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DSG Compliance für Ihre Website, App und Organisation

Die Einhaltung des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) kann komplex und aufwändig erscheinen. Wir vereinfachen den Prozess, indem wir Lösungen anbieten, die Ihnen dabei helfen, diese Anforderungen des DSG zu erfüllen. Von der Erstellung einer Datenschutzerklärung bis hin zur Aufzeichnung Ihrer Verarbeitungsaktivitäten - mit unseren Tools können Sie die Einhaltung der Vorschriften mühelos einhalten.

Compliance-Verfahren starten

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Gilt das DSG auch für Sie?

Das DSG gilt für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und für ausländische Unternehmen, die Daten von Nutzern mit Sitz in der Schweiz verarbeiten. Dazu gehört ein breites Spektrum von Organisationen wie Unternehmen, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen.

Was für die Compliance des DSG erforderlich ist

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Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung

Erforderlich

Die neuesten Anforderungen des DSG erfordern eine aktualisierte Datenschutzerklärung, die alle wesentlichen Details enthält, damit Ihre Nutzer ihre Rechte geltend machen und die Datenverarbeitungstätigkeiten klar verstehen können. Mit unserem verbesserten Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien können Sie Ihre Online-Aktivitäten mühelos mit den Anforderungen des DSG in Einklang bringen.

Sowohl Websites als auch Apps benötigen eine Datenschutzerklärung, die mit dem DSG konform ist. Sie sollte klar, leicht verständlich und leicht zugänglich sein.

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Lösung
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Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien

Erstellen Sie in wenigen Minuten eine Datenschutzerklärung, die mit dem DSG konform ist.

Automatisierte Klauseln und Website-Überprüfung in Echtzeit

  • Unser Generator enthält Klauseln zur automatisierten Entscheidungsfindung und zum Profiling.
  • Neue Datentransferklauseln für Nutzer in der Schweiz.
  • Echtzeit-Website-Scanner zur Ermittlung der erforderlichen Dienste, die in Ihre Richtlinie aufgenommen werden sollten.

Weitere Infos
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Checkmark empty icon Checkmark checked icon
Cursor icon
Pencil icon Paper icon
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Führen Sie ein Verzeichnis über Ihre DSG-Verarbeitungsaktivitäten

Erforderlich

Sie sind verpflichtet, Aufzeichnungen darüber zu führen, wie Sie Daten sammeln, verarbeiten und speichern, und zwar wie folgt:

  1. Notieren Sie, wer für die Verwaltung der Daten verantwortlich ist.
  2. Geben Sie klar und deutlich an, warum Sie diese Informationen einholen.
  3. Beschreiben Sie die Arten von Daten, die Sie sammeln, und wen sie betreffen.
  4. Listen Sie die Personen oder Organisationen auf, die Zugriff auf diese Daten haben werden.
  5. Wenn Sie können, erwähnen Sie, wie lange Sie die Daten aufbewahren werden oder wie Sie entscheiden, wann Sie sie löschen.
  6. Geben Sie eine einfache Erklärung, was Sie tun, um diese Daten zu schützen.
  7. Wenn die Daten außerhalb des Landes weitergegeben werden sollen, müssen Sie angeben, in welches Land sie gehen und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Und vergessen Sie nicht, dass das Führen dieser Liste keine einmalige Angelegenheit ist, sondern Teil der laufenden Einhaltung der Anforderungen des DSG.

Lösung
Internal Privacy Management icon

Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten

Dokumentieren Sie alle Datenverarbeitungstätigkeiten innerhalb Ihrer Organisation in Übereinstimmung mit dem DSG. Unsere Feature Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten ermöglicht es Ihnen außerdem, die Rechtsgrundlagen für die Datentransfer ins Ausland gemäß den Anforderungen des DSG anzugeben.

Weitere Infos
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Anzeige eines Einwilligungshinweises

Erforderlich

Wenn Sie Cookies oder ähnliche Technologien verwenden, verlangt das DSG, dass Sie dies tun:

  • Ihre Nutzer über die Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien zu informieren
  • Bieten Sie Ihren Nutzern eine leicht zugängliche Möglichkeit ihr Recht auf Opt-out von der Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien jederzeit auszuüben
  • vor der Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten oder der Erstellung von Profilen mit hohem Risiko die Einwilligung einzuholen
Lösung
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Privacy Controls and Cookie Solution

Erstellen und verwalten Sie mit unserem Tool ganz einfach einen Einwilligungshinweis.

Weitere Infos
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Strafen für die Nichteinhaltung des DSG

Das DSG sieht verschiedene Strafen für die Nichteinhaltung vor, die Geldstrafen und Rufschädigung umfassen können.

Vertraut von Unternehmen in der Schweiz und im Ausland

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Beginnen Sie noch heute mit der Einhaltung der Vorschriften!

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Brauche ich ein Cookie-Banner für das DSG?

Nein, das DSG verfolgt einen Opt-out-Vorgehensweise, so dass ein Cookie-Banner nicht ausdrücklich erforderlich ist. Unser Tool bietet jedoch eine spezielle Option zur Anzeige eines Cookie-Banners, wenn Sie dies wünschen.

Was ist, wenn ich auch die DSGVO oder das LGPD einhalten muss?

Unser Tool bietet Geolokalisierung-Features, um je nach Standort des Nutzers unterschiedliche Einwilligungsmechanismen anzuwenden. Alternativ können Sie auch einen globalen Ansatz der vorherigen Einwilligung anwenden.

Kann ich das Cookie-Banner selbst gestalten?

Ja, aktivieren Sie die Option Schweiz in der manuellen Konfiguration innerhalb des Privacy Controls and Cookie Solution, um sie an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Zögern Sie nicht, Ihren Verpflichtungen im Rahmen des neuen DSG nachzukommen

Jetzt handeln!