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Was verfolgen Cookies?

Was verfolgen Cookies? Cookies können zwar schwer zu verstehen sein, aber es ist am besten, sie zu verstehen.

Im Wesentlichen sind Cookies kleine Textdateien, die eine Website auf dem Browser eines Nutzers ablegt, wenn dieser die Website besucht. Viele Cookies, insbesondere Marketing-Cookies, verfolgen Nutzerdaten wie IP-Adressen und Browsing-Aktivitäten. Diese werden zusammen mit den Analyse-Cookies als Tracking-Cookies bezeichnet.

Nach dieser kurzen Lektüre werden Sie die Antworten auf die Fragen haben, was Cookies verfolgen, was die DSGVO mit Tracking-Cookies zu tun hat und wie Sie die Vorschriften einhalten können.

What do cookies track
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Mehr über Cookies

Dieser Artikel ist Teil unserer Serie über Cookies und die Zustimmung zu Cookies. Lesen Sie auch:

👉 Cookies von Drittanbietern: Was Sie wissen müssen

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Cookies um kleine Textdateien, die eine Website auf dem Browser eines Nutzers ablegt, wenn dieser die Website besucht. Viele von ihnen werden für die Nachverfolgung verwendet. Ein Cookie besteht in der Regel aus zwei Teilen von Informationen:
  • eine eindeutige ID für jeden Benutzer; und
  • den Namen der Website.
Anhand dieser gesammelten Informationen können sich die Websites an die Benutzer und ihre Präferenzen erinnern, so dass die Seiteninhalte an die Benutzer angepasst werden können.

Im Allgemeinen werden durch Cookies Daten gesammelt. Zu den gesammelten Daten gehören Internetgewohnheiten, frühere Besuche, der Suchverlauf usw. Diese Daten können aber auch an die Server der Cookie-Besitzer gesendet werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass diese Daten dann genutzt werden können, um maßgeschneiderte Werbung und Inhalte zu erstellen. Wie Sie die von Ihrer Website verwendeten Cookies identifizieren können, erfahren Sie hier.

In Europa fallen Cookies sowohl unter GDPR als auch unter ePrivacy. Im Allgemeinen schreibt das Gesetz vor, dass Tracking-Cookies nur dann gesetzt werden dürfen, wenn der Nutzer gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) seine Zustimmung gegeben hat. Dies bedeutet, dass Tracking-Cookies ohne die aktive Zustimmung des Nutzers keine Nutzerdaten betreiben, erfassen oder verarbeiten dürfen.

Mehrere EU-Datenschutzbehörden haben ihre Cookie-Gesetze mit den GDPR-Richtlinien in Einklang gebracht. Das bedeutet, dass Sie je nach Gerichtsbarkeit verpflichtet sein können, Cookie-Zustimmungsaufzeichnungen in Übereinstimmung mit der DSGVO zu speichern.

Was verfolgen Cookies?

Tracking-Cookies sind Textdateien, die in Browsern ausgeführt werden und verschiedene Daten über den Benutzer des jeweiligen Browsers aufzeichnen können, wie z. B.:

  • Suchergebnisse,
  • Aktionen auf einer Website,
  • Browsing-Verhalten,
  • Einkäufe,
  • Vorlieben,
  • IP-Adresse,
  • Geräteinformationen,
  • Standort,
  • wann und wo Sie vorherige Werbung gesehen haben,
  • wie oft Sie eine Anzeige gesehen haben und auf welche Links Sie klicken.

Sie fragen sich vielleicht, warum Cookies all diese Informationen speichern, und Sie haben Recht damit!

Betrachten Sie Cookies als Speicher für Ihre Online-Aktivitäten. Sie ermöglichen es Websites, den Inhalt an den jeweiligen Nutzer anzupassen.

So kann sich die Website Passwörter, Adressen und Rechnungsdaten merken, so dass die Nutzer all diese Informationen nicht jedes Mal neu eingeben müssen, wenn sie die Website besuchen oder dort etwas kaufen. Die Website kann Material empfehlen, das für den jeweiligen Nutzer besonders relevant ist, die Aktivitäten auf der Website verfolgen und detaillierte Daten darüber liefern, wie die Website genutzt wird. Auf diese Weise können Website-Besitzer ihre Sites verwalten und verbessern.

Sind Tracking-Cookies schlecht?

Praktisch gesehen sind Tracking-Cookies technische Hilfsmittel, die weder Schaden anrichten noch viel Platz auf dem Computer beanspruchen. Die rechtlichen oder moralischen Aspekte von Cookies hängen jedoch davon ab, was man mit ihnen macht, und nicht vom Cookie selbst. Remember that, under the GDPR, in most cases, non-exempt cookies can not run without users’ consent and GDPR record-keeping requirements may apply.