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Facebook-Kontozugriff und die DSGVO – Wie Sie die Anforderungen erfüllen

Was ist der Facebook-Kontozugriff?

Der Facebook-Kontozugriffsdienst ermöglicht es Anwendungen, sich mit dem Konto des Nutzers im sozialen Netzwerk Facebook zu verbinden und wird von der Facebook, Inc. bereitgestellt.

Benötige ich eine Datenschutzerklärung, wenn meine Website oder meine App den Zugriff auf ein Facebook-Konto erfordert?

Ja, das ist richtig.
Sie müssen die Facebook-Kontozugriffsklausel hinzufügen, wenn Sie auf das Facebook-Konto Ihres Nutzers zugreifen, unabhängig von der tatsächlichen Verwendung dieser Daten. Sie müssen diese Nutzung entweder durch eine andere Klausel innerhalb der bereitgestellten Liste angeben, sobald Sie den Dienst ausgewählt haben, oder durch das Schreiben eines benutzereigenen Dienstes.
Wenn Sie diesen Dienst verwenden, um Ihren Nutzern die Möglichkeit zu geben, sich zu registrieren, anzumelden oder zu authentifizieren, aktivieren Sie die Kategorie „Registrierung und Anmeldung“ und fügen Sie ebenfalls einen der Dienste aus dieser Liste hinzu.

Benötige ich eine Cookie-Richtlinie, wenn meine Website oder App den Zugriff auf ein Facebook-Konto erfordert?

Ja, das ist richtig.
Durch den Zugriff auf das Facebook-Konto Ihres Nutzers werden Cookies auf den Geräten Ihrer Besucher installiert, wie in der Cookie-Richtlinie von Facebook angegeben.
Daher benötigen Sie auch eine Cookie-Richtlinie.

Sie sind nicht sicher, ob Ihre Website Cookies installiert? Sehen Sie sich unsere Anleitung an, um die Cookies zu identifizieren, die Ihre Website in Browsern installiert.

→ So erstellen Sie eine Cookie-Richtlinie in nur 10 Sekunden

Benötige ich einen Cookie-Banner, wenn auf meiner Website oder App der Zugriff auf ein Facebook-Konto erforderlich ist?

In der Regel müssen Websites, die sowohl Cookies von Dritten als auch eigene Cookies für Tracking und Analytik verwenden, das Gesetz einhalten und sind dazu verpflichtet, die eindeutige Einwilligung des Nutzers einzuholen.

Wenn Sie in der EU tätig sind oder potenziell Nutzer in der EU haben könnten, müssen Sie die ePrivacy-Richtlinie einhalten.
Unsere Privacy Controls and Cookie Solution entspricht den Bestimmungen des sog. Cookie-Gesetzes; sie ermöglicht es Ihnen, Nutzer auf einfache Weise zu informieren, ihre Zustimmung zu erleichtern und enthält die Option, Skripte, die Cookies vor der Einwilligung installieren könnten, vorher zu blockieren (erforderlich in vielen EU-Ländern)

→ Erfahren Sie mehr iubendas Privacy Controls and Cookie Solution
Erstellen Sie in kürzester Zeit ein vollständig anpassbares Cookie-Banner, erfassen Sie nahtlos Ihre Einwilligungen und implementieren Sie eine vorherige Blockierung mit asynchroner Reaktivierung.

So erstellen Sie eine DSGVO-Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie, wenn auf Ihrer Website oder App der Zugriff auf ein Facebook-Konto erforderlich ist

Mit iubenda können Sie auf einfache Weise angeben, welche Dienste Ihre Website zum Erfassen von Daten nutzt. Den Dienst „Tweet-Schaltfläche und soziale Widgets für Twitter“ finden Sie im Bereich** Interaktion mit externen sozialen Netzwerken und Plattformen ** unseres Generators für Datenschutz- und Cookie-Richtlinien.
Nach der Auswahl werden Sie aufgefordert, anzugeben, welche Daten Sie erfassen.

Sie sind nicht sicher, welche Dienste Sie auswählen und zu Ihrer Datenschutzerklärung hinzufügen sollen? Scannen Sie Ihre Website mit dem Site Scanner Feature von iubenda und erhalten Sie sofort eine Liste aller auf Ihrer Website verwendeten Dienste.
60.000 Kunden vertrauen auf iubenda – die einfachste und professionellste Art, Datenschutzerklärungen, Cookie-Richtlinien und AGBs zu erstellen und zu verwalten, die Einwilligung der Nutzer zu speichern und zu verwalten, sowie die ePrivacy-Richtlinie, die DSGVO und das CCPA zu erfüllen.