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Verstoß gegen die DSGVO: Mangelnde Transparenz bei der Datenverarbeitung durch Google Fonts

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat kürzlich eine wichtige Entscheidung getroffen, die weitreichende Auswirkungen darauf haben könnte, wie Unternehmen mit der Datenverarbeitung über Google Fonts umgehen. 

Am 19. Oktober 2023 stellte der DSB fest, dass Google LLC gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, da die Datenverarbeitungspraktiken im Zusammenhang mit Google Fonts nicht transparent sind.

Google Fonts

Hintergrund

Die Untersuchung der DSB wurde durch Anfragen zu Abmahnungen ausgelöst, die an zahlreiche Unternehmen versandt wurden. In diesen Briefen, die von einem Anwalt verschickt wurden, wurden Bedenken hinsichtlich der Integration von Google Fonts auf Unternehmenswebsites geäußert und es wurde versucht, einen Anspruch auf Schadensersatz anzuerkennen. Zahlreiche Unternehmen wurden aufgefordert, Unterlassungserklärungen abzugeben.
Zur Klärung dieser Fragen hat der DSB eine Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von Google LLC im Zusammenhang mit Google Fonts eingeleitet.

Feststellungen des DSB

Die Untersuchung von Google Fonts und seiner Datenverarbeitungspraktiken durch das DSB hat wichtige Erkenntnisse gebracht:

Wenn Google Fonts über einen Google-Server (erneut) geladen werden, werden Daten entweder an Google LLC oder Google Ireland Limited übertragen. Wenn die Fonts jedoch lokal auf einem Server eingebunden sind, erfolgt der Datentransfer nicht nach diesem Verfahren.

Verpflichtung zur Information

Google ist seiner Informationspflicht gemäß Artikel 12(1) und 13 der DSGVO nicht vollständig nachgekommen. Dies liegt daran, dass IP-Adressen je nach Einzelfall als personenbezogene Daten betrachtet werden können.

  • Geografische Abhängigkeit: Der Datentransfer zu den Servern von Google LLC in den USA hängt vom geografischen Standort des Nutzers oder dem Server seines Internetanbieters ab. Im Falle eines Streits muss der Datenfluss von Fall zu Fall geprüft werden.
  • Erfasste Daten: Wenn Google Fonts in eine App integriert werden, erhält Google LLC oder Google Ireland Limited mindestens die IP-Adresse des Nutzers, den HTTP-Header (einschließlich „Referrer“, d.h. Informationen über die Website, von der der Nutzer auf die aktuelle Website gekommen ist) und den „User Agent“ des Internetbrowsers.
  • Getrennte Datenverarbeitung: IP-Adressen und HTTP-Header, einschließlich ‘Referrer’ und ‘User Agent’, werden getrennt verarbeitet.
  • Berechtigte Interessen: IP-Adressen werden verarbeitet, um Angriffe zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen. Soweit IP-Adressen als personenbezogene Daten eingestuft werden, kann die Verarbeitung für diese Zwecke durch berechtigte Interessen gemäß Artikel 6(1)(f) der DSGVO gedeckt sein.
  • Keine Werbung verwenden: IP-Adressen, einschließlich ‘Referrer’ und ‘User Agent’ des Internetbrowsers, werden nicht zu Werbezwecken verarbeitet.

Ergebnisse und Implikationen

Auf der Grundlage dieser Feststellungen kam das DSB zu dem Schluss, dass diese Beobachtungen speziell für das Produkt Google Fonts von Google LLC gelten. Jede Änderung der Datenverarbeitungspraktiken von Google Fonts nach Abschluss der Untersuchung könnte diese Schlussfolgerungen möglicherweise ändern.

Diese Entscheidung des österreichischen DSB dient als Hinweis darauf, wie wichtig Transparenz und die Compliance der DSGVO-Vorschriften im digitalen Zeitalter sind. Sie unterstreicht auch die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Datenverarbeitungspraktiken zu überprüfen, insbesondere bei der Integration von Dienste Dritter wie Google Fonts, um sicherzustellen, dass sie mit den Datenschutzgesetzen in Einklang stehen. Die Nichtbeachtung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie der hier beschriebene Fall zeigt. Unternehmen müssen wachsam und auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen bleiben, um sowohl die Privatsphäre ihrer Nutzer als auch ihre eigene Rechtsposition zu schützen.

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