Am 19. März 2025 hat das Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover) eine Entscheidung getroffen, die für alle, die den Google Tag Manager (GTM) verwenden, große Auswirkungen hat. Das Gericht entschied, dass GTM die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers benötigt, bevor es geladen werden kann – auch wenn GTM selbst keine Cookies verwendet.
Dieses Urteil hat verständlicherweise Besorgnis bei Website-Besitzern und Vermarktern in der EU ausgelöst. Lassen Sie uns aufschlüsseln, was das Gericht entschieden hat, was das in der Praxis bedeutet und wie iubenda mit dieser Entwicklung umgeht.
Das Gericht hat sich angesehen, wie GTM in der Praxis funktioniert, und ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich nicht nur um ein neutrales Instrument handelt. Dafür gibt es gute Gründe:
Da dies geschieht, bevor der Nutzer seine Einwilligung geben kann, verstößt es nach Ansicht des Gerichts sowohl gegen die DSGVO als auch gegen das deutsche Telemediengesetz (TTDSG).
Das Urteil kritisiert auch ungültige Einwilligungsbanner – zum Beispiel Banner, die “Alle ablehnen” schwerer zu finden machen oder irreführende Symbole wie “X” verwenden, um eine Einwilligung zu implizieren. Nach Ansicht des Gerichts gelten diese Entwürfe nicht als echte Zustimmung.
Die wichtigste Erkenntnis ist einfach:
Kurz gesagt, GTM ist nicht “nur technisch”. Es handelt sich um ein Datenverarbeitungstool, und das bedeutet, dass es unter die EU-Zustimmungsregeln fällt.
Bei iubenda bieten wir Ihnen mit unseren Privacy Controls und unserer Cookie Solution bereits zwei klare Optionen für die Verwaltung von GTM im Einklang mit den Zustimmungsanforderungen:
Standardmäßig stuft unser Generator GTM derzeit als unbedingt notwendigen Dienst ein, was bedeutet, dass er nicht automatisch blockiert wird. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil die Blockierung von GTM auf Skriptebene bei vielen Websites technische Probleme verursachen kann.
Wenn Sie jedoch die strengste Auslegung des deutschen Gerichtsurteils bevorzugen, können Sie zu einer der beiden oben genannten Sperrmethoden wechseln, um sicherzustellen, dass GTM nur nach Einholung der Zustimmung des Benutzers läuft.
Zur Zeit nicht. Dafür gibt es gute Gründe:
Wir beobachten die Situation genau und werden unsere Empfehlungen aktualisieren, wenn sich die rechtliche Situation ändert.
Wenn Sie sofort den strengsten Standard anwenden möchten, haben Sie mit der Privacy Controls and Cookie Solution von iubenda zwei Möglichkeiten:
Beide Methoden werden von iubenda unterstützt. Für welche Sie sich entscheiden, hängt von Ihrer Compliance-Strategie und dem Grad der Risikotoleranz ab, den Sie anstreben.
💡 Die Entscheidung des deutschen Gerichts erinnert daran, dass selbst als “technisch” geltende Tools – wie der Google Tag Manager – erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz haben können. Im Moment erzwingen wir keine automatische GTM-Blockierung in unseren Produkten, aber wir geben Ihnen die Flexibilität zu entscheiden, wie Sie GTM für Ihr Unternehmen konfigurieren.
Wie immer empfehlen wir, die rechtlichen Entwicklungen im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass Ihr Einwilligungsbanner den Nutzern eine echte, transparente Wahlmöglichkeit bietet.