Iubenda logo
Generator starten

Anleitungen

INHALTSÜBERSICHT

Grundlagen Barrierefreiheit: Das müssen Sie über Barrierefreiheit im Internet wissen

Als Tim Berners-Lee das Internet schuf, hat er sicher nicht erwartet, dass es sich so entwickeln würde.

Er sah darin das Potenzial für eine gerechtere Welt mit mehr Chancengleichheit. Heute – 36 Jahre später – sind wir davon weit entfernt.

Das Internet bleibt für viele unzugänglich. Erst jetzt, mit Gesetzen wie dem European Accessibility Act (EAA), der 2025 in Kraft treten wird, gibt es einen echten Anreiz, dies zu ändern.

Wie können Sie also Teil dieser Veränderung sein? 

Am Ende dieses Beitrags werden Sie das Wichtigste über Barrierefreiheit wissen – was sie ist, welche gesetzlichen Bestimmungen es gibt und wie sie sowohl Menschen als auch Unternehmen nützt. 

Was ist Barrierefreiheit?

Wenn Sie Ihre Website oder Ihre mobile App barrierefrei machen, müssen Sie sicherstellen, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Ihre digitalen Inhalte navigieren, verstehen und mit ihnen interagieren können.

Bei Barrierefreiheit geht es nicht nur um die bloße Einhaltung von Vorschriften. Es geht darum, ein besseres Erlebnis für alle zu schaffen, Ihre Marke zu stärken und sicherzustellen, dass Sie ein möglichst großes Publikum erreichen.

Arten von Barrierefreiheit

Wie sieht Barrierefreiheit also in der Praxis aus? Sie erstreckt sich über mehrere Bereiche:

  • Barrierefreiheit im Internet: Sicherstellen, dass Websites mit Screenreadern, Tastenkombinationen und Alternativtexten für Bilder navigierbar sind.
  • Barrierefreiheit auf Mobilgeräten: Entwicklung von Apps und Benutzeroberflächen, die über verschiedene Geräte zugänglich sind. Das bedeutet die Unterstützung von Funktionen wie Sprachbefehlen, Gestensteuerung und adaptiven Bildschirmlayouts.
  • Barrierefreiheit von Softwareprogrammen: Software mit anpassbaren Einstellungen, Voice-to-Text-Funktionen und anpassbaren Schriftarten für mehr Inklusion.
  • Barrierefreiheit von Inhalten: Sicherstellen, dass alle digitalen Inhalte, also Texte, Bilder und Videos, so strukturiert sind, dass sie leicht verständlich sind und eine einfache Navigation ermöglichen. Das gilt auch für Videountertitel und beschreibendem Alt-Text für Bilder.

Warum Barrierefreiheit in der digitalen Welt wichtig ist

Barrierefreiheit stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen – einschließlich solcher mit visuellen, auditiven, kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen – uneingeschränkt an der digitalen Welt teilhaben können. 

Technologie spielt in unserem Alltag eine wichtige Rolle. Ohne Barrierefreiheit haben Menschen keinen Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Einkaufsmöglichkeiten oder gar zu wichtigen Diensten. 

Das führt dazu, dass eine große Anzahl von Menschen in unserer Gesellschaft ausgeschlossen wird. 

Neben diesen ethischen Aspekten ist Barrierefreiheit aber auch für Unternehmen wichtig. 

Websites und Apps, die unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit entwickelt wurden, führen häufig zu mehr Engagement und höheren Conversion-Raten, da sie ein reibungsloseres, intuitiveres Erlebnis für alle bieten. 

Barrierefreie Funktionen wie Sprachnavigation, lesbare Schriftarten und kontrastreiches Design verbessern auch die Benutzerfreundlichkeit für Menschen ohne Behinderungen und machen digitale Produkte insgesamt benutzerfreundlicher.

Häufige Barrieren

Warum sind so viele Websites und Plattformen nicht barrierefrei? 

Dafür gibt es viele häufige Gründe. Dazu gehören:

  • Fehlender Alternativtext für Bilder: Screenreader sind auf Alt-Text angewiesen, um Bilder für sehbehinderte Nutzer zu beschreiben.
  • Schlechter Farbkontrast: Ein geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund erschwert das Lesen für Nutzer mit Sehschwächen.
  • Unzugängliche Formulare: Formulare, die nicht richtig beschriftet sind und keine Anweisungen enthalten, können mit Hilfe von assistiver Technologie nur schwer ausgefüllt werden.
  • Uneinheitliche oder komplexe Navigation: Schlecht strukturierte Menüs und unklare Überschriften erschweren es Ihren Nutzern, die gewünschten Informationen zu finden.
  • Mangelnde Tastaturnavigation: Einige Nutzer verwenden Tastaturen anstelle von Mäusen oder Touchscreens. Unzugängliche Designs erschweren die Navigation.
  • Audio- und Videoinhalte ohne Untertitel: Hörgeschädigte Nutzer benötigen Untertitel, um Multimedia-Inhalte zu verstehen.

WCAG-Leitlinien

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) erarbeitet, welches von Tim Berners-Lee gegründet wurde, und sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit.

Die Einhaltung der WCAG hilft Unternehmen und Organisationen, einen inklusiveren digitalen Raum zu schaffen und gleichzeitig die Einhaltung verschiedener Gesetze für Barrierefreiheit weltweit zu gewährleisten. Mit der Befolgung dieser Leitlinien können Sie nicht rechtliche Risiken verringern, sondern knnen außerdem Ihre Nutzerinteraktionen, SEO-Leistung und Nutzerzufriedenheit steigern.

Die WCAG werden fortlaufend aktualisiert, um den technologischen Fortschritt und die sich ändernden Bedürfnisse von Nutzern mit Behinderungen widerzuspiegeln. Wenn Sie über die neuesten Aktualisierungen auf dem Laufenden bleiben, können Sie sicher sein, dass Ihre Website barrierefrei bleibt und mit den sich entwickelnden Standards übereinstimmt.

Wichtige Grundsätze der Barrierefreiheit

Die WCAG beruhen auf vier Grundprinzipien, die unter dem Akronym POUR zusammengefasst sind. Das steht für Perceivable (wahrnehmbar), Operable (bedienbar), Understandable (nachvollziehbar) und Robust (robust). 

Wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Website, App und Inhalte diesen Schlüsselprinzipien folgen, sind Sie auf einem guten Weg in Richtung Barrierefreiheit.

Perceivable (wahrnehmbar)

Die Inhalte müssen so präsentiert werden, dass Ihre Nutzer sie wahrnehmen können. Das bedeutet, Textalternativen für Bilder bereitzustellen, mit einem ausreichenden Farbkontrast für gut lesbaren Text zu sorgen und Untertitel für Multimedia-Inhalte anzubieten.

Operable (bedienbar)

Ihre Nutzer müssen in der Lage sein, Ihre Inhalte mithilfe verschiedener Eingabemethoden, einschließlich Tastaturen und Screenreadern, zu navigieren und damit zu interagieren. Außerdem sollten Sie auf blinkende Elemente verzichten, die Krampfanfälle auslösen könnten, und sicherstellen, dass Schaltflächen und Links barrierefrei sind.

Understandable (nachvollziehbar)

Die Informationen und Navigation müssen klar strukturiert sein, damit Ihre Nutzer nicht verwirrt werden. Dazu gehören eine Struktur, die das Auffinden von Informationen erleichtert, lesbare Schriftarten und klare Anweisungen für interaktive Elemente.

Robust (robust)

Ihre Inhalte müssen auch mit den aktuellen sowie künftigen assistiven Technologien kompatibel sein. Mit der Verwendung standardisierter Kodierungsverfahren und der Einhaltung der Leitlinien für Barrierefreiheit stellen Sie sicher, dass Websites, Apps und die darin befindlichen Inhalte auch in Zukunft für alle zugänglich sind.

Wie Sie Ihre Barrierefreiheit verbessern können

Die gute Nachricht ist, dass Barrierefreiheit nicht kompliziert sein muss. Hier sind einige Schritte, die sich als Ausgangspunkt eignen:

  • Regelmäßige Audits der Barrierefreiheit durchführen: Verwenden Sie automatisierte Tools und manuelle Tests, um Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit zu erkennen und zu beheben.
  • Barrierefreie Design-Prinzipien verwenden – von Anfang an: Wenn Sie bereits in der Designphase die Prinzipien für Barrierefreiheit befolgen, sind später keine kostspieligen Anpassungen notwendig. 
  • Textalternativen für Multimedia-Inhalte anbieten: Fügen Sie Untertitel, Transkripte und Audiobeschreibungen hinzu.
  • Kompatibilität mit Tastaturnavigation und Screenreadern sicherstellen: Testen Sie die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Websites und Apps ohne Maus.
  • Klare und einfache Navigation bieten: Verwenden Sie beschreibende Links, einheitliche Menüs und eine logische Inhaltsstruktur.
  • Angemessene Farbkontraste und lesbare Schriftarten einsetzen: Stellen Sie sicher, dass der Text unter allen Sichtbedingungen lesbar ist.
  • Test mit echten Nutzern – auch mit Menschen mit Behinderungen: Das Feedback von echten Nutzern stellt sicher, dass Ihre Inhalte auch wirklich barrierefrei sind. 

Ihre Website barrierefrei machen

Wie sieht eine barrierefreie Website aus? Unten finden Sie einige Beispiele für barrierefreie Funktionen. Diese Liste ist zwar nicht vollständig, aber wenn Sie diese Funktionen umsetzen, ist Ihre Website schon bald für mehr Menschen zugänglich:

  • Screenreader-kompatibler Code
  • Anpassbare Kontrasteinstellungen
  • Optionen zur Größenänderung von Text
  • Tastaturnavigation
  • Vergrößerter Cursor für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen
  • Anpassbare Steuerungen für Animationen und dynamische Inhalte für Menschen mit Epilepsie
  • Angemessene Beschriftung aller interaktiven Elemente auf Ihrer Website, um die Kompatibilität mit assistiven Technologien sicherzustellen

Barrierefreiheit lässt sich am einfachsten erreichen, wenn Sie bei der Erstellung Ihrer Website von Anfang an auf integrative Designprinzipien setzen. Nachträgliche Änderungen können komplexe Eingriffe in Ihren Code erfordern – aber mit den richtigen Tools wird es einfacher

iubenda Accessibility Solution

Mit unserer Accessibility Solution können Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website verbessern und Ihre Website an die Bedürfnisse Ihrer Nutzer anpassen. 

Ganz gleich, ob eine Person Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation, Inhaltsanpassungen, Farbverbesserungen oder Orientierungshilfen benötigt: Mit der Accessibility Solution können Sie besser auf die Bedürfnisse Ihrer Nutzer eingehen. 

Die integrierte KI scannt jeden Code auf Ihrer Website und korrigiert ihn an Stellen, an denen er nicht barrierefrei ist. Und das Beste: Sie lässt sich ganz einfach in nur wenigen Minuten einrichten. 

Länder auf der ganzen Welt führen strenge Gesetze und Vorschriften ein, um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten. 

Angesichts der Tatsache, dass viele wichtige Dienste jetzt digital sind, ist es für Regierungen wichtiger denn je, sicherzustellen, dass jeder Zugang zu den benötigten Diensten hat. 

Hier finden Sie einige der Gesetze und Vorschriften auf der ganzen Welt, die Regelungen für digitale Barrierefreiheit beinhalten:

🇺🇸 Americans with Disabilities Act (ADA)

Der ADA verpflichtet Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, einen gleichberechtigten Zugang zu ihren digitalen Diensten zu gewährleisten. Das Gesetz enthält zwar keine ausdrücklichen Anforderungen an die Barrierefreiheit im Internet, Gerichte legen es jedoch oft so aus, dass es auch Websites und mobile Anwendungen umfasst. 

Die ADA-Standards können Sie in der Regel mithilfe des WCAG 2.1 Level AA einhalten und so Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen gewährleisten.

🇺🇸 Section 508 (U.S.)

Laut Section 508 des Rehabilitation Act müssen US-Bundesbehörden und Organisationen, die staatliche Mittel erhalten, sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte zugänglich sind.

Er verweist ausdrücklich auf WCAG 2.0 Level AA als erforderlichen Standard. Auch staatliche Auftragnehmer und Anbieter müssen diese Anforderungen erfüllen, wenn sie digitale Dienste für Bundesbehörden erbringen.

🇪🇺 European Accessibility Act (EAA)

Der EAA legt für die gesamte Europäische Union Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienste fest, darunter Websites, Apps und E-Commerce-Plattformen. Bis Juni 2025 müssen Unternehmen, die digitale Dienste in der EU anbieten – unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben – diese Anforderungen erfüllen, um Strafen zu vermeiden und die Barrierefreiheit für alle Nutzer zu gewährleisten. 

Die Anforderungen lehnen sich zwar an die WCAG-Leitlinien an, unterscheiden sich aber leicht von ihnen. Umso wichtiger ist es für die Compliance, die Anforderungen des EAA einhalten.

❓ European Accessibility Act – Häufig gestellte Fragen


Sie müssen den European Accessibility Act (EAA) einhalten, wenn Sie BEIDE dieser Bedingungen erfüllen:

  • Sie verkaufen Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU
  • Sie erfüllen mindestens EINES der folgenden Kriterien:
    • 10 oder mehr Mitarbeiter
    • ein Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro ODER eine Bilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro

Ab 28. Juni 2025. Der EAA macht einen wichtigen Unterschied:

  • Für Produkte: Nur Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden, müssen die Anforderungen erfüllen.
  • Für Dienstleistungen: ALLE Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, müssen den Anforderungen entsprechen.

Wenn Ihre Website Produkte und Dienste anbietet, die vom EAA abgedeckt sind, fällt sie unter den EAA. Bestimmte Website-Inhalte können jedoch ausgenommen werden, sofern sie nach Inkrafttreten des EAA nicht aktualisiert werden. Dazu gehören:

  • Voraufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
  • Office-Dateiformate, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden
  • Online-Karten und Kartendienste, sofern Sie wesentliche Navigationsinformationen in einem barrierefreien alternativen Format anbieten
  • Inhalte, die als Archiv gelten (keine Aktualisierung nach dem 28. Juni 2025)
  • Inhalte von Dritten, auf die Sie keinen Einfluss haben

Ja, der EAA sieht Übergangsfristen für Dienste vor:

  • Dienstanbieter dürfen bis zum 28. Juni 2030 weiterhin Dienste mit Produkten anbieten, die vor dem Stichtag rechtmäßig verwendet wurden.
  • Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, können bis zu ihrem Auslaufen unverändert weiterlaufen, jedoch nicht länger als fünf Jahre ab diesem Datum (bis zum 28. Juni 2030)

Der EAA überlässt es den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, Sanktionen festzulegen. Jedes Land wird seine eigenen Durchsetzungsmechanismen und Sanktionen nach nationalem Recht festlegen, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein können. Laut EAA müssen diese Sanktionen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein.

Websites, die zu reinen Informationszwecken dienen und keine vom EAA erfassten Produkte oder Dienste für Verbraucher anbieten, fallen in der Regel nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie. Wenn Ihre Website jedoch Kontaktformulare für Leads oder Handlungsaufforderungen für Dienste enthält, die sich an Verbraucher richten, fällt sie wahrscheinlich in den Geltungsbereich des EAA.

Der EAA deckt bestimmte Produkte und Dienste ab, darunter:

Für Produkte:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten)
  • Smartphones, Tablets und TV-Geräte
  • E-Reader
  • Sonstige elektronische Verbrauchergeräte für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten

Für Dienstleistungen:

  • E-Commerce-Plattformen
  • Banking-Dienste
  • Elektronische Kommunikation
  • Dienste für den Zugang zu audiovisuellen Medien
  • E-Books und spezielle Software
  • Transportbezogene Websites und Apps

Der EAA konzentriert sich auf Produkte oder Dienste, die Verbrauchern angeboten werden. Der EAA definiert Verbraucher als „jede natürliche Person, die das jeweilige Produkt erwirbt oder den jeweiligen Dienst zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugeschrieben werden kann“. B2B-Websites, Intranets und Lernmanagementsysteme, die nicht für Verbraucher bestimmt sind, fallen im Allgemeinen nicht in den Geltungsbereich des EAA.

B2B-Websites fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des EAA, da das Gesetz speziell auf Verbraucherdienste abzielt. Wenn diese B2B-Websites jedoch Dienste direkt für Verbraucher anbieten, müssen die verbraucherseitigen Teile der Website die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllen.

Ja, Zahlungs-Gateways, die in Verbraucher-Websites integriert sind, müssen zugänglich sein. Gemäß EAA muss der gesamte Kaufprozess, einschließlich der Formularfelder, Zahlungs-Gateways und Bestätigungsmeldungen, vollständig barrierefrei sein.

Inhalte Dritter, an deren Finanzierung, Entwicklung oder Kontrolle Sie nicht beteiligt sind, sind ausdrücklich vom EAA ausgenommen. Bei Inhalten, die Sie kontrollieren (einschließlich PDFs, Videos und eingebetteter Software), hängen die Anforderungen jedoch vom Zeitpunkt ab:

  • Vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Inhalte, die nach diesem Datum nicht verändert werden, sind ausgenommen
  • Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und nach diesem Datum aktualisiert werden, müssen den Anforderungen entsprechen
  • Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 veröffentlicht werden, müssen den Anforderungen für Barrierefreiheit entsprechen

Der EAA konzentriert sich auf Produkte und Dienste, die „Verbrauchern“ angeboten werden. Diese sind definiert als natürliche Personen, die Produkte oder Dienstleistungen nicht für den Handel, ihr Unternehmen, ihr Handwerk oder ihren Beruf nutzen. Wenn Ihre Website Verbrauchern Waren oder Dienste anbietet (dazu zählen auch Kontaktformulare oder CTAs), fällt sie im Allgemeinen in den Geltungsbereich des EAA.

Der EAA sieht keine speziellen Regeln für gemeinnützige Organisationen vor. Wenn eine gemeinnützige Organisation die Compliance-Kriterien erfüllt (mehr als 10 Mitarbeiter oder Überschreitung der finanziellen Schwellenwerte) und Dienste für Verbraucher anbietet, muss sie in der Regel die Anforderungen des EAA erfüllen.

Der EAA selbst sieht keine spezifischen Finanzierungsmechanismen vor. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Wirtschaftsteilnehmer, die speziell zur Verbesserung der Barrierefreiheit Finanzmittel aus externen Quellen erhalten, keine Befreiung gemäß der Bestimmung über die „unverhältnismäßige Belastung“ beanspruchen können. Erkundigen Sie sich bei Ihren lokalen Wirtschaftsförderungsorganisationen oder EU-Programmen nach möglichen Finanzierungsmöglichkeiten.

Obwohl der EAA nicht ausdrücklich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist, sind die Anforderungen eng an diese Standards angelehnt. Die EU entwickelt derzeit spezielle Leitlinien für die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft, die auf bestehenden Normen wie der EN 301 549 (die bereits für öffentliche Einrichtungen gelten) aufbauen.

Gemäß Anhang I, Abschnitt III des EAA umfassen die allgemeinen Anforderungen für Barrierefreiheit, dass Informationen über mehrere Sinneskanäle bereitgestellt, Inhalte in verständlichen Formaten präsentiert, Textalternativen zu nicht-textlichen Inhalten geboten werden müssen und Websites wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Im Allgemeinen gilt die Einhaltung der WCAG 2.1-Leitlinien als guter Ansatz für die Einhaltung des EAA. Der EAA enthält jedoch zusätzliche Anforderungen, die über die WCAG hinausgehen.

Ja, Ausnahmen sind möglich für:

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND ein Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro ODER eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro)
  • Fälle, in denen die Compliance eine „grundlegende Änderung“ eines Produkts oder eines Diensts erfordern würde
  • Situationen, in denen die Compliance eine „unverhältnismäßige Belastung“ für die betroffenen Wirtschaftsakteure darstellen würde
  • Bestimmte Arten von bereits existierenden Inhalten auf Websites und mobilen Anwendungen

Der EAA enthält eine Ausnahmeregelung für „unverhältnismäßige Belastungen“. Um sich dafür zu qualifizieren, müssen Sie eine formale Beurteilung durchführen und dokumentieren, aus der hervorgeht, warum die Compliance-Kosten im Verhältnis zu den potenziellen Vorteilen für Menschen mit Behinderungen zu hoch wären. Wenn Sie jedoch speziell für die Verbesserung der Barrierefreiheit Mittel aus anderen Quellen erhalten, können Sie diese Ausnahme nicht in Anspruch nehmen.

Der EAA sieht eine solche Erklärung nicht ausdrücklich vor. Dienstanbieter müssen jedoch Informationen darüber bereitstellen, wie ihr Dienst die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllt, was gemeinhin als Barrierefreiheitserklärung bezeichnet wird. Gemäß Anhang V des EAA muss dies eine allgemeine Beschreibung des Dienstes in barrierefreien Formaten, Erklärungen zur Funktionsweise und eine Beschreibung umfassen, wie die entsprechenden Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllt werden.

Wenn Ihr Dienst nicht gesetzeskonform ist, sind Sie verpflichtet, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und die zuständigen nationalen Behörden über die Nicht-Compliance und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen zu informieren.

Ja, der EAA verlangt von Dienstanbietern, dass sie Informationen darüber bereitstellen, wie ihr Dienst die Anforderungen für Barrierefreiheit erfüllt. Dies geschieht in der Regel in Form einer Erklärung zur Barrierefreiheit, die eine Beschreibung des Dienstes, seiner Funktionsweise und der Erfüllung der relevanten Anforderungen für Barrierefreiheit enthält.

Mit unserer Lösung können Sie Verbesserungen an Ihrer Barrierefreiheit in Echtzeit sehen. Unsere KI prüft Ihre Website kontinuierlich auf Leitlinien für Barrierefreiheit und nimmt die notwendigen Anpassungen vor. Außerdem empfehlen wir regelmäßige manuelle Tests mit verschiedenen assistiven Technologien.

🌎 Weitere internationale Regelungen

Viele Länder haben ihre eigenen Barrierefreiheitsgesetze erlassen, die sich häufig an den WCAG-Leitlinien orientieren:

  • Kanada: Der Accessible Canada Act (ACA) regelt die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit für staatlich regulierte Branchen.
  • Vereinigtes Königreich: Der Equality Act 2010 sieht Barrierefreiheit im Internet als Teil der Antidiskriminierungsverpflichtung vor.
  • Australien: Der Disability Discrimination Act (DDA) setzt die Anforderungen für digitale Barrierefreiheit durch.

Vorteile der Barrierefreiheit für Nutzer und Unternehmen

Neben der Einhaltung von Gesetzen und ethischen Grundsätzen ist Barrierefreiheit auch gut für das Geschäft. Mit barrierefreien Websites, Apps und Inhalten können Sie unter anderem folgende Vorteile erzielen:

  • Ein starkes Nutzererlebnis: Durch eine Verbesserung der Barrierefreiheit können Sie mehr Engagement und Nutzerzufriedenheit – und davon können alle profitieren.
  • Mehr Kunden: In der EU leben mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen, was die Barrierefreiheit zu einer wichtigen Marktchance für Ihr Unternehmen macht. 
  • Stärkere Kundenbindung: Barrierefreie digitale Dienste helfen dabei, Nutzer mit Behinderungen sowie ältere Menschen mit sensorischen und kognitiven Veränderungen an Ihr Unternehmen zu binden.
  • Weniger gesetzliche Haftung: Wenn Sie die Vorschriften für Barrierefreiheit einhalten, können Sie so das Risiko von Rechtsstreitigkeiten, Strafen und kostspieligen Korrekturmaßnahmen minimieren.
  • SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites, wodurch Ihre Website ein besseres Suchranking und mehr Online-Sichtbarkeit erhält.
  • Gestärktes Markenimage: Wenn Sie sich für mehr Barrierefreiheit einsetzen, stärken Sie den Ruf Ihrer Marke und setzen ethische Geschäftspraktiken um – was die Beziehung zu Ihren Kunden stärkt.

Tools und Ressourcen zur Überprüfung der Barrierefreiheit

Sie wissen jetzt, dass Sie Ihre Website und Ihre Inhalte barrierefrei machen müssen. Aber wie können Sie herausfinden, ob Ihre Website barrierefrei ist? Wo fängt man am besten an?

Die gute Nachricht ist, dass es verschiedene Tools gibt, die Ihrem Unternehmen bei der Bewertung und Verbesserung Ihrer Barrierefreiheit helfen können:

  • WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool): Identifiziert Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit auf Webseiten.
  • Axe Accessibility Checker: Prüft Ihre Website vollständig auf Barrierefreiheit und erkennt WCAG-Verstöße in digitalen Produkten.
  • Colour Contrast Analyser: Stellt sicher, dass Ihr Text vor den Hintergrundfarben lesbar ist.
  • Screenreader: Software, die Inhalte in gesprochenes Wort oder Blindenschrift umwandelt. Sie hilft Ihnen dabei, zu simulieren, wie Nutzer mit Sehbehinderungen mit Inhalten interagieren.
  • Google Lighthouse: Bewertet die Leistung Ihrer Website, einschließlich der Barrierefreiheit.

Ein Ort, an dem alle willkommen sind

Das Internet sollte für alle da sein. Dennoch sehen sich Millionen von Menschen jeden Tag mit Barrieren konfrontiert.

Die gute Nachricht ist, dass die Behebung von Barrierefreiheitsproblem einfacher ist, als Sie denken. Und wenn Sie Ihre Website oder App inklusiver gestalten, vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken – Sie erweitern auch Ihre Zielgruppe, verbessern das Benutzererlebnis und tun damit etwas Gutes.

Mit der Verschärfung der Gesetze und der höheren Erwartungshaltung von Verbrauchern ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu handeln.

Mit unserer Accessibility Solution können Sie mit wenigen Klicks noch heute den ersten Schritt machen. Davon profitieren nicht nur Ihre Nutzer, sondern auch Ihr Unternehmen.