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Datenschutzerklärung für Google Analytics Werbungs- und Remarketing-Funktionen

Wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, benötigen Sie, wenn Ihre Website oder Mobil App Google Analytics verwendet, auf jeden Fall eine Datenschutzerklärung. In dieser müssen Sie die Verwendung von Google Analytics und die Art und Weise, wie Google Analytics Daten sammelt und verarbeitet, offenlegen.

Die Verwendung der Remarketing-Funktion von Google Analytics bringt zusätzliche Informationspflichten innerhalb der Datenschutzerklärung mit sich. Diese Verpflichtungen sind in der ausführliche Anleitung der Anforderungen der Dokumente für Google Analytics-Werbefunktionen beschrieben.

Hier sind die wichtigsten Abschnitte:

Wenn Sie eine Werbefunktion von Google Analytics aktiviert haben, müssen Sie Ihre Besucher benachrichtigen, indem Sie die folgenden Informationen in Ihren Datenschutzerklärungen offenlegen:

  • Die Google Analytics Werbefunktionen, die Sie implementiert haben.
  • Wie Sie und Drittanbieter Erstanbieter-Cookies (z. B. das Google Analytics-Cookie) oder andere Erstanbieter-Identifikatoren und Cookies von Drittanbietern (z. B. Google-Ad Cookies) oder andere Identifikatoren von Drittanbietern zusammen verwenden.
  • Wie Besucher die von Ihnen verwendeten Google Analytics-Werbefunktionen deaktivieren können, u. a. über Anzeigen-Einstellungen, Werbeanzeigen-Einstellungen für mobile Apps oder andere verfügbare Mittel (z. B. das Verbraucher-Opt-Out der NAI).

Wir empfehlen Ihnen auch, Nutzer auf die derzeit verfügbaren Opt-Outs von Google Analytics derzeit verfügbare Opt-Outs für das Web hinzuweisen.

Dokument zur Einwilligung der Nutzer der Europäischen Union

Bei der Verwendung von Google Analytics Werbefunktionen müssen Sie außerdem die Einwilligung der Nutzer in der Europäischen Union einhalten.

INTERESSENBEZOGENE WERBUNG

Wenn Sie interessenbezogene Werbung, einschließlich Remarketing, mit Google Analytics in Verbindung mit anderen Google Diensten aktiviert haben, müssen Sie die für diese Google Diensten geltenden Richtlinien befolgen (wie die Google-Anzeigen-Richtlinie für personalisierte Werbung und deren sensiblen Kategoriebeschränkungen, sowie die Richtlinien für das Plattform-Programm).

Wenn Sie Google Analytics verwenden, um vertrauliche Informationen über Ihre Besucher zu sammeln, wie in den Google Ads sensitive Kategorie-Einschränkungen beschrieben, dürfen Sie Google Analytics nicht verwenden, um Daten zum Zweck der interessenbezogenen Werbung zu sammeln.

Kurz gesagt, Google bittet Sie darum:

  • die Nutzer über die von Ihnen verwendeten Google Analytics-Funktionen zu informieren;
  • die rechtsgültige Einwilligung der Nutzer einzuholen:
    • die Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speichern, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist; und
    • die Erfassung, gemeinsame Nutzung und Verwendung personenbezogene Daten zur Personalisierung von Anzeigen;
  • Aufzeichnungen über die von Endnutzern erteilte Einwilligung aufzubewahren und Endnutzern klare Anweisungen zum Widerruf der Einwilligung zu geben.

Erweiterte Werbefunktionen von Google Analytics

Es gibt jedoch spezifische zusätzliche Anforderungen, die bei der Verwendung der erweiterten Werbefunktionen von Google Analytics gelten, wie z. B. Remarketing, Google Display Network Impression Reporting, Demografische Merkmale und Interessen, integrierte Dienste, die erfordern, dass Google Analytics Daten zu Werbezwecken erfasst (einschließlich der Erfassung von Daten über Werbe-Cookies und Identifikatoren), und die Nutzer-ID-Funktion.

Erfüllung der Anforderungen von Googles „EU-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer“

Wir empfehlen Ihnen auch einen Blick in die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer der Europäischen Union zu werfen. In diesen Google-Richtlinien sind zusätzliche Anforderungen aufgeführt, die spezifisch dafür gelten, wie Sie mit Daten und Einwilligungen von Nutzern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum umgehen müssen, und deren Einhaltung von entscheidender Bedeutung ist. Google erklärt:

Wenn Ihre Vereinbarung mit Google diese Richtlinie einbezieht oder Sie anderweitig einen Google-Dienst verwenden, für den diese Richtlinie gilt, müssen Sie dafür sorgen, dass Endnutzern im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen mitgeteilt werden und Sie die Einwilligungen dieser Endnutzer erhalten haben. Wenn Sie diese Richtlinie nicht einhalten, können wir Ihre Nutzung des betreffenden Google-Dienstes einschränken oder sperren und/oder die jeweilige Vereinbarung mit Ihnen kündigen.

Wie iubenda helfen kann

Die Erfüllung der Anforderungen der EU-Einwilligungserklärung von Google und der entsprechenden EU-Vorschriften ist ein einfacher zweiteiliger Prozess, der sowohl den Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien als auch die Privacy Controls and Cookie Solution umfasst.

Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien

Mit mehr als 1700 verfügbaren Klauseln enthalten unsere Datenschutz- und Cookie-Richtlinien alle Elemente, die in den meisten Regionen und Diensten üblich sind, und wenden standardmäßig die strengsten Standards an – so haben Sie die Möglichkeit, diese je nach Bedarf vollständig anzupassen.

Mit unserem Generator können Sie schnell die Datenschutz- und Cookie-Richtlinien einrichten, die Sie für Ihre Website benötigen. Beginnen Sie mit der Erstellung einer Datenschutzerklärung suchen Sie unter den verfügbaren Diensten:

  • Google Analytics
  • Remarketing mit Google Analytics – In diesem Dokument beschreiben Sie, dass Sie die von Google Analytics und dessen Cookies ausgeführten Tracking-Aktivitäten mit dem Google Ads-Netzwerk verbinden.
  • Google Analytics Funktionen für die Werbeberichte – In diesem Abschnitt geben Sie an, dass Sie Funktionen für die Google Werbe-Berichterstattung aktiviert haben, z. B. die Verwendung der DoubleClick Campaign Manager-Berichterstattung, der DoubleClick Bid Manager-Berichterstattung oder der Google Display-Netzwerkimpression-Berichterstattung.
  • Google Analytics Berichte zur Leistung nach demografischen Merkmalen und Interessen – In diesen Berichten stellen Sie dar, dass Sie Anzeigenwerber-Funktionen wie die Verwendung von Demografie- und Interessendaten für Ihre Analyseberichte aktiviert haben.
  • Google Ads Remarketing – Hierbei beschreiben Sie, dass der Traffic auf Ihrer Website zu Remarketing-Zwecken mit dem Google Ads-Netzwerk verbunden wird.
  • Google Ads Similar Audiences – Hier erklären Sie, dass Sie Ihre Werbeanzeigen über Google Ads Similar Audiences verwalten.
  • Google Ad Manager Audience Extension – In diesem Abschnitt erläutern Sie, dass der Traffic auf Ihrer Website zu Remarketing-Zwecken mit dem Google Ad Manager-Netzwerk verbunden wird.
  • Erweiterung der User ID-Funktion für Google Analytics – Eine Funktion, mit der mehrere Nutzer-Sitzungen mit einer eindeutigen ID verknüpft werden können.
  • Google Signals – Eine Erweiterung, die das Remarketing & Reporting verbessert, indem sie Ihnen geräteübergreifende Nutzerberichte liefert.
HINWEIS

Die ehemals als Display Advertising-Erweiterung für Google Analytics bekannte Dienstleistung wurde in zwei separate Dienste umgewandelt:

  • Funktionen zur Auswertung von Google Analytics-Werbung
  • Google Analytics Berichte zu Demografie und Interessen

Die Google Analytics-Klausel steht kostenlos zur Verfügung, während für andere Dienste eine Pro-Lizenz erforderlich ist.

Beispiel

Wenn Sie z. B. über Google Analytics Ihre Remarketing-Auflistung definieren und die Kampagne über Google Ads ausführen, fügen Sie Ihrer iubenda-Datenschutzerklärung Google Analytics-Werbebericht-Funktionen, Google Analytics-Berichte zu Demografie und Interessen, Remarketing mit Google Analytics und Google Ads Remarketing hinzu.

Lesen Sie hier die Anleitung zur Erstellung einer Datenschutzerklärung.

Privacy Controls and Cookie Solution

Unsere Cookie-Verwaltungslösung ermöglicht Ihnen dies:

  • Nutzer auf einfache Weise über Banner und eine spezifische Seite für Cookie-Richtlinien zu informieren (die automatisch mit Ihrer Datenschutzerklärung verknüpft ist und alle notwendigen Informationen zur Einhaltung der Cookie-Richtlinien enthält);
  • Einholung und Speicherung von Einwilligungs-Einstellungen für Cookies;
  • Vorherige Blockierung von Skripts vor der Einwilligung; und
  • Aufzeichnung der Einwilligungen und Speicherung der Einwilligungs-Einstellungen für jeden Nutzer bis zu 12 Monate nach dem letzten Besuch der Website.

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