Was ist die EU-Hinweisgeber-Richtlinie?
Die
EU-Hinweisgeber-Richtlinie ist ein von der Europäischen Union erlassener Rechtsakt, der den Schutz von Hinweisgebern verbessern soll. Sie wurde am 23. Oktober 2019 verabschiedet, um einen Mindeststandard für den Schutz von Hinweisgebern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) festzulegen, und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung entsprechender nationaler Rechtsrahmen.
Wer ist verpflichtet, die Richtlinie einzuhalten?
Alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union und mehr als 50 Beschäftigten sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.
Wer sind Hinweisgeber?
Hinweisgeber sind Personen, die Fehlverhalten oder Verstöße gegen EU-Recht melden. Dabei kann es sich unter anderem um Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten, Freiwillige oder sogar Bewerber für einen Arbeitsplatz handeln.
Welche Art von Fehlverhalten/Missbrauch kann gemeldet werden?
Hinweisgeber können ein breites Spektrum von Problemen in verschiedenen Bereichen melden, darunter unter anderem
- Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten
- Verbraucherschutz
- Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien und -abläufe
- Finanzielles Fehlverhalten
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Betrug
- Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Belästigung oder Diskriminierung
- Sicherheitsbelange (Produktsicherheit und Compliance, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Verkehrssicherheit)
- Belange der öffentlichen Gesundheit oder der Tiergesundheit und des Tierschutzes
- Umweltfragen
Sind die Meldungen vertraulich und sicher?
Ja, unser internes Meldesystem stellt sicher, dass Hinweisgeber Informationen vertraulich und, wenn sie dies wünschen, auch anonym melden können.
Wenn sich Hinweisgeber für eine vertrauliche Meldung entscheiden, wird ihre Identität nur denjenigen innerhalb des Unternehmens bekannt, die für die Bearbeitung des Falls zuständig sind.
Vor allem aber sind Hinweisgeber, die unter die EU Whistleblower Directive fallen, vor jeder Form von Repressalien, auch in Form von Drohungen und Repressalienversuchen, geschützt.
Gibt es andere Möglichkeiten für mich?
Die Hinweisgeber-Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten einen alternativen externen Meldeweg für Whistleblower bereitstellen. Es ist stets vorzugswürdig, zuerst die internen Meldewege zu nutzen, aber beachten Sie, dass es immer die Möglichkeit gibt, weiterzumelden oder direkt zu solchen externen Meldewegen überzugehen.
Was geschieht, nachdem ich eine Meldung eingereicht habe?
Sobald Sie eine Meldung einreichen, erhalten Sie von uns eine interne Fallnummer und eine Empfangsbestätigung. Wir sind verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist, die drei Monate ab der Empfangsbestätigung nicht überschreiten darf, eine Rückmeldung zu geben.