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Ihr Leitfaden für den European Accessibility Act: Umfang, Anforderungen und nächste Schritte

An einem guten Tag funktioniert eine Website einfach.

Alles lässt sich leicht navigieren. Der Inhalt ergibt Sinn. Sie müssen sich nicht mit seltsamen Schaltflächen oder schwer lesbarem Text herumschlagen.

Für Millionen von Menschen mit Behinderungen ist das leider nur selten der Fall. 

Ein neues Gesetz soll das ändern – und zwar schon bald.

Der European Accessibility Act (EAA) ist ein umfassendes EU-weites Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft treten wird. Er gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienste in der EU verkaufen, darunter viele KMUs und internationale Unternehmen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes fragen sich nun viele Unternehmen in ganz Europa, wie sie sich daran halten können.

Was genau ist also zu tun?

In diesem Leitfaden erläutern wir Ihnen, was der EAA ist, für wen er gilt und wie Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten können.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) ist eine EU-Richtlinie, die den Zugang zu digitalen und physischen Produkten und Diensten für Menschen mit Behinderungen verbessern soll.

Sie gilt für eine breite Palette von Diensten und Sektoren, von E-Commerce und Bankwesen bis hin zu Medien, Telefonie und Transport, einschließlich der dazugehörigen Websites und mobilen Apps.

Dieses Gesetz baut auf der früheren Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet auf, die sich auf Websites des öffentlichen Sektors beschränkte. Der EAA geht noch ein paar Schritte weiter und weitet die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit auf private Unternehmen aus.

Diese Unternehmen haben nun bis zum 28. Juni 2025 Zeit, die Vorschriften zu erfüllen.

Wer muss den European Accessibility Act einhalten?

Der EAA gilt für innerhalb und außerhalb der EU ansässige Unternehmen, die Produkte oder Dienste innerhalb der Europäischen Union anbieten.

Im Allgemeinen müssen Sie die Vorschriften einhalten, wenn:

  • Sie digitale Produkte oder Dienste in der EU verkaufen: Dazu gehört alles von physischen Waren, die über eine Website verkauft werden, bis hin zu Diensten wie Videostreaming, Online-Banking oder Buchungen von Verkehrsmitteln – also alles, was Sie EU-Verbrauchern anbieten. 
  • Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro haben: Das sind die offiziellen Schwellenwerte. Wenn Sie mindestens einen davon überschreiten, gilt der EAA für Sie. Wenn Sie keinen der beiden Werte überschreiten, könnte die Ausnahme für Kleinstunternehmen für Sie gelten. 
  • Ihre Website oder App für Verbraucher konzipiert ist (B2C): Wenn Ihre Plattform für tägliche Nutzer gedacht ist, ist sie kundenseitig. Das bedeutet, dass sie dem EAA unterliegt.

Selbst wenn Sie Ihren Sitz außerhalb der EU haben – ob in Großbritannien, den USA oder anderswo – sind Sie trotzdem verpflichtet, das Gesetz einzuhalten, wenn Ihr Angebot Verbraucher in der EU erreicht.

Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 2 Mio. €) sind von der Pflicht befreit, werden aber dennoch nachdrücklich dazu ermutigt, die Anforderungen trotzdem freiwillig zu erfüllen. 

Denn es ist wichtig, daran zu denken, dass eine barrierefreie Website gleichzeitig auch immer eine benutzerfreundliche Website ist. Selbst wenn Ihr Unternehmen den EAA also nicht einhalten muss, kann eine gesetzeskonforme Website Ihnen dabei helfen:

  • mehr Nutzer zu erreichen (einschließlich der 27 % der EU-Bevölkerung mit einer Behinderung)
  • SEO und Leistung Ihrer Website zu optimieren
  • den Ruf Ihrer Marke zu stärken
  • gesetzliche Vorschriften in verschiedenen Regionen einzuhalten und zum Beispiel US-amerikanische Standards (ADA) und britische Barrierefreiheitsgesetze zu erfüllen

🤔 Sie sind nicht sicher, wo Sie sich einordnen sollen?

Beantworten Sie unser 1-minütiges Quiz

Die wichtigsten Anforderungen des European Accessibility Act

Im Rahmen des EAA müssen die betroffenen Unternehmen Produkte und Dienste entwickeln, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind – einschließlich Websites und Apps.

Das bedeutet, dass sie zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen müssen:

  • Informationen über mehrere Sinneskanäle: zum Beispiel eine Kombination aus visuellem Text mit Audio- oder taktiler Ausgabe.
  • Wahrnehmbare und verständliche Inhalte: So können Nutzer Informationen einfach finden und interpretieren.
  • Lesbare Schriftarten mit ausreichendem Kontrast und einstellbaren Abständen: zur Verbesserung der Lesbarkeit und zur Anpassung an unterschiedliche visuelle Bedürfnisse.
  • Ergänzung von visuellen Elementen durch Text- oder Audioalternativen: zum Beispiel Alt-Text für Bilder oder Transkripte für Video und Audio.
  • Unterstützung von Screenreadern und Tastaturnavigation: damit Menschen auch ohne Maus Inhalte navigieren und darauf zugreifen können. 
  • POUR-Prinzip: Perceivable (wahrnehmbar), Operable (bedienbar), Understandable (nachvollziehbar), Robust (robust)

So wirkt sich der EAA auf Websites und digitale Dienste aus

Wenn Ihre Website oder App Nutzern dabei hilft, etwas zu kaufen, zu buchen, anzusehen oder zu kommunizieren, sind die Chancen groß, dass das Gesetz für Sie gilt.

Einige Beispiele für betroffene Dienste sind:

  • E-Commerce-Websites und digitale Marktplätze
  • Onlinebanking und Finanz-Apps
  • Videostreaming-Plattformen
  • Buchungssysteme für öffentliche Verkehrsmittel
  • E-Books und digitale Leseplattformen
  • Kundenkommunikationsdienste (z. B. VoIP oder Messaging)

Und denken Sie daran: Es geht nicht nur um offensichtliche Dinge. Die gesamte User-Journey – also Formulare, Schaltflächen, Pop-ups, Fehlermeldungen – muss barrierefrei sein.

European Accessibility Act vs. andere Gesetze für Barrierefreiheit

Mit dem EAA macht die EU einen großen Schritt in Richtung digitale Barrierefreiheit, dieser ist jedoch Teil eines weltweiten Trends. Länder auf der ganzen Welt führen ihre eigenen Regeln für Barrierefreiheit ein, um das Leben von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. 

Hier ein Vergleich der Gesetze:

Region Gesetz Gilt für
EU European Accessibility Act (EAA) und entsprechende nationale Umsetzungsvorschriften Privatunternehmen mit digitalen Angeboten für EU-Verbraucher
EU (öffentlicher Sektor) Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet Websites und Apps des öffentlichen Sektors
USA Americans with Disabilities Act (ADA) Websites des öffentlichen Sektors und Apps, vorrangig Title III
GB Equality Act 2010 & Accessibility Regulations Öffentlicher Sektor, mit einigen Verpflichtungen im privaten Bereich
Italien Legge Stanca 4/2004 Öffentlicher Sektor und sehr große private Unternehmen

Compliance: Fristen und Zeitplan

Das müssen Sie über die Fristen zur Einhaltung des EAA wissen:

  • 28. Juni 2025: wichtigste Frist für die Einhaltung des EAA
  • Für Produkte – Nur Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden, müssen die Anforderungen erfüllen
  • Für Dienstleistungen: Alle Dienstleistungen, die Verbrauchern nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden, müssen den Anforderungen entsprechen, auch wenn der Dienst ursprünglich vor diesem Datum eingeführt wurde.

Das heißt, wenn Sie einen Dienst (wie eine Website oder eine App) nach Ablauf der Frist weiterhin anbieten, muss dieser die Anforderungen des EAA im Hinblick auf die Barrierefreiheit erfüllen, unabhängig davon, wann der Dienst erstmalig erstellt wurde. 

Der EAA sieht auch Übergangsfristen vor. So können beispielsweise Dienste, die auf ältere Produkte angewiesen sind, welche bereits vor der Frist im Einsatz waren, unter bestimmten Bedingungen bis zum 28. Juni 2030 weiter angeboten werden. 

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Da der EAA eine Richtlinie ist, wird er von Land zu Land unterschiedlich durchgesetzt. In allen EU-Mitgliedstaaten werden die Behörden jedoch Folgendes tun:

  • Beschwerden untersuchen: Mitgliedstaaten müssen Verfahren einrichten, um gemeldete Probleme im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit zu untersuchen und zu lösen.
  • Auf festgestellte Probleme im Hinblick auf die Barrierefreiheit reagieren: Es können Maßnahmen ergriffen werden, wenn aus einer Beschwerde oder einem Bericht hervorgeht, dass Dienste die Anforderungen des EAA nicht erfüllen
  • Bußgelder oder andere Strafen verhängen: Wenn Sie sich nicht an die Vorschriften halten, können Sanktionen verhängt werden. Die Mitgliedstaaten legen ihre eigenen Strafen fest, welche Korrekturmaßnahmen, Sanktionen oder andere Konsequenzen umfassen können.

Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein – die genauen Maßnahmen werden jedoch von jedem Mitgliedstaat individuell festgelegt. Je nach nationalem Recht kann dies Korrekturmaßnahmen, Sanktionen oder andere Konsequenzen bedeuten. 

Wenn Sie den EAA ignorieren, schaden Sie also nicht nur Ihren Nutzern. Sie schaden auch Ihrem Unternehmen.

So machen Sie Ihr Unternehmen EAA-konform

Die Einhaltung der EAA-Vorschriften sollte keine Aufgabe sein, die Sie einfach so abhaken. Es geht darum, an Ihrem Unternehmen zu arbeiten und ihm eine integrativere digitale Präsenz zu geben, von der alle Kunden profitieren – auch jene mit Behinderungen. 

Das sind die ersten Schritte:

Schritt 1: Website oder App prüfen

Verwenden Sie automatisierte Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse, um wichtige Probleme zu identifizieren.

Schritt 2: Größte Probleme beheben

Nachdem Sie die Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit identifiziert haben, sollten Sie die häufigsten und schwerwiegendsten Probleme beheben. Dazu können Dinge gehören wie:

  • Hinzufügen von fehlendem Alt-Text zu Bildern: So können Screenreader visuelle Inhalte für Nutzer mit Sehbehinderungen beschreiben
  • Erhöhen des Farbkontrasts zwischen Text und Hintergrund: zur Verbesserung der Lesbarkeit für Nutzer mit Sehschwäche oder Farbenblindheit
  • Aktivieren der Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente: damit Nutzer Ihre Website ohne Maus navigieren können
  • Aktualisieren der Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen für mehr Klarheit: damit assistive Technologien Eingabefelder interpretieren und kommunizieren können
  • Sicherstellen der Kompatibilität von Pop-ups und Modals mit Screenreadern: damit wichtige Inhalte nicht übersehen oder blockiert werden

Schritt 3: Tools für Barrierefreiheit hinzufügen

Sie können sich die Arbeit erleichtern, indem Sie ein paar Barrierefreiheits-Widgets im Frontend integrieren. So können Nutzer ihr Surferlebnis ganz nach ihren Bedürfnissen gestalten. Zum Beispiel:

  • Optionen zur Größenänderung von Text: So können Nutzer die Schriftgröße erhöhen, ohne das Layout zu stören.
  • Farbkontrast-Schalter (z. B. Dark Mode, hoher Kontrast): zur Unterstützung unterschiedlicher visueller Vorlieben oder Bedürfnisse
  • Verbesserungen des Tastaturfokus: um sicherzustellen, dass Nutzer sehen können, wo sie sich auf der Seite befinden
  • Optionen zum Anhalten von Animationen oder blinkenden Elementen: für weniger Ablenkungen und zur Unterstützung von Nutzern mit Epilepsie oder kognitiver Empfindlichkeit

Tools wie die Accessibility Solution von iubenda bieten eine einfache Möglichkeit, diese Art von Echtzeit-Anpassungen mit nur einer Zeile Code vorzunehmen. So können Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website verbessern, ohne sie von Grund auf neu erstellen zu müssen. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Tools zwar die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit von Websites verbessern, aber keine vollständige Lösung darstellen. Für eine vollständige Einhaltung der Vorschriften müssen trotzdem die Ursachen der Probleme behoben werden.

Schritt 4: Erklärung zur Barrierefreiheit

Laut Anhang V des EAA müssen Sie beschreiben, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um Ihre Website oder App barrierefreier zu gestalten. Das sorgt für mehr Transparenz und hilft bei der Einhaltung der Vorschriften.

Schritt 5: Barrierefreiheit zu einem Teil Ihres Arbeitsablaufs machen

Von neuen Inhalten bis hin zu Design-Updates – binden Sie Barrierefreiheit in all Ihre Prozesse ein. So sind Sie immer einen Schritt voraus und verschwenden keine Zeit mit Aufholjagden.

Verbessern Sie noch heute die Barrierefreiheit Ihrer Website mit der Accessibility Solution von iubenda

Eine Zeile Code. Anpassungen in Echtzeit. Ganz ohne Generalüberholung.

FAQs zum European Accessibility Act (EAA)

Dabei handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die viele Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Produkte, Dienste, Websites und Apps bis zum 28. Juni 2025 für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Wenn Sie Produkte oder Dienste in der EU anbieten, mindestens 10 Mitarbeiter haben oder mehr als 2 Millionen Euro im Jahr verdienen – ja.
E-Commerce, Banking, Medien, Telefonie, Buchungen von Verkehrsmitteln und mehr. Wenn Ihre Website Verbrauchern hilft, Transaktionen durchzuführen oder auf Dienste zuzugreifen, ist sie wahrscheinlich davon betroffen.
Overlays allein nicht. Barrierefreie Overlays – einschließlich Tools wie die von iubenda – können die Benutzerfreundlichkeit verbessern. Für echte Compliance müssen jedoch auch die Ursachen der Barrierefreiheitsprobleme behoben werden.
Ja – Kleinstunternehmen, Altsysteme, Inhalte Dritter und mehr. Aber auch Unternehmen, die von dieser Regelung ausgenommen sind, werden ermutigt, sie freiwillig einzuhalten.
Jeder EU-Mitgliedstaat legt seine eigenen Durchsetzungsmaßnahmen fest. Dies kann Abhilfemaßnahmen, Sanktionen oder andere Konsequenzen umfassen – je nachdem, wie der EAA auf nationaler Ebene umgesetzt wurde.
Der EAA ähnelt im Geiste dem ADA, gilt aber in der gesamten EU und enthält detaillierte Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit.