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Das A-Z des Meldeverfahrens für Whistleblowing am Arbeitsplatz

Whistleblowing, ein wichtiger Mechanismus zur Aufrechterhaltung der Unternehmensethik und der Rechenschaftspflicht, beinhaltet, dass Mitarbeiter mutmaßliches Fehlverhalten oder Fehlverhalten innerhalb ihrer Organisation melden. Damit Whistleblowing effektiv sein kann, ist ein klar definiertes und transparentes Meldeverfahren unerlässlich.

In der Europäischen Union wird das Whistleblowing durch die Richtlinie (EU) 2019/1937 geregelt, die auch als Whistleblower-Richtlinie bekannt ist und am 16. Dezember 2019 in Kraft trat. Die Richtlinie verbessert den Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Recht in ihrem Arbeitsumfeld melden, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Gesetze anzugleichen, um EU-weit ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Die Whistleblower-Richtlinie gilt für:

  • EU-Privatunternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten;
  • Nicht-EU-Unternehmen mit einer EU-Niederlassung, die 50 oder mehr Mitarbeiter in der EU beschäftigen.
  • lokale Behörden mit mehr als 10.000 Einwohnern.

Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen:

  • Schaffen Sie sichere und vertrauliche interne Berichtswege. Die Frist für die Erfüllung dieser Anforderung ist der 17. Dezember 2023.
  • Führen Sie Schulungen für Mitarbeiter und Interessengruppen durch, um die Richtlinie, die Rechte von Whistleblowern und die Meldeverfahren zu erläutern.
  • Gewährleisten Sie die Vertraulichkeit und den Schutz der persönlichen Daten von Hinweisgebern.
  • Implementieren Sie Richtlinien gegen Vergeltungsmaßnahmen, führen Sie faire Untersuchungen durch und unterstützen Sie Whistleblower, die Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind.
🇪🇺 Erfahren Sie hier mehr über die Whistleblower-Richtlinie

Das Meldeverfahren für Whistleblowing

Der Prozess der Whistleblowing-Meldung besteht aus verschiedenen Phasen.

Erkennen von Fehlverhalten und Melden des Anliegens

Die erste Phase, mit der der Meldeprozess beginnt, ist das Erkennen von Fehlverhalten innerhalb eines Unternehmens. Whistleblower können eine breite Palette von Problemen in verschiedenen Bereichen melden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten
  • Verbraucherschutz
  • Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien und -verfahren
  • Finanzielles Fehlverhalten
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Betrug
  • Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen
  • Belästigung oder Diskriminierung
  • Sicherheitsbelange (Produktsicherheit und Einhaltung von Vorschriften, Lebens- und Futtermittelsicherheit, Transportsicherheit)
  • Belange der öffentlichen Gesundheit oder der Tiergesundheit und des Tierschutzes
  • Umweltfragen

Sobald das Fehlverhalten dokumentiert ist, kann der Whistleblower es entweder über einen internen oder externen Meldeweg melden.

Interne Meldewege werden in der Regel bevorzugt, aber wenn diese nicht effektiv sind oder zu Vergeltungsmaßnahmen führen könnten, können sie sich auch direkt an die zuständigen nationalen Behörden wenden oder unter bestimmten Umständen sogar eine öffentliche Meldung machen.

Bearbeitung und Untersuchung des Berichts

Sobald der Bericht eingegangen ist, muss die Organisation ihn bearbeiten. Jede Organisation sollte über eine klare Whistleblowing-Politik verfügen, in der festgelegt ist, wie der Meldeprozess gehandhabt wird, und eine unparteiische Person oder Abteilung benennen, die Meldungen entgegennimmt und weiterverfolgt.

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Das benannte Team wird dann mit der Untersuchung beginnen und feststellen, ob die Beschwerde begründet ist und ob zusätzliche Informationen erforderlich sind. In bestimmten Fällen muss das Unternehmen auch die betroffenen Personen über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informieren.

Entschließungen und Folgemaßnahmen

Der Whistleblower sollte innerhalb von 7 Tagen mit einer ersten Nachuntersuchung rechnen. Dies ist eine formelle Bestätigung, dass der Bericht eingegangen ist und die Ermittlungen eingeleitet werden.

Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist und das Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, kann der Bericht als vollständig betrachtet werden. Der Whistleblower sollte innerhalb von maximal 3 Monaten eine weitere Rückmeldung zu seiner Meldung erhalten.

Schutz für den Whistleblower

Die Richtlinie (EU) 2019/1937, auch bekannt als Whistleblower-Richtlinie, betont besonders die Bedeutung des Schutzes von Whistleblowern vor jeder Art von Vergeltung. Mitarbeiter sollten sich sicher fühlen, wenn sie ein Fehlverhalten in ihrem Arbeitsumfeld melden, ohne befürchten zu müssen, gefeuert, degradiert oder belästigt zu werden.

Deshalb ist es wichtig, dass ein Unternehmen sowohl eine klare Richtlinie für Whistleblowing als auch einen sicheren und vertraulichen Meldeweg einrichtet.

Außerdem können Hinweisgeber wählen, ob sie anonym bleiben oder ihren Namen preisgeben wollen. Die Identität des Whistleblowers kann nur dann offengelegt werden, wenn er seine Zustimmung gibt. In jedem Fall muss die Organisation ihre Identität schützen und jede Art von Vergeltung vermeiden.

Und schließlich sollten die meldenden Personen einen starken rechtlichen Schutz genießen. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Zugang zu umfassenden und unabhängigen Informationen und Ratschlägen;
  • wirksame Unterstützung durch die zuständigen Behörden;
  • Prozesskostenhilfe in Straf- und grenzüberschreitenden Zivilverfahren;
  • Ausschluss der Haftung in Bezug auf den Erwerb von Informationen, über die berichtet oder die öffentlich bekannt gegeben wurden.

Interne und externe Berichtswege

Gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie können Menschen Fehlverhalten am Arbeitsplatz auf drei Arten melden:

  • Interne Berichtswege (bevorzugt).
  • Externe Berichtswege zu den von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden.
  • Öffentliche Bekanntgabe. Diese Option sollte nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, z.B. wenn nach einer internen/externen Meldung keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden.

Lassen Sie uns jede einzelne davon durchgehen.

Interne Berichtswege

Interne Meldewege sind die bevorzugte Methode für Whistleblower-Beschwerden. Gemäß der EU-Richtlinie müssen alle privaten Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern und alle öffentlichen Einrichtungen effektive und vertrauliche Meldewege einrichten. Denken Sie daran: Die Frist für die Erfüllung dieser Anforderung ist der 17. Dezember 2023.

Arten von internen Berichtswegen

Whistleblower sollten die Möglichkeit haben, ihre Beschwerden schriftlich, mündlich oder persönlich einzureichen.

Um eine Meldung mündlich oder persönlich einzureichen, sollte sich der Whistleblower an das Team oder die Person wenden, die in der Organisation für Whistleblowing zuständig ist. In diesen Fällen kann die Anonymität nicht immer gewährleistet werden, aber das Unternehmen muss dennoch die Vertraulichkeit sicherstellen.

Um einen schriftlichen Bericht einzureichen, kann eine Organisation entweder ein internes Verfahren einrichten – zum Beispiel eine spezielle E-Mail-Adresse, an die die Beschwerden zu senden sind – oder sich auf eine Plattform eines Dritten verlassen. In der Regel ermöglichen diese Plattformen die Vereinfachung des Whistleblowing-Prozesses und gewährleisten gleichzeitig Anonymität und Vertraulichkeit.

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Unser auf die EU-Whistleblower-Richtlinie zugeschnittenes Tool hilft Ihnen mit einem sicheren Kanal für die Einreichung und Verwaltung von Whistleblower-Meldungen, die Vorschriften einzuhalten. Pflegen Sie ein benutzerfreundliches Berichtsformular für Mitarbeiter und andere Beteiligte und verwalten Sie den gesamten Prozess von einem All-in-One-Dashboard aus.

Externe Berichtswege

Wenn der interne Meldeweg nicht als sicher oder vertraulich angesehen wird oder wenn die Meldung zu Vergeltungsmaßnahmen führen könnte, kann sich der Whistleblower auch direkt an die zuständigen nationalen Behörden wenden.

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine zuständige Behörde zu benennen, die die Beschwerden entgegennehmen, untersuchen und dann angemessene Folgemaßnahmen zu den Berichten ergreifen soll.

Hier finden Sie eine Liste der zuständigen Behörden in Europa:

Land Zuständige Behörde
Österreich Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (AFCA)
Belgien Föderaler Ombudsmann
Bulgarien Kommission für den Schutz personenbezogener Daten (CPDP)
Kroatien Ombudsfrau von Kroatien
Tschechische Republik Ministerium der Justiz
Dänemark Nationales Whistleblower-Programm
Finnland Justizkanzler
Frankreich Mehrere zuständige Behörden je nach Thema: hier ist eine Liste. Der französische Verteidiger der Rechte ist die zentrale Anlaufstelle für Whistleblower.
Deutschland Bundesamt für Justiz
Griechenland Beschwerdestelle des Generalsekretariats für Korruptionsbekämpfung (GSAC)
Irland Geschützte Offenlegungen Kommissar
Italien Antikorruptionsbehörde (ANAC)
Lettland Mehrere zuständige Behörden je nach Thema. Die Staatskanzlei ist die zentrale Anlaufstelle für Whistleblower.
Litauen Staatsanwaltschaft der Republik Litauen
Luxemburg Mehrere zuständige Behörden je nach Thema: hier ist eine Liste.
Malta Büro des Ombudsmannes
Niederlande Behörde für die Finanzmärkte der Niederlande
Norwegen Mehrere zuständige Behörden, wie die norwegische Arbeitsbehörde, die Polizei und die Datenschutzbehörde.
Portugal Nationaler Mechanismus zur Korruptionsbekämpfung
Rumänien Nationale Integritätsbehörde
Slowakei Büro zum Schutz von Whistleblowern
Slowenien 22 verschiedene staatliche Institutionen sind für die Entgegennahme und Bearbeitung der externen Berichte zuständig.
Spanien Unabhängige Behörde für den Schutz von Informanten
Schweden Mehrere zuständige Behörden je nach Thema. Die schwedische Behörde für Arbeitsumwelt ist die zentrale Anlaufstelle für Whistleblower.

Öffentliche Bekanntgabe

Der letzte Ausweg ist die öffentliche Bekanntgabe, die nur unter bestimmten Bedingungen genutzt werden sollte. Ein paar Beispiele sind:

  • nach einer internen oder externen Meldung keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden;
  • der Hinweisgeber keine angemessene Rückmeldung innerhalb des vom Gesetz festgelegten Zeitrahmens erhalten hat;
  • ein begründeter Verdacht auf geheime Absprachen zwischen dem Täter und den für die Strafverfolgung zuständigen staatlichen Behörden besteht;
  • in Fällen von dringender oder schwerwiegender Gefahr für das öffentliche Interesse.

Die Offenlegung kann über Webplattformen, soziale Medien, die Presse, gewählte Vertreter, Organisationen der Zivilgesellschaft usw. erfolgen. Auch in diesem Fall sollte dem Whistleblower das gleiche Maß an Schutz gewährt werden.

Bewährte Praktiken für die Umsetzung von Verfahren zur Meldung von Missständen

Zusammenfassend gibt es drei wichtige Schritte, die jede Organisation befolgen sollte , um ein solides Verfahren zur Meldung von Missständen einzuführen:

  1. Bieten Sie eine klare Whistleblowing-Politik an: Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wie er eine Whistleblowing-Meldung einreichen kann, an wen er sich mit einer Beschwerde wenden kann und wie der Prozess abläuft. Die Richtlinie sollte auch Strategien zum Schutz von Whistleblowern und zur Verhinderung von Vergeltungsmaßnahmen enthalten. Laden Sie hier eine Vorlage für eine Whistleblowing-Richtlinie herunter.
  2. Richten Sie einen sicheren und vertraulichen Meldeweg ein: So können Sie Hinweisgeber vor jeder Art von Vergeltung schützen, indem Sie Vertraulichkeit und Anonymität gewährleisten. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines sicheren Meldekanals jetzt in der Europäischen Union für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern vorgeschrieben. Sie können entweder einen internen Meldekanal einrichten oder sich auf einen Drittanbieterdienst verlassen, wie z.B. das Whistleblowing Management Tool von iubenda.
  3. Benennen Sie ein verantwortliches Team oder eine verantwortliche Person: Das Team ist die Anlaufstelle für jeden Mitarbeiter, der eine Whistleblowing-Beschwerde einreichen möchte. Sie werden auch für die Durchführung der Untersuchung und die rechtzeitige Rückmeldung zuständig sein. Laden Sie hier eine Terminvorlage für die Zuweisung von Verantwortung herunter.

Das Whistleblowing-Management-Tool von iubenda

Das Whistleblowing Management Tool von iubenda hilft Unternehmen in der EU bei der Einhaltung der Vorschriften. Wir haben unser Produkt so konzipiert, dass es die Verwaltung innerhalb von Organisationen vereinfacht, Hinweisgeber schützt und sicherstellt, dass Unternehmen sich konsequent an die Gesetze halten.

Und so funktioniert es:

  • Aktivieren Sie das Whistleblowing Management Tool von Ihrem iubenda Dashboard aus(bitte beachten Sie: Sie benötigen dazu einen Ultimate Plan). Binden Sie dann das Meldeformular dort ein, wo es für Mitarbeiter oder andere potenzielle Meldepersonen leicht zugänglich ist.
  • Wenn eine Meldung eingereicht wird, erhält Ihr Whistleblowing-Manager sofort eine E-Mail-Benachrichtigung, während die anonyme Meldeoption die Identität des Hinweisgebers geheim hält.
  • Ihr Whistleblowing-Manager kann die Details der Meldung in seinem Dashboard einsehen und gegebenenfalls Folgemaßnahmen ergreifen. Aktualisierungen in Echtzeit helfen Ihnen, während des gesamten Prozesses über den Status der einzelnen Berichte informiert zu bleiben.

iubenda hilft Ihnen bei der Einhaltung der EU-Whistleblowing-Richtlinie

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