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Deutschland – Faire Verbraucherverträge

Am 1. März 2022 tritt in Deutschland das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen betreffen die Kündigung von Abonnement-Verträgen über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen über einen bestimmten Zeitraum. 

Alle Abonnementpläne sind von den neuen Anforderungen betroffen. Verträge und AGBs müssen entsprechend aktualisiert werden:

Bitte beachten Sie: Dies gilt für jeden Abonnement-Vertrag für Verbraucher.

Ab jetzt:

  • darf kein den Verbrauchern angebotenes Abonnement eine anfängliche Laufzeit von mehr als zwei Jahren haben;
  • kann die anfängliche Laufzeit stillschweigend verlängert werden (“automatische Verlängerung”). Die Verbraucher müssen jedoch die Möglichkeit haben, eine solche stillschweigende Verlängerung zu verhindern, indem sie innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat vor der stillschweigenden Verlängerung kündigen;
  • muss diese Verlängerung unbefristet sein, wenn die anfängliche Laufzeit stillschweigend verlängert wird (d. h. wenn der Verbraucher nicht kündigt, wird das Abonnement über die ursprüngliche Laufzeit hinaus verlängert). Der Verbraucher muss das Recht haben, monatlich zu kündigen. Daher ist es nicht möglich, das Abonnement um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Hinweis

Diese Bestimmung gilt für Abonnement-Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen werden. Verträge, die bereits vor diesem Datum abgeschlossen wurden, fallen daher nicht unter die neuen Vorschriften.

Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für Online-Verträge, die von Verbrauchern abgeschlossen werden.

Online-Anbieter, die sich an Verbraucher in Deutschland wenden, müssen ihren Nutzern auf oder über ihre Website/App jetzt Folgendes zur Verfügung stellen:

  • eine Schaltfläche, ein Bedienelement, ein Schalter oder ein sonstiger Befehl, mit dem der Nutzer den Vertrag einfach kündigen kann. Das Gesetz regelt auch die folgenden Schritte des Verfahrens: Nutzer müssen zu einem Formular weitergeleitet werden, in das sie ihre persönlichen Daten eingeben können, die Art der Kündigung (ordentlich/außerordentlich aus wichtigem Grund) wählen können usw. und schließlich die Möglichkeit haben, ihre Erklärung vor der Bestätigung zu überprüfen;
  • eine herunterladbare Kopie (PDF) der wie oben erläutert eingereichten Kündigung mit Datum und Uhrzeit zu Dokumentationszwecken;
  • eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang der eingereichten Kündigung.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften über die Kündigungsschaltfläche durch die Anbieter haben die Nutzer das Recht, jeden Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist (d. h. mit sofortiger Wirkung) zu kündigen.
Hinweis

Diese Regelung gilt für alle Abonnement-Verträge ab dem 1. Juli 2022, unabhängig davon, wann sie abgeschlossen wurden.

Weitere Informationen: