An einem guten Tag funktioniert eine Website einfach.
Alles lässt sich leicht navigieren. Der Inhalt ergibt Sinn. Sie müssen sich nicht mit seltsamen Schaltflächen oder schwer lesbarem Text herumschlagen.
Für Millionen von Menschen mit Behinderungen ist das leider nur selten der Fall.
Ein neues Gesetz soll das ändern – und zwar schon bald.
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein umfassendes EU-weites Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft treten wird. Er gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienste in der EU verkaufen, darunter viele KMUs und internationale Unternehmen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes fragen sich nun viele Unternehmen in ganz Europa, wie sie sich daran halten können.
Was genau ist also zu tun?
In diesem Leitfaden erläutern wir Ihnen, was der EAA ist, für wen er gilt und wie Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten können.
Der European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) ist eine EU-Richtlinie, die den Zugang zu digitalen und physischen Produkten und Diensten für Menschen mit Behinderungen verbessern soll.
Sie gilt für eine breite Palette von Diensten und Sektoren, von E-Commerce und Bankwesen bis hin zu Medien, Telefonie und Transport, einschließlich der dazugehörigen Websites und mobilen Apps.
Dieses Gesetz baut auf der früheren Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet auf, die sich auf Websites des öffentlichen Sektors beschränkte. Der EAA geht noch ein paar Schritte weiter und weitet die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit auf private Unternehmen aus.
Diese Unternehmen haben nun bis zum 28. Juni 2025 Zeit, die Vorschriften zu erfüllen.
Der EAA gilt für innerhalb und außerhalb der EU ansässige Unternehmen, die Produkte oder Dienste innerhalb der Europäischen Union anbieten.
Im Allgemeinen müssen Sie die Vorschriften einhalten, wenn:
Selbst wenn Sie Ihren Sitz außerhalb der EU haben – ob in Großbritannien, den USA oder anderswo – sind Sie trotzdem verpflichtet, das Gesetz einzuhalten, wenn Ihr Angebot Verbraucher in der EU erreicht.
Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von weniger als 2 Mio. €) sind von der Pflicht befreit, werden aber dennoch nachdrücklich dazu ermutigt, die Anforderungen trotzdem freiwillig zu erfüllen.
Denn es ist wichtig, daran zu denken, dass eine barrierefreie Website gleichzeitig auch immer eine benutzerfreundliche Website ist. Selbst wenn Ihr Unternehmen den EAA also nicht einhalten muss, kann eine gesetzeskonforme Website Ihnen dabei helfen:
Im Rahmen des EAA müssen die betroffenen Unternehmen Produkte und Dienste entwickeln, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind – einschließlich Websites und Apps.
Das bedeutet, dass sie zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen müssen:
Wenn Ihre Website oder App Nutzern dabei hilft, etwas zu kaufen, zu buchen, anzusehen oder zu kommunizieren, sind die Chancen groß, dass das Gesetz für Sie gilt.
Einige Beispiele für betroffene Dienste sind:
Und denken Sie daran: Es geht nicht nur um offensichtliche Dinge. Die gesamte User-Journey – also Formulare, Schaltflächen, Pop-ups, Fehlermeldungen – muss barrierefrei sein.
Mit dem EAA macht die EU einen großen Schritt in Richtung digitale Barrierefreiheit, dieser ist jedoch Teil eines weltweiten Trends. Länder auf der ganzen Welt führen ihre eigenen Regeln für Barrierefreiheit ein, um das Leben von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.
Hier ein Vergleich der Gesetze:
Region | Gesetz | Gilt für |
---|---|---|
EU | European Accessibility Act (EAA) und entsprechende nationale Umsetzungsvorschriften | Privatunternehmen mit digitalen Angeboten für EU-Verbraucher |
EU (öffentlicher Sektor) | Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet | Websites und Apps des öffentlichen Sektors |
USA | Americans with Disabilities Act (ADA) | Websites des öffentlichen Sektors und Apps, vorrangig Title III |
GB | Equality Act 2010 & Accessibility Regulations | Öffentlicher Sektor, mit einigen Verpflichtungen im privaten Bereich |
Italien | Legge Stanca 4/2004 | Öffentlicher Sektor und sehr große private Unternehmen |
Das müssen Sie über die Fristen zur Einhaltung des EAA wissen:
Das heißt, wenn Sie einen Dienst (wie eine Website oder eine App) nach Ablauf der Frist weiterhin anbieten, muss dieser die Anforderungen des EAA im Hinblick auf die Barrierefreiheit erfüllen, unabhängig davon, wann der Dienst erstmalig erstellt wurde.
Der EAA sieht auch Übergangsfristen vor. So können beispielsweise Dienste, die auf ältere Produkte angewiesen sind, welche bereits vor der Frist im Einsatz waren, unter bestimmten Bedingungen bis zum 28. Juni 2030 weiter angeboten werden.
Da der EAA eine Richtlinie ist, wird er von Land zu Land unterschiedlich durchgesetzt. In allen EU-Mitgliedstaaten werden die Behörden jedoch Folgendes tun:
Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein – die genauen Maßnahmen werden jedoch von jedem Mitgliedstaat individuell festgelegt. Je nach nationalem Recht kann dies Korrekturmaßnahmen, Sanktionen oder andere Konsequenzen bedeuten.
Wenn Sie den EAA ignorieren, schaden Sie also nicht nur Ihren Nutzern. Sie schaden auch Ihrem Unternehmen.
Die Einhaltung der EAA-Vorschriften sollte keine Aufgabe sein, die Sie einfach so abhaken. Es geht darum, an Ihrem Unternehmen zu arbeiten und ihm eine integrativere digitale Präsenz zu geben, von der alle Kunden profitieren – auch jene mit Behinderungen.
Das sind die ersten Schritte:
Verwenden Sie automatisierte Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse, um wichtige Probleme zu identifizieren.
Nachdem Sie die Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit identifiziert haben, sollten Sie die häufigsten und schwerwiegendsten Probleme beheben. Dazu können Dinge gehören wie:
Sie können sich die Arbeit erleichtern, indem Sie ein paar Barrierefreiheits-Widgets im Frontend integrieren. So können Nutzer ihr Surferlebnis ganz nach ihren Bedürfnissen gestalten. Zum Beispiel:
Tools wie die Accessibility Solution von iubenda bieten eine einfache Möglichkeit, diese Art von Echtzeit-Anpassungen mit nur einer Zeile Code vorzunehmen. So können Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website verbessern, ohne sie von Grund auf neu erstellen zu müssen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Tools zwar die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit von Websites verbessern, aber keine vollständige Lösung darstellen. Für eine vollständige Einhaltung der Vorschriften müssen trotzdem die Ursachen der Probleme behoben werden.
Laut Anhang V des EAA müssen Sie beschreiben, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um Ihre Website oder App barrierefreier zu gestalten. Das sorgt für mehr Transparenz und hilft bei der Einhaltung der Vorschriften.
Von neuen Inhalten bis hin zu Design-Updates – binden Sie Barrierefreiheit in all Ihre Prozesse ein. So sind Sie immer einen Schritt voraus und verschwenden keine Zeit mit Aufholjagden.
Eine Zeile Code. Anpassungen in Echtzeit. Ganz ohne Generalüberholung.