Eine Domain ist die Hauptadresse einer Website(meinewebsite.de).
Jeder iubenda Plan ist mit einer Website/App verbunden, also einer URL. Das bedeutet, dass ein iubenda Plan nur eine Domain abdeckt.
Im Gegensatz zu zwei Subdomains haben zwei Domains jeweils ihre eigene URL. Wenn Sie zwei Domains haben, benötigen Sie zwei verschiedene iubenda-Abonnements.
Eine Subdomain ist ein Präfix, das der Hauptdomain hinzugefügt wird, um verschiedene Bereiche einer Website zu organisieren oder zu trennen.
Fast alle unsere Pläne umfassen Subdomains. Wenn die Hauptdomain Ihrer Website mywebsite.com ist, werden die anderen Subdomains wie blog.mywebsite.com oder onlinestore.mywebsite.com ebenfalls von demselben iubenda-Abonnement abgedeckt.
Auch wenn sich die URL geringfügig ändert, befindet sie sich immer noch auf der gleichen Domain und unsere Pläne decken die gesamte Domain ab.
Bitte beachten Sie, dass dies nicht für WayWidget, unser Produkt für Barrierefreiheit, gilt. Jeder WayWidget Standard oder Lite Plan ist an eine einzige Domain oder Subdomain gebunden, da beide eine separate Verarbeitung alle 24 Stunden erfordern. Subdomänen verbrauchen dieselben Ressourcen und Prozesse wie Domänen. Jede Domain oder Subdomain erhält auch eine eigene Barrierefreiheitserklärung und Leistungszertifizierung.
Aus diesen Gründen werden Subdomains für unsere Lösung für Barrierefreiheit als separate Domains behandelt und benötigen einen eigenen Plan.
Unsere Preise basieren auf einer Basis pro Website/App. Der Grund dafür ist, dass verschiedene Websites/Apps in der Regel unterschiedlichen Zwecken und Projekten dienen und daher eine andere Datenschutzerklärung erfordern.
Vor allem bei mehreren Subdomains wird es kniffliger, wenn diese Subdomains sehr unterschiedlich sind, d.h. wenn sich die damit verbundenen Projekte und Datenerfassungspraktiken so sehr unterscheiden, dass es klüger ist, für jede Subdomain ein eigenes Rechtsdokument zu erstellen.
Wenn Sie z.B. zwei Richtlinien zur Datenschutzerklärung benötigen, müssen Sie für jede Subdomain zwei verschiedene Abonnements abschließen. Es ist in Ordnung, dieselben juristischen Dokumente wiederzuverwenden, solange die Subdomains nicht völlig getrennt sind.
💡 Fragen Sie sich immer, ob Ihre Datenschutzerklärung das tut, was sie tun soll, nämlich die Nutzer in einer Weise zu informieren, die vernünftig ist und ihnen hilft, Ihre Datenerhebungspraktiken zu verstehen!