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3 Dinge, die Sie jetzt für die CCPA-Compliance tun können

Wenn Sie in Kalifornien oder allgemeiner in den Vereinigten Staaten geschäftlich tätig sind,kann das CPRA (CCPA-Änderung) für Sie gelten. Hier sind 3 einfache Dinge, die Sie jetzt in die Praxis umsetzen sollten, um Ihre Website gesetzeskonform zu machen! 

CPRA (CCPA-Änderung)-Konformität, iubenda

Das CPRA (CCPA-Änderung) gilt für alle Unternehmen, die sich an in Kalifornien ansässige Verbraucher richten und deren personenbezogene Informationen erheben.

Um als Unternehmen im Sinne des CPRA (CCPA-Änderung) zu gelten, sollten Sie mindestens eine dieser Anforderungen erfüllen:

  • Sie haben einen Jahresbruttoumsatz von mindestens 25 Millionen US-Dollar; oder
  • Sie generieren mehr als die Hälfte Ihres Jahreseinkommens durch den Austausch personenbezogene Informationen von Kunden mit Dritten; oder
  • Sie verarbeiten jedes Jahr personenbezogene Daten von mindestens 50.000 Kaliforniern.

Sehen Sie hierunsere CPRA-Zusammenfassung (CCPA-Änderung).

1. Sie sollten eine ausführliche Datenschutzerklärung haben

CPRA (CCPA-Änderung) gewährt Nutzern bestimmte Rechte, einschließlich desRechts, informiert zu werden. Sie müssen Ihre Nutzer darüber informieren, wie ihre Informationen verarbeitet werden, mit wem Sie diese Informationen teilen und welche Rechte sie haben. 

Dies können Sie über eineDatenschutzerklärungtun. Denken Sie daran, dass Ihre Datenschutzerklärung auf Ihrer gesamten Website/App leicht zugänglich sein sollte. 

2. Hinweis zur Erhebung und den Link „Nicht verkaufen“ erstellen

Gemäß demOpt-out-Rechtkönnen Nutzer ein Unternehmen, das ihre personenbezogene Informationen verkauft, auffordern, dies zu unterlassen. 

Was Verkaufen hier eigentlich bedeutet

Verkauf bezieht sich nicht nur auf den Handel gegen Geld, sondern auf jede Aktivität , die darin besteht, die personenbezogene Informationen des Nutzers für alles weiterzugeben, was dem Unternehmen zugute kommen könnte.

Hier sollten Sie vor allem zwei Dinge tun: 

  1. Hinweis zur Erhebung anzeigen: Beim ersten Besuch eines Nutzers auf Ihrer Website sollten Sie ihn darüber informieren, dass Sie personenbezogene Informationen verkaufen.
  2. Fügen Sie einen Link „Meine personenbezogene Informationen nicht verkaufen“ hinzu: Nutzer sollten sich jederzeit abmelden können, und Sie sollten es ihnen leicht machen. Dafür ist ein DNSMPI-Link da!

3. Verzeichnisse führen 

Schließlich sollten Sie Verzeichnisse über die Opt-Outs führen. 
Sie können einen Nutzer, der sich für mindestens 12 Monate nach seiner Anfrage abgemeldet hat, nicht kontaktieren.

Verzeichnisse können Ihnen dabei helfen, alle eingegangenen Anfragen nachzuverfolgen undSanktionen bei Nichteinhaltungzu vermeiden.

💡 Gibt es eine Möglichkeit, die Anforderungen leicht zu erfüllen?

Natürlich! Es gibt Online-Tools, die Ihnen bei der Einhaltung des CPRA (CCPA-Änderung) helfen und Ihnen Geld, Zeit und Mühe sparen können. 

Nehmen Sie zum Beispieliubenda
Unser Toolset für CPRA (CCPA-Änderung) ermöglicht Ihnen Folgendes: 

  • Erstellen Sie dank unseresGenerators für Datenschutz- und Cookie-Richtlinieneine detaillierte Datenschutzerklärung.
  • Erstellen Sie einen Hinweis zur Erhebung mit einem „Nicht verkaufen“-Link Dafür gibt es die Privacy Controls and Cookie Solution.
  • Bewahren Sie Verzeichnisse über Opt-outs mit unsererConsent Databaseauf.

Sind Sie bereit, Ihre Website CPRA (CCPA-Änderung)-konform zu machen?

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