Cookie-Richtlinie von Patientenverfügung.digital
Dieses Dokument informiert Nutzer über die Technologien, die Patientenverfügung.digital einsetzt, um die unten beschriebenen Zwecke zu erreichen. Diese Technologien ermöglichen den Zugriff auf oder die Speicherung von Informationen (z. B. durch Einsatz von Cookies) auf dem Gerät des Nutzers oder die Nutzung der Datenverarbeitungskapazitäten des Geräts, wenn der Nutzer Patientenverfügung.digital abruft oder ausführt.
Der Einfachheit halber werden solche Technologien, sofern kein Anlass für eine Differenzierung besteht, innerhalb dieses Dokumentes als „Tracker“ definiert.
Beispielsweise können Cookies zwar sowohl in Web- als auch in Mobilbrowsern zum Einsatz kommen, kommen jedoch als browserbasierte Tacker bei mobilen Apps nicht in Frage. Daher wird in diesem Dokument der Begriff Cookie nur dann verwendet, wenn konkret die Art von Tracker gemeint ist.
Einige der Verarbeitungszwecke, zu denen Tracker eingesetzt werden, erfordern die Einwilligung des Nutzers. Wird die Einwilligung erteilt, so kann sie jederzeit nach dem in diesem Dokument beschriebenen Verfahren frei widerrufen werden.
Patientenverfügung.digital setzt anbietereigene Tracker (sogenannte „first-party Tracker“) und fremde Tracker im Zusammenhang mit Diensten von Drittanbietern ein (sogenannte „third-party Tracker“). Sofern innerhalb dieses Dokuments nicht anders angegeben, haben solche Dritte auch Zugriff auf die von ihnen verwalteten Tracker.
Die Geltungsdauer und der Verfall von Cookies und anderen vergleichbaren Trackern hängen von der vom Anbieter oder vom jeweiligen Drittanbieter festgelegten Lebensdauer ab. Einige davon verfallen, sobald der Nutzer die Browsersitzung beendet.
Um genauere und aktuellere Angaben zu der Lebensdauer sowie andere Informationen – wie z. B. bezüglich des Einsatzes weiterer Tracker – zu erhalten, werden Nutzer auf die Beschreibungen der unten aufgeführten Kategorien sowie, darüber hinaus, auf die verlinkten Datenschutzerklärungen entsprechender Drittanbieter oder auf Kontaktaufnahme zum Anbieter verwiesen.
Unbedingt erforderliche Vorgänge, um Patientenverfügung.digital zu betreiben und den Dienst zu erbringen
Patientenverfügung.digital nutzt sogenannte „technische“ Cookies und ähnliche Tracker, um Vorgänge zu ermöglichen, die für die Durchführung und Erbringung des Dienstes unbedingt erforderlich sind.
First-party Tracker
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Weitere Informationen zu personenbezogenen Daten
localStorage (Patientenverfügung.digital)
Durch localStorage kann Patientenverfügung.digital Daten im Browser des Nutzers ohne Zeitbegrenzung speichern und abrufen.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Tracker.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Vertrag.
Third-party Tracker
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SPAM-Schutz
Diese Art von Diensten analysieren den Datenverkehr, der über Patientenverfügung.digital stattfindet und möglicherweise personenbezogene Daten von Nutzern enthält, um Teile des Datenverkehrs, Nachrichten und Inhalte, die als SPAM gelten, herauszufiltern.
Google reCAPTCHA (Google Ireland Limited)
Verarbeitete personenbezogene Daten: Antworten auf Fragen, Aufzeichnungen des Bewegungssensors, Bewegungen der Maus, Klicks, Nutzungsdaten, Scrollposition, Tastenanschläge, Touch Events und Tracker.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Einwilligung.
Verarbeitungsort: Irland – Datenschutzerklärung.
Rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung: Ausdrückliche Einwilligung (Art. 49 DSGVO).
Speicherdauer:
- _GRECAPTCHA: Sitzungsdauer
- rc::a: unbestimmt
- rc::b: Sitzungsdauer
- rc::c: Sitzungsdauer
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Weitere Informationen zu personenbezogenen Daten
Iubenda Consent Solution localStorage (iubenda srl)
iubenda ConS JS library localStorage (IUB_DATA) speichert ausstehende Daten vorübergehend in einem Speicherplatz innerhalb des Browsers des Nutzers (localStorage), bis sie von der API empfangen werden. Dann werden sie gelöscht.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Tracker.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Vertrag.
Verarbeitungsort: Italien – Datenschutzerklärung.
iubenda Cookie Solution (Einwilligungscookie) (iubenda srl)
iubenda Cookie Solution setzt das iubenda consent Cookie (_iub_cs-X), das Nutzereinstellungen zu Trackern in der lokalen Domain speichert.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Tracker.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Vertrag.
Verarbeitungsort: Italien – Datenschutzerklärung.
Speicherdauer:
- _iub_cs-*: 1 Jahr
- _iub_cs-*-granular: 1 Jahr
- euconsent-v2: 2 Jahre
Globales TCF v2 Cookie (euconsent-v2) (iubenda srl)
Globales TCF v2 Cookie (euconsent-v2) speichert Nutzereinstellungen zu Werbetracking auf der Domain .consensu.org. Wenn ein globales TCF v2 Cookie (euconsent-v2) durch die iubenda Cookie Solution gesetzt wird, wird auch ein lokales „cache“ Cookie auf der lokalen Domain gespeichert.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Tracker.
Verarbeitungsort: Italien – Datenschutzerklärung.
Site-spezifisches TCF v2 Cookie (euconsent-v2) (iubenda srl)
Site-spezifisches TCF v2 Cookie (euconsent-v2) speichert Nutzereinstellungen zum Werbetracking in der lokalen Domain.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Tracker.
Verarbeitungsort: Italien – Datenschutzerklärung.
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Hosting und Backend-Infrastruktur
Diese Art von Diensten haben zum Zweck, Daten und Dateien zu hosten, damit Patientenverfügung.digital verwaltet und verwendet werden kann. Des Weiteren können diese Angebote eine vorgefertigte Infrastruktur zur Verfügung stellen, die spezifische Funktionen oder ganze Bestandteile für Patientenverfügung.digital abwickelt.
Einige der unten aufgeführten Dienste können, müssen aber nicht, über geografisch verteilte Server funktionieren, was es schwierig macht, den tatsächlichen Speicherort der personenbezogenen Daten zu bestimmen.
iubenda Consent Solution (iubenda srl)
Die iubenda Consent Solution ermöglicht das Aufzeichnen und Abrufen von Nachweisen der von Endnutzern erteilten Einwilligung in die Datenverarbeitung und der dazugehörigen Einstellungen.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Tracker und Während der Nutzung des Dienstes übermittelte Daten.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Vertrag.
Verarbeitungsort: Italien – Datenschutzerklärung.
Speicherdauer: Daten werden über die gesamte Vertragsdauer gespeichert (nach Beendigung des Vertrages werden sie solange gespeichert, wie durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen, falls anwendbar).
Speicherdauer:
- ConS JS library localStorage (IUB_DATA): unbestimmt
Andere Vorgänge unter Einsatz von Trackern
Nutzererfahrung
Patientenverfügung.digital verwendet Tracker, um Nutzern erweiterte Möglichkeiten und Funktionen zu Interaktion mit externen Inhalten, Netzwerken und Plattformen zur Verfügung zu stellen.
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Anzeigen von Inhalten externer Plattformen
Mit dieser Art von Diensten können Nutzer sich Inhalte, die auf externen Plattformen gehostet werden, direkt über Patientenverfügung.digital anzeigen lassen und mit ihnen interagieren.
Diese Art von Dienst kann möglicherweise immer noch Web-Traffic-Daten für die Seiten erheben, auf denen der Dienst installiert ist, auch wenn Nutzer ihn nicht verwenden.
Google Fonts (Google Ireland Limited)
Google Fonts ist ein von Google Ireland Limited bereitgestellter Service zur Visualisierung von Schriftarten, mit dem Patientenverfügung.digital entsprechende Inhalte auf ihren Seiten einbinden kann.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Nutzungsdaten und Tracker.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Einwilligung.
Verarbeitungsort: Irland – Datenschutzerklärung.
Rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung: Ausdrückliche Einwilligung (Art. 49 DSGVO).
Google-Maps-Widget (Google Ireland Limited)
Google Maps ist ein von Google Ireland Limited bereitgestellter Service zur Visualisierung von Karten, mit dem Patientenverfügung.digital entsprechende Inhalte auf ihren Seiten einbinden kann.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Nutzungsdaten und Tracker.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Vertrag.
Verarbeitungsort: Irland – Datenschutzerklärung.
Rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung: Vertrag.
YouTube-Video-Widget ohne Cookies (Google Ireland Limited)
YouTube ist ein von Google Ireland Limited bereitgestellter Service zur Visualisierung von Videoinhalten, mit dem Patientenverfügung.digital entsprechende Inhalte auf ihren Seiten einbinden kann.
Das Widget ist so eingestellt, dass YouTube keine Informationen und Cookies über Benutzer durch Patientenverfügung.digital speichern kann, wenn das Video nicht abgespielt wird.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Nutzungsdaten, Tracker und Universally Unique Identifier (UUID).
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Einwilligung.
Verarbeitungsort: Irland – Datenschutzerklärung.
Rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung: Ausdrückliche Einwilligung (Art. 49 DSGVO).
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Zugriff auf Profile von Drittanbietern
Patientenverfügung.digital liest mittels dieser Art von Diensten Profilinformationen Ihrer Profile bei Drittanbietern aus und setzt diese in Aktionen um.
Diese Dienste werden nicht automatisch aktiviert, sondern bedürfen der expliziten Zustimmung des Nutzers.
Zugriff auf das OneDrive Profil (Microsoft Corporation)
Patientenverfügung.digital verbindet sich mittels dieses Dienstes mit dem Nutzerprofil auf OneDrive, bereitgestellt von Microsoft Corporation.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Tracker und verschiedene Datenarten.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Vertrag.
Verarbeitungsort: Vereinigte Staaten – Datenschutzerklärung.
Rechtliche Grundlage für die Datenübermittlung: Vertrag.
Erfolgsmessung
Patientenverfügung.digital verwendet Tracker, um den Onlinetraffic zu messen und das Nutzerverhalten zu analysieren, und damit den Dienst zu verbessern.
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Durch Patientenverfügung.digital direkt betriebene Analysedienste
Die in diesem Abschnitt aufgeführten Dienste sind vom Anbieter selbst betrieben und ermöglichen die Durchführung von Analysen durch Einsatz von Trackern.
Matomo (Patientenverfügung.digital)
Matomo ist ein Analyse-Softwareprogramm, welches Patientenverfügung.digital nutzt, um Daten direkt ohne die Hilfe Dritter zu analysieren.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Nutzungsdaten und Tracker.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Einwilligung.
Speicherdauer: Aufbewahrung der Daten so lange, wie es für die Begründung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Speicherdauer:
- _pk_cvar*: 30 Minuten
- _pk_id*: 2 Jahre
- _pk_ref*: 7 Monaten
- _pk_ses*: 30 Minuten
- _pk_testcookie*: Sitzungsdauer
Marketing
Patientenverfügung.digital verwendet Tracker, um verhaltensbasiert personalisierte Werbeinhalte bereitzustellen und um Werbeanzeigen zu verwalten, einzublenden und nachzuverfolgen.
Einige der vom Anbieter genutzten Dienste nehmen am IAB Transparency and Consent Framework teil. Diese Initiative fördert verantwortungsbewusste Datenschutzeinstellungen innerhalb der digitalen Werbebranche und bietet Nutzern mehr Transparenz und eine bessere Kontrolle darüber, wie ihre Daten zu Zwecken des Werbetrackings verarbeitet werden. Nutzer können die eigenen Werbeeinstellungen jederzeit über die entsprechende Funktion im Cookie-Hinweis oder durch den entsprechenden, über Patientenverfügung.digital erreichbaren Link anpassen.
Patientenverfügung.digital nimmt am IAB Europe Transparency and Consent Framework teil und kommt den entsprechenden Spezifikationen und Richlinien nach. Patientenverfügung.digital nutzt iubenda (Identifikationsnummer 123) als Consent Management Plattform.
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Werbung
Diese Art von Diensten ermöglicht die Nutzung von Nutzerdaten zu Werbezwecken. Werbeansprachen werden in Form von Bannern und anderen Anzeigen über Patientenverfügung.digital eingeblendet und möglicherweise verhaltensbasiert angepasst.
Das heißt nicht, dass alle personenbezogenen Daten für diesen Zweck benutzt werden. Weitere Informationen und Nutzungsbedingungen sind nachfolgend aufgeführt.
Einige der nachfolgend aufgeführten Dienste verwenden möglicherweise Tracker ein, um Nutzer zu identifizieren, oder setzen sogenanntes Behavioural-Retargeting ein. Mit dieser Methode können auch Interessen und Surfverhaltensweisen von Nutzern identifiziert werden, die nicht über Patientenverfügung.digital stattfinden, um Werbeanzeigen gezielt darauf abzustimmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Dienste.
Dienste dieser Art bieten in der Regel die Möglichkeit, ein solches Tracking abzulehnen. Zusätzlich zu jeder Opt-Out-Funktion, die von den unten genannten Diensten angeboten werden, können Nutzer mehr darüber erfahren, wie sie generell interessenbasierte Werbung ablehnen können, und zwar im entsprechenden Abschnitt "Wie Sie interessenbasierte Werbung ablehnen können" in diesem Dokument.
ADCELL (Firstlead GmbH)
ADCELL ist ein Werbedienst der Firstlead GmbH.
Verarbeitete personenbezogene Daten: Nutzungsdaten und Tracker.
Verarbeitungsort: Deutschland – Datenschutzerklärung – Opt out.
Speicherdauer:
- ADCELLpid*: 3 Monaten
- ADCELLvpid*: 3 Monaten
- adcell: 3 Monaten
- adcell: unbestimmt
Einstellungen verwalten und Einwilligungen erteilen oder widerrufen
Die Verwaltung von Tracker-Einstellungen sowie die Erteilung und der Widerruf von Einwilligungen können auf verschiedene Weisen erfolgen:
Nutzer können Tracker-Einstellungen direkt über die eigenen Geräteinstellungen verwalten, indem sie z. B. dem Einsatz oder der Speicherung von Trackern gänzlich widersprechen.
Soweit der Einsatz von Trackern auf einer Einwilligung beruht, können Nutzer außerdem die Einwilligung durch entsprechende Auswahl im Cookie-Hinweis oder durch Änderung genannter Auswahl über das entsprechende Einwilligungs-Widget für Datenschutzpräferenzen (sofern vorhanden) erteilen oder widerrufen.
Über die entsprechenden Browser- oder Geräteinstellungen können auch bereits abgespeicherte Tracker, einschließlich solcher, die für die Speicherung der ursprünglichen Einwilligungspräferenzen des Nutzers zuständig sind, gelöscht werden.
Andere Tracker, die im lokalen Speicher des Browsers abgelegt sind, können durch Löschen des Verlaufs entfernt werden.
In Bezug auf alle von Dritten eingesetzten Tracker können Nutzer ihre Einstellungen verwalten, indem sie den entsprechenden Opt-out-Link nutzen (sofern vorhanden), die in der Datenschutzerklärung des Dritten angegebenen Mittel verwenden oder sich mit dem Dritten in Verbindung setzen.
Trackereinstellungen verwalten
Nutzer können zum Beispiel unter den nachfolgenden Adressen Informationen zur Verwaltung von Cookies über die gängigsten Browser finden:
Nutzer können auch bestimmte innerhalb von mobilen Apps eingesetzte Tracker über entsprechende Geräteinstellungen verwalten – zum Beispiel über die Geräteinstellungen zu Werbung auf mobilen Geräten, oder generell über Trackingeinstellungen (Nutzer können Geräteinstellungen aufrufen und die entsprechenden Befehle suchen).
Wie Sie interessenbasierte Werbung ablehnen können
Darüber hinaus werden Nutzer darauf hingewiesen, dass sie die Anleitungen von YourOnlineChoices (EU und UK), Network Advertising Initiative (US) und Digital Advertising Alliance (US), DAAC (Canada), DDAI (Japan) oder anderer ähnlicher Dienste befolgen können. Solche Initiativen ermöglichen es dem Nutzer, seine Tracking-Einstellungen für fast alle Werbe-Tools festzulegen. Der Anbieter empfiehlt Nutzern somit, zusätzlich zu den in diesem Dokument bereitgestellten Informationen auch von diesen Mitteln Gebrauch zu machen.
Die Digital Advertising Alliance bietet zur Kontrolle interessensbasierter Werbung in mobilen Apps die Applikation AppChoices.
Folgen der Ablehnung der Verwendung von Trackern
Nutzer können frei entscheiden, ob sie ihre Einwilligung für die Verwendung von Trackern erteilen oder nicht. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Tracker dazu beitragen, dass Patientenverfügung.digital den Nutzern eine bessere Nutzererfahrung und erweiterte Funktionen bieten kann (in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument beschriebenen Zwecken). Sofern sich der Nutzer dafür entscheidet, die Verwendung von Trackern zu blockiern, ist der Anbieter daher möglicherweise nicht in der Lage, entsprechende Funktionen bereitzustellen.
Anbieter und Verantwortlicher
Patientenverfügung.digital
Hildebrandt Holding GmbH
Sudetenstr. 6
84061 Ergoldsbach
Deutschland
Handelsregister: HRB 10544
Registergericht: Amtsgericht Landshut
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Eduard Hildebrandt
Kontakt:
Telefon: +49 8771 63295560 (kein Kundensupport)
Telefax: +49 8771 63295561
E-Mail-Adresse des Anbieters: info@patientenverfuegung.digital
Da der Einsatz von third-party Trackern durch Patientenverfügung.digital vom Anbieter nicht vollständig kontrolliert werden kann, verstehen sich sämtliche Angaben zu third-party Trackern als indikativ. Um vollständige Informationen zu erhalten, sind Nutzer gebeten, Einsicht in die in diesem Dokument aufgeführten Datenschutzerklärungen der jeweiligen Drittanbieter zu nehmen.
Aufgrund der objektiven Komplexität von Tracking-Technologien, werden Nutzer aufgefordert, Kontakt zum Anbieter aufzunehmen, sofern sie weitere Informationen zum Einsatz solcher Technologien durch Patientenverfügung.digital zu erhalten wünschen.