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Datenschutzerklärung für Google Analytics

In Übereinstimmung mit den internationalen Datenschutzgesetzen verlangt Google generell, dass Sie über eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung verfügen, wenn Sie Google-Produkte verwenden. Diese Bedingung ist üblicherweise in den AGBs enthalten, zu denen Sie bei der Anmeldung einwilligen um die Dienste von Google zu nutzen.

Insbesondere in Bezug auf Google Analytics erklärt Google in seinen Nutzungsbedingungen unter Abschnitt „7. Datenschutz“ (aus dem englischen sinngemäß übersetzt):

Sie verfügen und befolgen eine entsprechende Datenschutzerklärung und halten sich an alle jeweils relevanten Gesetze, Richtlinien und Vorschriften in Bezug auf die Erfassung von Besucherdaten. Sie müssen eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, und diese Datenschutzerklärung muss einen Hinweis auf Ihren Gebrauch von Cookies enthalten, die zur Datenerfassung verwendet werden. Sie müssen die Verwendung von Google Analytics und die Art und Weise der Datenerfassung und -verarbeitung angeben. . . . Sie werden wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein Besucher klare und umfassende Informationen über die Speicherung und den Zugriff auf Cookies oder andere Informationen auf dem Gerät des Besuchers erhält, wenn eine solche Aktivität in Verbindung mit dem Dienst stattfindet und wenn die Bereitstellung dieser Informationen und die Einholung dieser Einwilligung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Google verweist in seinen AGBs immer wieder auf „jeweils geltendes Recht“, da viele dieser datenschutzrechtlichen Anforderungen sich auf tatsächliche gesetzliche Regelungen beziehen. Google ist an viele der gleichen Datenschutzgesetze gebunden wie Sie, und ihre AGBs spiegeln dies wieder.

Was bedeutet dies also in der Praxis und welche Gesetze gelten hier?

Nehmen wir an, Sie haben eine Website, auf der Sie Google Analytics einsetzen und Sie möchten sicherstellen, dass Sie die AGBs von Google (und das Gesetz) einhalten. Was müssen Sie dafür tun?

  1. Erstellen Sie eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung. Lesen Sie die Einzelheiten [unten].
  2. Stellen Sie sicher, dass die Datenschutzerklärung Klauseln enthält, die speziell auf die über Google Analytics abgewickelten Verarbeitungsaktivitäten zugeschnitten sind.
  3. Fügen Sie eine Cookie-Richtlinie ein. Aus dem obigen Zitat können Sie ersehen, dass Google zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen der Datenschutzerklärung verlangt, dass Sie auch einen Hinweis auf die Verwendung von Cookies einfügen.
  4. Gesetzeskonformer Umgang mit Cookies und Einwilligung zu Cookies. Dies bedeutet in der Regel, dass Nutzer über die Verwendung von Cookies informiert werden (wie im vorigen Punkt erwähnt), die Einwilligung zur Verwendung von Cookies eingeholt und ein Einwilligungsnachweis (auf Englisch) geführt wird. Ein Analytics-Feature, das hier bei der Einwilligungspflicht helfen kann, ist die IP-Anonymisierungsfunktion, allerdings ist es weiterhin erforderlich, Nutzer auffallend und detailliert über die Verwendung auch dieser Cookies zu informieren. Darüber hinaus kann die Verwendung von Cookies nach der DSGVO als „Überwachungsverhalten“ angesehen werden, selbst wenn es sich bei diesen Cookies um anonymisierte statistische Cookies handelt. Es wird daher empfohlen, Cookies grundsätzlich zu blockieren, bevor eine ausdrückliche Einwilligung eingeholt wird. Mehr über Google Analytics und die DSGVO können Sie hier lesen (auf Englisch).

In der Regel gelten die nationalen/regionalen Gesetze Ihrer Geschäftsstelle und (in vielen Fällen) auch die Gesetze der Regionen, aus denen Ihre Nutzer stammen. Dies kann online recht heikel sein, da Sie, sofern Sie nicht aktiv einige Regionen blockieren, möglicherweise Anforderungen über geographische Grenzen und gesetzliche Zuständigkeitsbereiche hinweg erfüllen müssen. Aus diesem Grund ist es immer die beste Idee, diese Aktivitäten unter Berücksichtigung der strengsten anwendbaren Anforderungen zu handhaben (was derzeit wahrscheinlich europäisches Recht ist, hauptsächlich das DSGVO und die EU-Cookie-Richtlinie).

Sie können hier mehr über die Bestimmung Ihres relevanten Rechtssystems lesen oder hier unsere ausführliche Anleitung „Rechtlicher Überblick“ lesen.

Google Analytics-Werbefunktionen

Google Analytics-Werbefunktionen ermöglichen es Ihnen, Funktionen in Analytics zu aktivieren, die durch Standardimplementierungen nicht verfügbar sind. Zu den Werbefunktionen gehören:

  • Remarketing mit Google Analytics;
  • Auswertung von Google Display Netzwerkimpressionen;
  • Google Analytics Demografie- und Interessenauswertung;
  • integrierte Dienste, bei denen Google Analytics Daten für Werbezwecke erfassen muss, einschließlich der Erfassung von Daten über Werbe-Cookies und Identifikatoren;
  • Nutzer-ID, eine Funktion, mit der Sie mehrere Sitzungen mit einer eindeutigen ID verknüpfen können.

Weitere Informationen finden Sie unter Remarketing mit Analysen und Nutzer-ID sowie geräteübergreifende Hilfe zu Analysen.

Was dies mit Ihrer Datenschutzerklärung zu tun hat

Mit den Worten von Google:

Wenn Sie ein SDK zur Implementierung von Google Analytics-Werbefunktionen wie Audience Reporting oder Remarketing verwenden, müssen Sie die rechtliche Anforderungen für Google Analytics-Werbefunktionen (auf Englisch), zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen für Google Play-Entwicklerprogramme und alle anderen anwendbaren Gesetze einhalten.

Dies erfordert geringfügige Änderungen/Ergänzungen an Ihrer Datenschutzerklärung, die in unserer Anleitung „So aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung, um die verbesserten Werbefunktionen in Google Analytics widerzuspiegeln“ beschrieben wird.

Grundgerüst einer Datenschutzerklärung

Lassen Sie uns mit den gesetzlichen Mindestanforderungen für eine Datenschutzerklärung beginnen. Dies sind die grundlegendsten Elemente, die eine Datenschutzerklärung haben sollte:

  • Wer ist der Website-/ App-Eigentümer?
  • Welche Daten werden erfasst? Wie werden diese Daten erfasst?
  • Was ist die rechtliche Grundlage für die Datenerfassung? (z.B. Einwilligung, notwendig für Ihren Dienst, rechtliche Verpflichtung usw.) – Dies bezieht sich insbesondere auf die DSGVO und das EU-Recht, aber selbst wenn Sie nicht unter die Verpflichtungen der DSGVO fallen, müssen Sie nach der Gesetzgebung der meisten Länder immer noch sagen, warum Sie die personenbezogenen Daten der Nutzer verarbeiten.
  • Für welche spezifischen Zwecke werden die Daten erfasst? Zur Analyse? E-Mail-Marketing?
  • Welche Dritten werden Zugang zu den Informationen haben? Werden Dritte Daten durch Widgets (z.B. Social Buttons) und Integrationen (z.B. Facebook Connect) erfassen?
  • Welche Rechte haben Nutzer? Können sie Einsicht in die Daten verlangen, die Sie über sie haben, können sie die Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten verlangen? (Nach der DSGVO ist das meiste davon obligatorisch.)
  • Beschreibung des Verfahrens zur Benachrichtigung von Nutzern und Besuchern über Änderungen oder Aktualisierungen der Datenschutzerklärung
  • Datum des Inkrafttretens der Datenschutzerklärung

So erstellen Sie eine Datenschutzerklärung und eine Cookie-Richtlinie für Google Analytics

Hier kommt unser Generator für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien sehr gelegen: Mit mehr als 1600 verfügbaren Klauseln enthalten unsere Datenschutzerklärungen alle Elemente, die in vielen Regionen und Diensten üblicherweise erforderlich sind, wobei standardmäßig die strengsten Vorschriften angewendet werden – so haben Sie die Möglichkeit, ihre Dokumente je nach Bedarf vollständig anzupassen.

Die Cookie-Richtlinie ist ein Abschnitt der Datenschutzerklärung, der sich mit Cookies befasst. Sie enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, einschließlich der Kategorien der verwendeten Cookies, ihrer Verwendungszwecke, die Namen der Dritten, die Cookies über die Website installieren oder installieren können, sowie Links zu den jeweiligen Datenschutzerklärungen und möglichen Einverständniserklärungen dieser Dritten. Der Generator verfügt über eine One-Click-Einrichtung für die Cookie-Richtlinie, die dann automatisch alle relevanten Cookie-Informationen der in Ihrer Datenschutzerklärung angegebenen Dienste abruft.

Alle unsere Dokumente werden von Anwälten erstellt, von unseren Anwälten überwacht und auf unseren Servern gehostet, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklungen und der Anforderungen Dritter sind.

Der Erstellungsvorgang ist einfach und intuitiv:

  • Klicken Sie auf eine der grünen Button „Generator starten“, die überall auf dieser Website zu sehen sind, um mit der Generierung zu beginnen, und wählen Sie den Button „Jetzt generieren“ unter Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie in Ihrem Website-Bereich.
  • Fügen Sie alle Dienste hinzu, die Sie möglicherweise nutzen. In diesem Fall handelt es sich um Google Analytics und möglicherweise Google Analytics mit anonymisierter IP, Erweiterung der Nutzer-ID für Google Analytics, Remarketing mit Google Analytics, Google Analytics-Werbeberichterstattungsfunktionen und/oder Google Analytics-Demografie- und Interessenberichte, je nachdem, welche Funktionen Sie aktiviert haben.
  • Aktivieren Sie die optionale Cookie-Richtlinie (dringend empfohlen, erfordert eine Pro-Lizenz).
  • Füllen Sie die Angaben zum Eigentümer Ihrer Website/App und Ihre Kontaktdaten aus.
  • Fügen Sie die Datenschutzerklärung von iubenda auf Ihrer Website ein (am besten verlinken Sie von Ihrem Footer aus auf Ihre Datenschutzerklärung, wo Ihre Nutzer oder Besucher sie jederzeit finden können).

Lesen Sie hier die Anleitung zur Erstellung einer Datenschutzerklärung.

Wie Sie die Nutzung von Cookies verwalten können

Wie bereits erwähnt, sind zwei Arten von Bedingungen zu erfüllen – die von Google und die der EU-Cookie-Richtlinie. Glücklicherweise überschneiden sich diese beiden, und die Anforderungen für beide werden von unserer umfassenden Privacy Controls and Cookie Solution problemlos erfüllt.

Mit unserer Privacy Controls and Cookie Solution können Sie dies tun:

  • Nutzer einfach über Banner und eine spezielle Cookie-Richtlinien-Seite informieren (die automatisch mit Ihrer Datenschutzerklärung verlinkt ist und alles Notwendige zur Einhaltung des Cookie-Gesetzes enthält);
  • Einholung und Speicherung der Cookie-Einwilligungseinstellungen;
  • Skripte vor der Einwilligung präventiv blockieren; und
  • Überwachung der Einwilligung und Speicherung der Einwilligungseinstellungen für jeden Nutzer bis zu 12 Monate nach dem letzten Besuch der Website.

Sie können die Einwilligung über mehrere Mechanismen einholen, darunter kontinuierliches Browsen, Scrollen und/oder bestimmte Klick-Aktionen. Beachten Sie jedoch, dass die erlaubten Einwilligungshandlungen je nach der Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaates unterschiedlich sein können.

Der Prozess ist einfach:

Nachdem Sie Ihr Konto erstellt haben, gehen Sie einfach auf Ihr Dashboard und dem darin relevanten Website-Bereich:

  • Klicken Sie unter Privacy Controls and Cookie Solution auf „Jetzt generieren“;
  • Konfigurieren und passen Sie sie Ihren Wünschen entsprechend an;
  • Integrieren Sie Ihre Cookie-Richtlinie; und
  • betten Sie diese in Ihre Website ein.

Es ist einfach zu betreiben, schnell und erfordert keine großen Investitionen. Weitere Informationen zu unserer Privacy Controls and Cookie Solution finden Sie hier.

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Siehe auch