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Deutschlands neueste Cookie-Anforderungen

Und was Sie tun müssen

Wie Sie vielleicht bereits wissen, haben viele Datenschutzbehörden in ganz Europa (u. a. in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien) ihre Vorschriften für Cookies und Tracker an die Anforderungen der DSGVO angepasst.

Da Cookies jedoch auch durch die ePrivacy-Richtlinie geregelt werden, können die “Cookie-Vorschriften”, obwohl sie meist ähnlich sind, von Land zu Land leicht variieren. Das trifft zum Beispiel auf Deutschland zu.

Wenn Sie sich nicht daran halten, kann die Einwilligung zu Cookies aus rechtlicher Sicht als ungültig betrachtet werden. Damit verstoßen Sie möglicherweise gegen die DSGVO und riskieren Strafen und Geldbußen von bis zu 20.000.000 €.


Wie man die neuen Anforderungen umsetzt

Um Ihnen die Sache zu erleichtern, haben wir eine zusammenfassende Checkliste erstellt, die erläutert, was Sie tun müssen, um die Leitfäden diverser deutscher Datenschutzbehörden zu befolgen.

Da diese Vorschriften bereits in Kraft sind, empfehlen wir Ihnen, sich so bald wie möglich entsprechend anzupassen, falls Sie dies noch nicht getan haben.

  1. Aktivieren Sie das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register in Ihrer Privacy Controls and Cookie Solution
  2. Aktualisieren Sie Ihre Privacy Controls and Cookie Solution Konfiguration
  3. Implementieren Sie Ihre Privacy Controls and Cookie Solution mit dem neuen Code Snippet

1. Aktivieren Sie das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register

Es ist jetzt erforderlich, dass Sie ein Verzeichnis führen und nachweisen können, dass der Nutzer seine Einwilligung gegeben hat.

Im Gegensatz zu einem technischen Cookie ermöglicht das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register die Aufzeichnung und Speicherung des Nachweises der Einwilligung und die Zuordnung zu einem eindeutigen Nutzer zur späteren Überprüfung.

Das Register ist in Ihrem Dashboard verfügbar:

cookie preference log

Wenn Sie nicht darauf zugreifen können, müssen Sie es aktivieren. Aktualisieren Sie Ihre Cookie Solution, um die Aufzeichnung der Einwilligung zu aktivieren, damit Sie Ihre Nutzer nicht zur erneuten Einwilligung auffordern müssen.

2. Aktualisieren Sie Ihre Privacy Controls and Cookie Solution Konfiguration

Gehen Sie zum Dashboard → Wählen Sie Ihre Website aus → Klicken Sie unter Privacy Controls and Cookie Solution auf “Bearbeiten”.

Am einfachsten ist es, wenn Sie die von uns empfohlenen Einstellungen verwenden:

automated configuration UK

Wenn Sie jedoch Ihre Konfiguration angepasst haben, stellen Sie sicher, dass Ihre Einstellungen diesen Anweisungen entsprechen:

Außerdem

  • Falls Sie dies nicht bereits tun, stellen Sie sicher, dass Sie die Analytics-Cookies vor der Einwilligung blockieren, sofern ihre Verwendung nicht auf einem berechtigten Interesse beruht.
  • Vermeiden Sie Cookie-Walls (da sie nicht zulässig sind).

3. Implementieren Sie Ihre Privacy Controls and Cookie Solution mit dem neuen Code Snippet

Sobald Sie die Einstellungen gespeichert haben, kopieren Sie den Einbettungscode der Privacy Controls and Cookie Solution und fügen ihn am Ende des HEAD-Tags Ihrer Seiten ein, wobei Sie – falls vorhanden – den vorherigen Integrationscode ersetzen.


Wenn Sie eines unserer Plugins für WordPress, Joomla!, PrestaShop oder Magento verwenden, müssen Sie den Code ersetzen, den Sie in der Plugin-Konfigurationsleiste finden.

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Nehmen Sie an unserem kostenlosen Webinar zum Thema “Was Sie über Cookies und DSGVO-Einwilligung wissen müssen” teil. Erfahren Sie, welche DSGVO-Vorschriften für bestimmte Länder gelten, was von Drittanbietern wie Google verlangt wird, wie Sie Ihre Privacy Controls and Cookie Solution einrichten, um die neuesten Anforderungen zu erfüllen, und vieles mehr. Das Webinar beinhaltet eine Live-Demo und eine Q&A.

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Häufig gestellte Fragen zum Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register

Mit dem Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register können Sie Aufzeichnungen über die Präferenzen Ihrer Nutzer bezüglich der Cookie-Einwilligung erstellen, wenn diese Ihre Website besuchen. Sie benötigen diese Funktion, um die Anforderungen der meisten Datenschutzbehörden in Europa zu erfüllen (einschließlich Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien usw.).

Der kleinste Privacy Controls and Cookie Solution Plan mit dieser Funktion deckt 50.000 Seitenaufrufe/Monat und kostet 13 € pro Monat oder 143 € pro Jahr.

Für den Zugang:

Das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register ist mit einer erhöhten Abo-Gebühr verbunden und ist nicht in unserem kostenlosen Privacy Controls and Cookie Solution Plan enthalten, da es eine aufwendige Funktion ist, die in Bezug auf Bandbreite und Speicherplatz verwaltet und gepflegt werden muss.

Es erfordert eine fortschrittliche IT-Infrastruktur, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und -verfügbarkeit zu gewährleisten, und umfasst die Verarbeitung großer Datenmengen.

Nein, Sie können einen einzigen Privacy Controls and Cookie Solution-Plan für mehrere Websites verwenden: Jede Website in Ihrem Konto verfügt über separate Privacy Controls and Cookie Solution-Einstellungen und ein separates Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register.

Wichtig ist, dass die Gesamtzahl der Seitenaufrufe der Websites in Ihrem Konto nicht die in Ihrem Privacy Controls and Cookie Solution-Plan festgelegte Grenze überschreitet (in diesem Fall können Sie, wie üblich, jederzeit automatisch oder nach unserer Mitteilung auf einen größeren Plan umsteigen).

Wenn Sie eine Agentur oder ein Web-Spezialist sind, können wir auf Wunsch die Projekte von den Konten Ihrer Kunden auf Ihr Agenturkonto übertragen. Auf diese Weise können Sie die Kosten auf Ihre Kunden umlegen (mit dem von Ihnen gewünschten Aufschlag).

Finden Sie heraus, wie Sie die Lösungen von iubenda an Ihre Kunden weiterverkaufen können.

Nein, die Pro- und Ultra-Lizenzen beinhalten einen kostenlosen Privacy Controls and Cookie Solution-Plan mit 25.000 Seitenaufrufen/Monat und ohne Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register.

Um das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register zu erhalten, müssen Sie Ihren Privacy Controls and Cookie Solution-Plan aktualisieren. Der kleinste Privacy Controls and Cookie Solution Plan mit dieser Funktion deckt 50.000 Seitenaufrufe/Monat ab und kostet 13 € pro Monat oder 143 € pro Jahr.

Ja, wenn Ihre Website technisch nicht notwendige, einwilligungspflichtige Cookies installiert und europäische Nutzer sie besuchen, müssen Sie gültige Aufzeichnungen über die Cookie-Präferenzen Ihrer Nutzer führen.

Anders formuliert: Unabhängig von der Anzahl der monatlichen Seitenaufrufe müssen Sie die Aufzeichnungen der Cookie-Präferenzen speichern, wenn Sie ein Cookie-Banner haben.

Wenn Sie nicht auf das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register zugreifen können, haben Sie wahrscheinlich einen alten Privacy Controls and Cookie Solution-Plan. Um auf das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register zuzugreifen, müssen Sie Ihren Plan aktualisieren. Mit dem kostenpflichtigen Upgrade bleiben Sie auf dem gleichen Plan mit der gleichen Anzahl von Seitenaufrufen, aber mit aktiviertem Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register.

Das Verfahren ist vollständig automatisiert und erfordert keine Änderungen am Privacy Controls and Cookie Solution-Skript, das Sie auf Ihrer Website eingebettet haben.

Nein, die Consent Solution erfasst und speichert den Einwilligungsnachweis speziell für Online- und Offline-Formulare und erfordert eine gewisse Einrichtung.

Das Cookie-Präferenz-Protokoll ist hingegen eine vollständig automatisierte Funktion der Privacy Controls and Cookie Solution, unsere Lösung für die Verwaltung der Einwilligungspräferenzen für Cookies, Tracker und ähnliche Technologien.

In Fällen, in denen die DSGVO und die EU-Cookie-Richtlinie nicht auf Sie zutreffen, Sie sich aber an Nutzer in Kalifornien (und damit in den USA) wenden, können Sie mit unserem kostenlosen Privacy Controls and Cookie Solution Plan die CCPA-Anforderung erfüllen, kalifornische Nutzer beim Besuch der Website über Verkaufsaktivitäten zu informieren und ihnen die Option zum Opt-out zu geben.

Damit können Sie auch die CCPA-Anforderung des Opt-in für Minderjährige erfüllen.

Andererseits benötigen Sie, wenn Sie oder Ihre Nutzer in der EU ansässig sind und ein Cookie-Banner benötigen, auch das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register, um Aufzeichnungen über die Cookie-Einstellungen Ihrer Nutzer beim Besuch Ihrer Website zu führen.

Das Cookies-Präferenz-Register löst dieses Problem – ohne die Notwendigkeit einer speziellen Konfiguration. Für jede erteilte Einwilligung erfassen wir:

  • einen String aus 6 zufälligen hexadezimalen Zeichen und dem Zeitstempel zur eindeutigen Identifizierung einer bestimmten Einwilligung und des Zeitpunkts, zu dem sie erteilt wurde
  • die IP-Adresse des Nutzers

Auf diese Weise wird die Einwilligung über einen String aus 6 hexadezimalen Zeichen erfasst, und die IP-Adresse ist eindeutig mit einem bestimmten Nutzer verknüpft. Falls erforderlich, kann die Datenschutzbehörde:

  • den Browser des Nutzers untersuchen und ihn mit dem eindeutigen Datensatz in Ihren Protokollen vergleichen (Überprüfung des Nachweises)
  • die IP-Adresse zum Abgleich und zur Überprüfung der Informationen verwenden