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Einwilligung nicht nachweisbar: Italienische DSB verhängt Geldbuße von 120.000 Euro

Die italienische Datenschutzbehörde (die „GPDP“) hat Maßnahmen bekanntgegeben, die sich gegen zwei Versicherungsvergleichsportale richten, welche von der GPDP mit Geldbußen von 120.000 Euro belegt wurden, weil sie die Gültigkeit der von ihnen eingeholten Einwilligungen nicht nachweisen konnten.

Die Entscheidung erging fast ein Jahr nach Beginn der Untersuchung, der eine Reihe von Berichten und eine Beschwerde zugrunde lagen.

Im Rahmen der Untersuchungen der betroffenen Websites stellte die GPDP Folgendes fest:

  • Beim Ausfüllen der Informationen, um das angeforderte Angebot zu erhalten, waren einige Einwilligungen als „obligatorisch“ ausgewiesen, und andere – wie z. B. die Einwilligung in Marketingaktivitäten – waren vorausgewählt.
  • Nachdem Nutzern das Angebot per E-Mail zugegangen war, konnten sie das Ergebnis durch Anklicken des Links „Zum Angebot“ einsehen. Beim Anklicken des Links wurden alle optionalen Einwilligungen als erteilt gespeichert, auch wenn Nutzer ihre Einwilligung nicht wirksam erteilt hatten.

Erklärungen des Unternehmens zufolge geschah dies aufgrund eines Systemfehlers und war kein absichtliches Vorgehen. Es bedeutete jedoch, dass für 9.700 Nutzer eine Einwilligung verzeichnet wurde, die nicht deren Entscheidung entsprach, und dass für 2.155 Nutzer eine Einwilligung gespeichert wurde, die sie nicht erteilt hatten. 

All dies veranlasste die GPDP zu ihrer letztendlichen Entscheidung: einer Geldbuße von 120.000 Euro.

Wie wurde gegen die DSGVO verstoßen?

Im Rahmen der DSGVO ist eine Einwilligung von großer Wichtigkeit und muss bestimmte Anforderungen erfüllen: sie muss freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich dagegen nicht um eine freiwillig erteilte Einwilligung, da einige Kästchen des Formulars zur Anforderung eines Angebots bereits ausgewählt waren.

Die Geldbuße wurde verhängt, da die Verantwortlichen nicht nachweisen konnten, dass die verzeichneten Einwilligungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DSGVO eingeholt wurden.

Verantwortliche müssen einen eindeutigen Einwilligungsnachweis bereitstellen können, der Folgendes umfasst:

So können Sie einen Einwilligungsnachweis erfassen

Das Erfassen eines Einwilligungsnachweises mit all diesen Elementen ist nicht einfach, es gibt jedoch Lösungen, die Ihnen dabei helfen können, wie z. B. die Consent Database von iubenda!

Mithilfe unserer Consent Database können Sie Ihre Formulare anpassen und einen Einwilligungsnachweis speichern, der den Anforderungen der DSGVO entspricht:

  • Die Consent Database lässt sich nahtlos in Ihre Datenerfassungsformulare integrieren (Sie können die von Ihnen bevorzugte Option wählen: Frontend, Backend, WordPress-Plugin oder Automatisierungstools wie Zapier und Make),
  • synchronisiert sich mit Ihren rechtlichen Dokumenten und
  • umfasst ein intuitives Dashboard, über das Sie die Einwilligungen jederzeit abrufen können.

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💡 Wie Sie vielleicht wissen, haben viele Datenschutzbehörden in ganz Europa (darunter die Datenschutzbehörden Frankreichs, Italiens, Belgiens, des Vereinigten Königreichs und weiterer Länder) ihre Vorschriften für Cookies und Tracker an die Anforderungen der DSGVO angepasst. Wenn Sie Cookies einsetzen, die nicht technischer Art sind, benötigen Sie daher unter Umständen auch das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register.