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iubendas Privacy Controls and Cookie Solution – Einführung und erste Schritte

Hier erfahren Sie alles, was Sie über die iubenda Cookie-Solution wissen müssen:

Werfen Sie einen Blick auf diese Test-Webseite um zu sehen, wie iubendas Cookie-Solution funktioniert

Einführung zur Cookie-Gesetzgebung und zur EU-Cookie-Richtlinie

Die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EC (oder EU-Cookie-Richtlinie) wurde eingeführt, um die Leitfäden und Normen für den elektronischen Datenschutz, einschließlich E-Mail-Marketing und Cookie-Nutzung, festzulegen, und sie gilt auch heute noch. Man kann sich vorstellen, dass die ePrivacy-Richtlinie derzeit in gewisser Weise „parallel“ zu der DSGVO arbeitet, anstatt durch sie aufgehoben zu werden.

Richtlinien legen bestimmte vereinbarte Ziele und Regeln fest, wobei die Mitgliedstaaten frei entscheiden können, wie sie diese Richtlinien in die nationale Gesetzgebung umsetzen.

Verordnungen hingegen sind ab dem Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung in allen Mitgliedstaaten rechtsverbindlich und werden nach den auf Unionsebene festgelegten Regeln durchgesetzt.

Davon abgesehen wird die ePrivacy-Richtlinie in der Tat bald durch die ePrivacy-Verordnung aufgehoben werden. Es wird erwartet, dass die ePrivacy-Verordnung in naher Zukunft fertiggestellt wird und mit der DSGVO zusammenwirkt, um die Anforderungen an die Cookie-Nutzung und elektronische Kommunikation sowie den damit verbundenen Datenschutz zu regeln.

Es wird ausserdem erwartet, dass die Verordnung ähnliche Werte beibehalten wird wie die Richtlinie, wobei weitgehend die gleichen Vorschriften gelten.

Wer unterliegt der EU-Cookie-Richtlinie?

Die Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie (Gesetz) hängt von der Gesetzgebung ab, unter der die Website betrieben wird. Im Allgemeinen müssen Websites, die sowohl Cookies von Dritten als auch ihre eigenen Cookies für Tracking und Analyse verwenden, die Gesetze einhalten und dazu müssen sie die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers einholen.

Was fordert die Cookie-Gesetzgebung?

Nach der ePrivacy-Richtlinie müssen Unternehmen, die sich an EU-Nutzer wenden, die Nutzer über Datenerfassungsaktivitäten informieren und ihnen die Möglichkeit geben, zu entscheiden, ob sie dies erlauben oder nicht.

Dies bedeutet, dass, wenn Ihre Website/App (oder ein von Ihrer Website/App genutzter Drittanbieterdienst) Cookies verwendet, Sie vor der Installation dieser Cookies zunächst eine gültige Einwilligung einholen müssen, es sei denn, diese Cookies fallen in die Kategorie der technisch notwendigen Cookies.

Praktisch gesehen müssen Sie das tun:

  • beim ersten Besuch des Nutzers einen Cookie-Banner/Einwilligungs-Banner anzeigen;
  • eine Cookie-Richtlinie einfügen, die alle erforderlichen Informationen enthält;
  • dem Nutzer die Möglichkeit geben, seine Einwilligung zu erteilen. Vor der Einwilligung können keine Cookies – mit Ausnahme der technisch notwendigen Cookies – installiert werden.

Für weitere Einzelheiten über die EU-Cookie-Richtlinie laden wir Sie ein, unsere Unterlagen und die offiziellen Anleitungen des Landes zu lesen, dem Sie angehörig sind oder das Sie als Zielgruppe ins Auge gefasst haben. Eine gute Orientierungshilfe finden Sie bei der Artikel-29 Arbeitsgruppe (eine Gruppe verschiedener Datenschutzbeauftragter, die anstreben, die rechtliche Vielfalt Europas zu vereinfachen):

Weitere regionale Literatur bei den Datenschutzbeauftragten :

Die iubenda Privacy Controls and Cookie Solution ermöglicht es Ihnen, alle Aspekte der EU-Cookie-Richtlinie zu verwalten, insbesondere:

  • Nutzer einfach über ein Cookie-Banner/Einwilligungs-Banner und eine spezielle Cookie-Richtlinien-Seite informieren (die automatisch mit Ihrer Datenschutzerklärung verknüpft ist und alles Notwendige für die Einhaltung der Cookie-Gesetzgebung enthält);
  • Einholung und Speicherung der Cookie-Einwilligungspräferenzen;
  • präventive Blockierung von Skripten vor der Einwilligung; und
  • Überwachung der Einwilligungen und Speicherung der Einwilligungspräferenzen für jeden Nutzer bis zu 12 Monate nach dem letzten Besuch der Website.

Sie können die Einwilligung über mehrere Mechanismen einholen, darunter kontinuierliches Browsen, Scrollen und/oder bestimmte Klick-Aktionen. Beachten Sie jedoch, dass die zulässigen Einwilligungshandlungen je nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können.

Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Schritte zur Nutzung von iubenda, um sicherzustellen, dass Sie die EU-Cookie-Richtlinie einhalten.

  • Gehen Sie zum Dashboard und wählen Sie die Datenschutzerklärung aus, für die Sie eine Cookie-Richtlinie erstellen möchten (Pro-Lizenz ist erforderlich).
  • Klicken Sie auf Bearbeiten in „Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie“. Sie werden ein Feld „Cookie-Richtlinie“ in der rechten Spalte sehen: Activate cookie policy
  • Klicken Sie auf Cookie-Richtlinie aktivieren: Ihre Cookie-Richtlinie wird automatisch basierend auf der Konfiguration Ihrer Datenschutzerklärung generiert.

Klicken Sie auf Jetzt generieren unter Dashboard > [Ihre Website/App] > Privacy Controls and Cookie Solution:

So gelangen Sie direkt zum Einstellungsfenster Ihres Cookie-Banners/Einwilligungs-Banner:

Nach dem Speichern erhalten Sie ein ähnliches Code-Snippet:

<script type="text/javascript">
    var _iub = _iub || [];
    _iub.csConfiguration = {
        "lang": "en",
        "siteId": XXXXXX, //use your siteId
        "cookiePolicyId": YYYYYY, //use your cookiePolicyId
        "banner": {
            "position": "float-top-center",
            "acceptButtonDisplay": true,
            "customizeButtonDisplay": true
        }
    };
</script>
<script type="text/javascript" src="//cdn.iubenda.com/cs/iubenda_cs.js" charset="UTF-8" async></script>

Kopieren Sie es einfach und fügen Sie es vor dem Ende des HEAD -Tags Ihrer Seiten ein. Alternativ können Sie eines unserer Plugins verwenden: Derzeit sind Plugins für WordPress, Joomla!, PrestaShop und Magento verfügbar.

Wichtig

Verwenden Sie nicht den oben gezeigten Beispielcode. Verwenden Sie stattdessen den Code, der an Ihrer Cookie-Richtlinie angehängt ist, und den Sie erhalten, indem Sie die oben aufgeführten Schritte ausführen. Informationen zum Konfigurieren oder Anpassen des Banners oder zum besseren Verständnis, wie Sie auf alle verfügbaren Optionen zugreifen können können Sie in der Anleitung zum Cookie Hinweis lesen.

Wie man nur von Nutzern aus der EU eine Einwilligung einholen kann

Mit der Privacy Controls and Cookie Solution können Sie auch angeben, ob Sie den DSGVO-Schutz auf folgende Gruppen anwenden möchten:

  • Alle Ihre Nutzer. In diesem Fall wird die Einwilligung aller Nutzer Ihrer Website eingeholt. Dies ist die Standardeinstellung.
  • Nur Ihre EU- Nutzer. In diesem Fall wird die Einwilligung nur bei Nutzern aus der EU eingeholt.

Hier ein Beispiel: Eine E-Commerce-Website mit Sitz in den USA verfügt über verschiedene Bereiche, die Nutzern in den USA und in Europa zur Verfügung stehen. Sie wollen den DSGVO-Schutz (d.h. den Cookie-Banner/Einwilligungs-Banner) nur auf ihre EU-basierten Nutzer anwenden.

Dies ist möglich, indem Sie in der Privacy Controls and Cookie Solution die Option Einwilligung nur von EU-Nutzern einholen aktivieren. Sie finden sie unter Privacy Controls and Cookie Solution > Bearbeiten > DSGVO. Wenn Sie diese Option aktivieren (als Code gdprAppliesGlobally:false), können Sie das entsprechende Land des Nutzers automatisch erkennen (als Code countryDetection:true).

Hier ist das Privacy Controls and Cookie Solution Snippet, das Sie erhalten:

<script type="text/javascript">
    var _iub = _iub || [];
    _iub.csConfiguration = {
        "lang": "en",
        "siteId": XXXXXX, //use your siteId
        "cookiePolicyId": YYYYYY, //use your cookiePolicyId
        "gdprAppliesGlobally": false,
        "countryDetection": true,
        "banner": {
            "position": "float-top-center",
            "acceptButtonDisplay": true,
            "customizeButtonDisplay": true
        }
    };
</script>
<script type="text/javascript" src="//cdn.iubenda.com/cs/iubenda_cs.js" charset="UTF-8" async></script>

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Einwilligung nur für EU-Nutzer anzufordern, es aber vorziehen, Ihr eigenes Ländererkennungssystem zu implementieren, müssen Sie gdprApplies:false auf Seiten setzen, auf denen keine Einwilligung erforderlich ist.

Weitere Einzelheiten über die Einstellungen zur Einwilligungserfassung finden Sie in unserer erweiterten Anleitung.

Wichtig

Wenn Sie in der EU ansässig sind, ist es zwingend erforderlich, dass Sie den Schutz auf alle Nutzer und nicht nur auf Nutzer mit Sitz in der EU anwenden.

Wie und wann Sie Codes / Cookies präventiv blockieren sollten

Nach Artikel 29 der Data Protection Working Party, einem europäischen Think-Tank und Beratungsgremium für Datensicherung und Datenschutz, sind nur wenige Kategorien von Cookies von der Einwilligungspflicht ausgenommen. Daher müssen alle anderen Codes, die Cookies installieren oder installieren können, vor der Einwilligung präventiv blockiert werden. 

Für weitere Informationen und eine technische Anleitung, wie und wann, Codes blockiert werden, lesen Sie diese Dokumentation zur Codeblockierung und diese Anleitung zum manuellen Tagging.

Wie man Nachweise über die Präferenzen der Nutzer speichert

In den meisten Fällen können Cookies personenbezogene Daten verarbeiten, und es gelten die Aufzeichnungsvorschriften nach der DSGVO. Viele Datenschutzbehörden in der EU haben daher ihre Anforderungen verschärft und ihre Vorschriften für Cookies und Tracker an die Anforderungen der DSGVO angepasst.

Das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register ist jetzt in unserer Privacy Controls and Cookie Solution verfügbar.

Integrieren Sie diese Funktion einfach mit einem Klick, und Sie können die DSGVO-Nachweise für die Einwilligung Ihrer Nutzer problemlos speichern und verwalten.

Um das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register zu aktivieren, müssen Sie nur ein Upgrade auf den Privacy Controls and Cookie Solution-Plan mit 50.000 Seitenaufrufen oder mehr durchführen.

💡 Sie sind sich nicht sicher, ob Sie das Cookie- und Einwilligungs-Präferenz-Register brauchen? Machen Sie dieses 1-minütige Quiz, um es herauszufinden

Sie brauchen nichts zu konfigurieren, da die Funktion nach ihrer Aktivierung standardmäßig in der Privacy Controls and Cookie Solution enthalten ist. Klicken Sie einfach auf Register unter Dashboard > [Ihre Website/App] > Privacy Controls and Cookie Solution:

In diesem Abschnitt können Sie das Register der gespeicherten Cookie-Präferenzen einsehen und verwalten:

*Alle neuen Tarife ab 50.000 Seitenaufrufen sind standardmäßig mit dieser Funktion ausgestattet.

Verwalten der Cookie-Einwilligung mit der Privacy Controls and Cookie Solution

Cookie-Banner erstellen

Siehe auch