchung von Firmenreisen, 17. Dokumentenmanagement, 18. Download unserer App im AppStore, 19. E-Mail Schriftverkehr, 20. Eignungstests, 21. Geburtstags- und Jubiläumsverzeichnis, 22. Interne Aushänge, 23. Interne Prozessabläufe, 24. IT-Dokumentation, 25. Kinderkrankschreibungen, 26. Kontaktformular Internetseite, 27. Krankenstatistik, 28. Kreditkartenbeantragung, 29. Küchenorganisation, 30. Kundenschriftverkehr, 31. Lohn- und Gehaltsabrechnung, 32. Marketingmanagement 33. Onboardingplan, 34. Personalakte, 35. Personalfragebogen, 36. Personalstammdatenerfassung, 37. Rahmenbedingungen Großkunden, 38. Rechnungen, 39. Rechnungen buchen, 40. Reisekostenabrechnung, 41. Scan externer Unterlagen, 42. Schlüsselverwaltung, 43. Tankkarten, 44. Telefonanlage, 45. Überstunden und Resturlaube, 46. Urlaubsplanung, 47. Vertragsmanagement, 48. Vertrieb Geschäftskunden, 49. Zeiterfassung, 50. Zentrale Userverwaltung, 51. Zollabwicklung, 52. Kündigungen

      Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Telefonnummer.

      1. Kontaktdaten und betrieblicher Datenschutzbeauftragter

      Verantwortlicher gemäß Artikel 4 Absatz 7 DS-GVO ist Anima Res GmbH, In der Raste 12, 53129 Bonn, backoffice@animares.com, 0228 7637450, Geschäftsführer: Pablo Olmos & Rodrigo Olmos. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von Anima Res GmbH ist unter der o.g. Anschrift, zu Händen der Abteilung Datenschutz, bzw. unter backoffice@animares.com erreichbar.

      2. Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen

      (1)Die Daten werden von uns erhoben, gespeichert und ggf. weitergegeben, soweit es

      1. betreffend das Verfahren Änderung von Personalstammdaten, erforderlich ist, um dem Arbeitgeber Aufschluss über die Person des Bewerbers und dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu geben. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      2. betreffend das Verfahren Angebote, um eine empfangsbedürftige Willenserklärung ab-zugeben, die alle vertragswesentliche Bestandteile enthält und durch die ein Vertragsabschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf An-frage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      3. betreffend das Verfahren Arbeitsverträge, erforderlich ist, um den gegenseitigen Vertrag zu erfüllen, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Gewährung des vereinbarten Arbeitsentgelts verpflichtet. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      4. betreffend das Verfahren Arbeitszeugnisse, erforderlich ist, um eine vom Arbeitgeber ausgestellte schriftliche Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (§ 630 BGB) zu erstellen und an den Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      5. betreffend das Verfahren Archivierung Kundenakten Verkauf, erforderlich ist mit Kunden, Interessenten, Dienstleistern und Lieferanten zu kommunizieren. Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person und die Verarbeitung ist erforderlich für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO.

      6. betreffend das Verfahren Archivierung von Aufträgen und Gewährleistungsaufträgen, erforderlich ist mit Kunden, Interessenten, Dienstleistern und Lieferanten zu kommunizieren. Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person und die Verarbeitung ist erforderlich für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buch-stabe b DS-GVO.

      7. betreffend das Verfahren Empfangsquittungen, erforderlich ist, um den Empfang von Waren und Dienstleistungen zu dokumentieren. Darüber hinaus dient die Quittung zur Prüfung einer Eingangsrechnung. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Ver-antwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      8. betreffend das Verfahren Archivieren von Mietverträgen, erforderlich ist, um eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zu ermöglichen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.
      9. betreffend das Verfahren Auftragsbestätigungen, erforderlich ist, um dem Kunden die Annahme eines Angebotes mitteilen zu können. Das Unternehmen, das eine Auftragsbestätigung erstellt, hat zumeist zuvor ein Angebot über die Lieferung der Waren, über die Menge und die Preise oder über eine Dienstleistung und deren Preise erstellt. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung einer vorvertraglichen Maßnahme auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      10. betreffend das Verfahren Ausfalltageermittlung, erforderlich ist, um die Häufigkeit von erkrankten Personen darstellen zu können (in Form einer Tabelle, einer Kurve oder eines Diagramms). Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zur Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu/ zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person und auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz1 Buchstabe d DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      11. betreffend das Verfahren Auslagen/Rechnungen von Mitarbeitern, erforderlich ist, um Auslagen oder Rechnungen von Mitarbeitern festzuhalten und zu erstatten. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikels 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass dem Mitarbeiter die Auslagen nicht erstattet werden können bzw. die fällige Rechnung nicht bezahlt werden kann.

      12. betreffend das Verfahren Backups, erforderlich ist, um Daten zu sichern. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke des Berechtigten Interesses (Interessensabwägung), wenn schutzwürdige Interessen dem nicht entgegen stehen (insbesondere bei Kindern). Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass es zu einem Datenverlust kommen kann.

      13. betreffend das Verfahren Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen, erforderlich ist, um für die Einreise eines Antragstellers bzw. Mitarbeiters, der sich außerhalb der EU aufhält, genehmigen zu lassen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mit-hin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO, zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO und ggfs. zur Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      14. betreffend das Verfahren Beförderung und Gehaltsabrechnungen, erforderlich ist, um die Beförderung eines Mitarbeiters (z.B. zum Teamleiter) festzuhalten und ggfs. die Gehaltsabrechnung anzupassen. In der Regel wird dann ein Formular für die geänderte
      Gehaltsabrechnung an die Personalabteilung übermittelt. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      15. betreffend das Verfahren Bewerbungen (Email/Post), erforderlich ist, um eine Bewerbung zu bearbeiten, die ein Angebot eines Arbeitsuchenden an einen Arbeitgeber in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst zur Begründung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses darstellt. Diese wird vom Bewerber per Email oder per Post an das Unternehmen geschickt. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      16. betreffend das Verfahren Buchung von Firmenreisen, erforderlich ist, um einem Arbeitnehmer eine Tätigkeit außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte zu ermöglichen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      17. betreffend das Verfahren Dokumentenmanagement, erforderlich ist, um eine datenbankgestützte Verwaltung von elektronischen Dokumenten aller Art zu ermöglichen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Arti-kel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      18. betreffend das Verfahren Download unserer App im AppStore, erforderlich ist mit Kunden, Interessenten, Dienstleistern und Lieferanten zu kommunizieren. Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO.

      19. betreffend das Verfahren E-Mail Schriftverkehr, erforderlich ist mit Kunden, Interessenten, Dienstleistern und Lieferanten zu kommunizieren. Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person und die Verarbeitung ist erforderlich für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO.

      20. betreffend das Verfahren Eignungstests, erforderlich ist, um festzustellen, ob und in-wieweit eine Person über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, die Eingangsanforderung eines Bildungsweges zu erfüllen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin bei Mitarbeitern zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu und bei Bewerbern zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf An-frage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      21. betreffend das Verfahren Geburtstags- und Jubiläumsverzeichnis, erforderlich ist, um in einem Verzeichnis die Geburtstage und Jubiläen festzuhalten. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von berechtigtem Interesse, das in Einzelfall durch eine Interessenabwägung abgewogen wird, wenn ein schutzwürdiges Interesse dem entgegensteht (insbesondere bei Kindern) auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      22. betreffend das Verfahren Interne Aushänge, erforderlich ist, um firmeninterne Informationen bereitzustellen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      23. Interne Prozessabläufe, erforderlich ist, um eine Menge logisch verknüpfter Einzeltätigkeiten (Aufgaben, Arbeitsabläufe), die ausgeführten werden, um ein bestimmtes geschäftliches oder betriebliches Ziel zu erreichen. Bei diesen Prozessabläufen sind Daten von Personen angegeben. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      24. betreffend das Verfahren IT-Dokumentation, erforderlich ist, um nachvollziehen zu können, welche IT in unserem Unternehmen verwendet wird. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass keine Dokumentation der IT vorgenommen wird.

      25. betreffend das Verfahren Kinderkrankschreibungen, erforderlich ist, um im Falle einer Erkrankung des Kindes, ein Elternteil wegen der Pflege seines Kindes nicht zur Arbeit gehen kann. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Ab-satz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      26. betreffend das Verfahren Kontaktformular Internetseite, erforderlich ist mit Kunden, Interessenten, Dienstleistern und Lieferanten zu kommunizieren. Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person und die Verarbeitung ist erforderlich für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Per-son auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO.

      27. betreffend das Verfahren Krankenstatistik, erforderlich ist, um die Häufigkeit von er-krankten Personen darstellen zu können (in Form einer Tabelle, einer Kurve oder eines Diagramms). Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zur Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Ab-satz 1 BDSG-neu/ zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person und auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz1 Buchstabe d DS- GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      28. betreffend das Verfahren Kreditkartenbeantragung, erforderlich ist, um dem Kreditinstut Aufschluss über den Antragssteller zu geben. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      29. betreffend das Verfahren Küchenorganisation, erforderlich ist, um den Mitarbeiter dar-über zu informieren, dass er die wöchentlich wechselnde Verantwortung trägt. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      30. betreffend das Verfahren Kundenschriftverkehr, erforderlich ist mit Kunden, Interessenten, Dienstleistern und Lieferanten zu kommunizieren. Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person und die Verarbeitung ist erforderlich für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO.

      31. betreffend das Verfahren Lohn- und Gehaltsabrechnung, erforderlich ist, um Arbeitsentgelte (Löhne und Gehälter) sowie die gesetzlichen und freiwilligen Abzüge zu erfas-sen, abzurechnen und zu buchen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu sowie zum Zwecke der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung des Verantwortlichen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      32. betreffend das Verfahren Onboardingplan, erforderlich ist, um die administrative Einstellung, mithin die Einarbeitung in die Arbeitsaufgabe einerseits und andererseits die soziale Eingliederung in das Arbeitsumfeld, zu ermöglichen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      33. betreffend das Verfahren Personalakte, erforderlich ist, um den gegenseitigen Vertrag und alle relevanten Unterlagen zu archivieren, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Gewährung des vereinbar-ten Arbeitsentgelts verpflichtet. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      34. betreffend das Verfahren Personalfragebogen, erforderlich ist, um dem Arbeitgeber Aufschluss über die Person des Bewerbers und dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu geben. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      35. betreffend das Verfahren Personalstammdatenerfassung, erforderlich ist, um dem Arbeitgeber Aufschluss über die Person des Bewerbers und dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu geben. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO und zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      36. betreffend das Verfahren Rahmenbedingungen Großkunden, erforderlich ist, um eine empfangsbedürftige Willenserklärung abzugeben, die alle vertragswesentliche Bestand-teile enthält und durch die ein Vertragsabschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      37. betreffend das Verfahren Rechnungen, erforderlich ist, um ein Dokument zu erstellen, in dem ein Unternehmen seinen Kunden über das aufgrund eines Vertrages fällige Entgelt informiert. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buch-stabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      38. betreffend das Verfahren Rechnungen buchen, erforderlich ist, um ein Dokument zu erstellen, in dem ein Unternehmen seinen Kunden über das aufgrund eines Vertrages fällige Entgelt informiert. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      39. betreffend das Verfahren Reisekostenabrechnung, erforderlich ist, um die Zusammenstellungen der Kosten, die durch eine Geschäftsreise entstehen. Reisekosten setzen sich zusammen aus Fahrtkosten, Verpflegungsaufwendungen, Übernachtungskosten oder sonstige Reisenebenkosten. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      40. betreffend das Verfahren Scan externer Unterlagen, erforderlich ist mit Kunden, Interessenten, Dienstleistern und Lieferanten zu kommunizieren. Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person und die Verarbeitung ist erforderlich für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Per-son auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO.

      41. betreffend das Verfahren Schlüsselverwaltung, erforderlich ist, um eine Schlüsselübergabe (ggf. in Excel) zu dokumentieren, damit sichergestellt werden kann, dass dieser beim Ausscheiden des Mitarbeiters wieder eingezogen wird. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      42. betreffend das Verfahren Tankkarten, erforderlich ist, um Kreditkarten auszustellen, die zur Verwendung an Tankstellen einem Mitarbeiter überlassen werden. Die Karten funktionieren an ausgewählten Tankstellen, damit Fahrer den Kraftstoff direkt über das Firmenkonto bezahlen können. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      43. betreffend das Verfahren Telefonanlage, erforderlich ist, um eine Vermittlungseinrichtung, die mehrere Endgeräte wie zum Beispiel Telefon, Fax, Anrufbeantworter sowohl
      untereinander, als auch mit einer oder mehreren Leitungen des öffentlichen Telefonnetzes zu verbinden. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt wer-den kann.

      44. betreffend das Verfahren Überstunden und Resturlaube, erforderlich ist, um die Mehr-arbeit, die ein Beschäftigter arbeitet und den verbleibenden Urlaub, zu erfassen, gegebenenfalls durch ein formelles Einstempeln oder beruhend auf einer informellen Vereinbarung. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      45. betreffend das Verfahren Urlaubsplanung, erforderlich ist, um eine systematische Übersicht über die zeitliche Ordnung, in der den einzelnen Arbeitnehmern der Urlaub im Laufe des Kalenderjahres gewährt wird, zu gewährleisten. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      46. betreffend das Verfahren Vertragsmanagement, erforderlich ist, um die Betreuung der vertraglichen Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, Implementierung von Verträgen und Vornahmen von Vertragsänderungen aus technischen, terminlichen, personellen oder finanziellen Gründen zu ermöglichen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      47. betreffend das Verfahren Vertrieb Geschäftskunden, erforderlich ist, um mit spezielle Prozesse im Unternehmen Geschäftskunden zu gewinnen. Hierbei wird versucht Waren und/oder Dienstleistungen an Geschäftskunden zu verkaufen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke von vorvertraglichen Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buch-stabe b DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      48. betreffend das Verfahren Zeiterfassung, erforderlich ist, um die Zeitmenge, die ein Beschäftigter arbeitet, zu erfassen, gegebenenfalls durch ein formelles Einstempeln oder beruhend auf einer informellen Vereinbarung. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      49. betreffend das Verfahren Zentrale Userverwaltung, erforderlich ist, um die administrative Organisation, zur Bereitstellung aller Zugänge und Lizenzschlüssel, sicherzustellen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses und auf Grundlage des Artikel 88 Absatz 1 DS-GVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG-neu. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      50. betreffend das Verfahren Zollabwicklung, erforderlich ist, um Waren und Dienstleistungen über den Zoll abzuwickeln und Daten einzureichen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des
      Verantwortlichen nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      51. betreffend das Verfahren Kündigungen, erforderlich ist, um im Falle einer Kündigung das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung einer rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO und zum Zwecke von berechtigtem Interesse, das in Einzelfall durch eine Interessenabwägung abgewogen wird, wenn ein schutzwürdiges Interesse dem entgegensteht (insbesondere bei Kindern) und auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO. Eine Nichtbereitstellung dieser Daten kann zur Folge haben, dass der Zweck der Datenverarbeitung nicht erfüllt werden kann.

      Wir übermitteln personenbezogene Daten an zuständige Mitarbeiter/Abteilungen; Steuerberater, Sozialversicherungsträger und externe Dienstleister, welche die Daten verarbeiten.

      Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

      Teilweise bedienen wir uns externer Dienstleister mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum, um Ihre Daten zu verarbeiten.

      Diese Dienstleister wurden von uns sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und sind an unsere Weisungen gebunden. Sie werden von uns regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister werden diese Daten nicht an Dritte weitergeben, sondern sie nach Vertragserfüllung und dem Abschluss gesetzlicher Speicherfristen löschen, soweit Sie nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben. Eine Weitergabe kann wie folgt zum Zwecke der Aufgaben-/Vertragsabwicklung erforderlich sein:

      Weitergabe an einen Steuerberater zur: Änderung von Personalstammdaten, Arbeitsverträge, Auslagen/Rechnungen von Mitarbeitern, Beförderung & Gehaltsabrechnung, Rechnungen buchen, Personalakte, Dokumentenmanagement, Lohn- & Gehaltsabrechnung, Personalfragebogen, Personalstammdatenerfassung, Rechnungen buchen, Reisekostenabrechnung, Kündigungen

      Weitergabe an einen IT-Dienstleister zur: Backups, IT-Dokumentation, Dokumentenmanagement, Telefonanlage, Zentrale Userverwaltung

      Darüber hinaus übermitteln wir gegebenenfalls Informationen zu dem entsprechenden Sachverhalt an einen Rechtsanwalt. Dies erfolgt, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen, soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen und der berechtigten Interessen Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der betrieblichen Interessen auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO.

      (2)Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik jeweils angepasst.

      3. Dauer der Datenspeicherung

      Soweit wir Ihre Kontaktdaten nicht für betriebliche Zwecke verarbeiten, speichern wir die für die erhobenen Daten solange bis der Zweck erfüllt wurde, zu dem die Daten erhoben wurden, und nicht mehr erforderlich sind oder bei

      1. Änderung von Personalstammdaten bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      2. Angeboten (die zum Auftrag geführt haben) bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      3. Arbeitsverträge bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      4. Arbeitszeugnisse bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      5. Archivierung von Kundenakten bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      6. Archivierung von Aufträgen und Gewährleistungsaufträgen bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      7. Archivierung von Empfangsquittungen bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      8. Archivierung von Mietverträgen bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      9. Auftragsbestätigungen bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      10. Ausfalltageermittlung bis zum Ablauf der Frist von 5 Jahren
      11. Auslagen/Rechnungen von Mitarbeitern bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      12. Backups bis zum Ablauf der Frist von einem Monat
      13. Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      14. Beförderung bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      15. Bewerbungen (Email/Post) bis zum Ablauf der Frist von 6 Monaten
      16. Buchung von Firmenreisen bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      17. Dokumentenmanagement bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      18. Download unserer App im AppStore bis zum Ablauf der Frist von 3 Monaten
      19. E-Mail Schriftverkehr bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren (Geschäftsbriefe & Mah-nungen) und einer Frist von 10 Jahren (Buchungsbelege)
      20. Eignungstests bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      21. Geburtstags- und Jubiläumsverzeichnisse bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      22. Interne Aushänge bis zum Ablauf der Frist von einer Woche
      23. Interne Prozessabläufe bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      24. IT-Dokumentation bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      25. Kinderkrankschreibungen bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      26. Kontaktformular Internetseite bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      27. Krankenstatistik bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      28. Kreditkartenbeantragung bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      29. Küchenorganisation bis zum Ablauf der Frist von einer Woche
      30. Kundenschriftverkehr bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      31. Lohn- und Gehaltsabrechnungen bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      32. Onboarding bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      33. Personalakte bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      34. Personalfragebogen bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      35. Personalstammdatenerfassung bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      36. Rahmenbedingungen Großkunden bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      37. Rechnungen bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      38. Rechnungen buchen bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      39. Reisekostenabrechnung bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      40. Scan externer Unterlagen bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      41. Schlüsselverwaltung bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      42. Tanzkarte bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      43. Telefonanlage bis zum Ablauf der Frist von 6 Monate
      44. Überstunden und Resturlaube bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      45. Urlaubsplanung bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      46. Vertragsmanagement bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      47. Vertrieb Geschäftskunden bis zum Ablauf der Frist von 6 Jahren
      48. Zeiterfassung bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      49. Zentrale Userverwaltung bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren
      50. Zollabwicklung bis zum Ablauf der Frist von 10 Jahren
      51. Kündigungen bis zum Ablauf der Frist von 3 Jahren

      Für die Fälle 1-52 bewahren wir nach Ablauf dieser Frist die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen des Vertragsverhältnisses für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c DS-GVO auf. Für diesen Zeitraum (regelmäßig 10 Jahre) werden die Daten allein für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung erneut verarbeitet.) Nach Ablauf dieser Frist werden die für die Buchung von Dienstreisen erhobenen Daten gelöscht bzw. gesperrt, wenn ein Löschen nicht möglich ist.

      4. Ihre Datenschutzrechte

      Sie haben das Recht, von uns jederzeit über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Artikel 15 DS-GVO) Auskunft zu verlangen. Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Artikel 16 DS-GVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 17 DS-GVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Artikel 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Artikel 20 DS-GVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen –sofern die Daten noch bei uns gespeichert sind.

      Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f DS-GVO), können Sie der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,

      – es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die Ihre Interes-sen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder
      – die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

      Wenn die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hierdurch nicht berührt (Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO).

      Unter den Voraussetzungen des Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.

      Hinsichtlich der automatisierten Einzelentscheidung haben Sie zudem gemäß Artikel 22 Absatz 3 DS-GVO das Recht auf das Eingreifen einer Person auf Seiten des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung.

      5. Kontakt

      Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen, Widerrufe oder Widersprüche zur Datenverarbeitung richten Sie bitte per E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten unter backoffice@animares.com oder per Brief an die unter 1. genannte Adresse. Für nähere Informationen verweisen wir auf den vollständigen Text der DS-GVO, welcher im Internet unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE verfügbar ist und unsere Datenschutzerklärung, welche im Internet unter https://www.animares.com einsehbar ist.

      Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über daten-schutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.

      Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
      Postfach 20 04 44 Kavalleriestraße 2-4 Telefon: 02 11/384 24-0 40102 Düsseldorf 40213 Düsseldorf Telefax: 02 11/384 24-10

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