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European Accessibility Act (EAA) Leitfaden und Vorlage für die Barrierefreiheits­erklärung

European Accessibility Act (EAA) Leitfaden & Vorlage für die Barrierefreiheits­erklärung

Kurz gesagt

Das European Accessibility Act (EAA) (EU-Richtlinie 2019/882) ist ein Gesetz der Europäischen Union, das einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen festlegt, um sicherzustellen, dass diese für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Dinge wie Websites, mobile Apps, Online-Shopping, Bankgeschäfte und Verkehrsdienste für alle leicht nutzbar sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten.

Dieser Leitfaden führt dich durch die wichtigsten Schritte zur Erstellung einer Barrierefreiheits­erklärung, die mit den Anforderungen des EAA übereinstimmt. Wir erläutern die rechtlichen Verpflichtungen, geben praktische Ratschläge und bieten klare Beispiele dafür, wie du diese Anforderungen erfüllen kannst.

Einführung & Zweck

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes, Artikel 13(2), verpflichtet Unternehmen und Dienstanbieter, zu erklären, wie sie ihre Dienste barrierefrei gestalten. Diese Informationen müssen öffentlich und auf eine Weise geteilt werden, die für alle, einschließlich Menschen mit Behinderungen, verständlich ist. Dies geschieht in der Regel durch eine Barrierefreiheits­erklärung, die den Regeln in Anhang V des EAA folgt.

Dienstanbieter müssen Informationen darüber erstellen und veröffentlichen, wie ihre Dienste die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Diese Informationen müssen sowohl schriftlich als auch mündlich verfügbar sein und für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich sein. Die Informationen sollten auch so lange verfügbar bleiben, wie der Dienst betrieben wird.

Der Zweck dieser Bestimmung ist es sicherzustellen, dass Dienstanbieter transparent über die Barrierefreiheit ihrer Dienste sind, die spezifischen Barrierefreiheitsanforderungen darlegen, die erfüllt werden müssen, und klare Informationen für Nutzer und Regulierungsbehörden bereitstellen, wie die Barrierefreiheit adressiert wird.

Kernanforderungen für eine Barrierefreiheits­erklärung: Detaillierte Aufschlüsselung und Anleitung

1. Allgemeine Beschreibung des Dienstes in barrierefreien Formaten

Rechtliche Anforderung (Anhang V, 1(a)):

eine allgemeine Beschreibung des Dienstes in barrierefreien Formaten;

Vorgaben der Richtlinie:

Das Gesetz verlangt, dass Dienstanbieter eine einfache, klare Beschreibung dessen, worum es bei ihrem Dienst geht, bereitstellen und sicherstellen, dass diese Beschreibung in barrierefreien Formaten verfügbar ist. Dies bedeutet, dass jeder, einschließlich Menschen mit Behinderungen, verstehen können sollte, worum es bei dem Dienst geht und wie er funktioniert. Zum Beispiel sollte eine sehbehinderte Person auf diese Beschreibung mit einem Screenreader zugreifen können.

Praktische Bedeutung für Organisationen:

Du solltest eine einfache, prägnante Beschreibung deines Dienstes in klarer Sprache vorbereiten. Diese Beschreibung sollte in einem Format verfügbar sein, das für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zugänglich ist, z. B. Text, der gut mit Screenreadern funktioniert, oder Alternativen wie Audio oder größere Schrift auf Anfrage. Diese Sektion ist ähnlich wie eine “Über uns”-Sektion auf deiner Website, die erklärt, was dein Dienst tut und für wen er bestimmt ist.

Compliance Anleitung:

Erstelle eine Sektion in deiner Barrierefreiheits­erklärung mit dem Titel “Service-Übersicht”. In dieser Sektion beschreibst du, was dein Dienst ist und was er anbietet in klarer und einfacher Sprache. Stelle sicher, dass die Beschreibung auf Anfrage auch in Formaten wie Audio oder Braille zur Verfügung steht.

👋 Zusätzliche Tipps:

Bewahre Kopien der Servicebeschreibung in verschiedenen barrierefreien Formaten auf. Beispielsweise:

  • eine HTML-Seite mit der Beschreibung;
  • ein vorbereiteter Skript oder eine Aufnahme für telefonische Anfragen (mündliches Format); und
  • ein Prozess zur Erfüllung von Anfragen für alternative Formate wie große Schrift oder Braille-Versionen.

Zusätzlich solltest du die Beschreibung mit einem Screenreader testen, um sicherzustellen, dass sie vollständig zugänglich ist. Bewahre Aufzeichnungen über alle Anfragen für alternative Formate und deren Erfüllung auf. Diese Schritte zeigen, dass du nicht nur die Beschreibung geschrieben hast, sondern auch sichergestellt hast, dass sie in barrierefreien Formaten verfügbar ist, wie es das Gesetz verlangt.

2. Beschreibungen der Nutzung des Dienstes

Rechtliche Anforderung (Anhang V, 1(b)):

“Beschreibungen und Erklärungen, die für das Verständnis der Funktionsweise des Dienstes erforderlich sind;”

Vorgaben der Richtlinie:

Der Dienst muss Anweisungen dazu geben, wie er zu benutzen ist, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dies könnte beinhalten, wie man die Website oder App navigiert, wie man barrierefreie Funktionen nutzt oder wie man Aufgaben wie das Tätigen eines Kaufs abschließt. Das Ziel ist es sicherzustellen, dass Nutzer wissen, wie sie den Dienst auf eine barrierefreie Weise bedienen können.

Praktische Bedeutung für Organisationen:

Füge eine einfache Anleitung in deine Barrierefreiheits­erklärung ein, in der erklärt wird, wie der Dienst genutzt wird. Dies könnte Anweisungen enthalten, wie man die Seite navigiert, barrierefreie Funktionen wie Untertitel oder Textvergrößerung verwendet und Aufgaben wie das Erstellen eines Kontos oder das Tätigen eines Kaufs abschließt.

Compliance Anleitung:

Erstelle eine Sektion mit dem Titel “Wie man den Dienst nutzt” und beschreibe, wie man den Dienst navigiert und alle besonderen barrierefreien Funktionen nutzt, einschließlich einer Beschreibung von Abweichungen vom üblichen Navigationsverhalten. Zum Beispiel: “Der Dienst stellt detaillierte Anweisungen zur Nutzung zur Verfügung. Du kannst den vollständigen Leitfaden hier abrufen…” oder “Du kannst die ‘Tab’-Taste verwenden, um unsere Website zu navigieren und mit ‘Enter’ Links zu aktivieren.” oder “Der Dienst ist so gestaltet, dass er mit Standardbrowser- und Hilfstechnologiebefehlen funktioniert, außer…” Halte die Erklärungen einfach und stelle sicher, dass sie in einem barrierefreien Format vorliegen.

👋 Zusätzliche Tipps:
  • Barrierefreie Formate: Stelle sicher, dass alle Benutzerhandbücher, Hilfeseiten oder Tutorials, die du erstellst, in barrierefreien Formaten verfügbar sind, sodass alle Nutzer leicht auf die Informationen zugreifen können.
  • Usability-Tests: Dokumentiere alle Usability-Tests, die du mit Nutzern von Hilfstechnologien durchgeführt hast, um festzustellen, welche Erklärungen erforderlich sind. Dies hilft sicherzustellen, dass deine Inhalte die Bedürfnisse aller Nutzer erfüllen.
  • Benutzerfeedback: Bewahre Aufzeichnungen von Feedback von Nutzern auf. Wenn Nutzer zum Beispiel fragen: “Wie kann ich X auf deiner Seite tun, wenn ich keine Maus benutzen kann?”, kann dieses Feedback dabei helfen, die Erklärungen und Anweisungen zu gestalten.
  • Interne Checkliste: Entwickle eine interne Checkliste für die wichtigsten Nutzeraufgaben und stelle sicher, dass jede Aufgabe in den barrierefreien Informationen klar beschrieben ist. Dies kann als Nachweis für die Einhaltung dienen.
  • Übereinstimmung zwischen Beschreibung und Verhalten: Stelle sicher, dass die beschriebenen Vorgänge mit dem tatsächlichen Verhalten des Dienstes übereinstimmen. Die Barrierefreiheitsinformationen müssen aktuell bleiben, sodass Änderungen an der Benutzeroberfläche oder den Workflows des Dienstes eine Überarbeitung dieser Sektion erforderlich machen sollten.
  • Versionierung: Halte eine Versionsgeschichte der Barrierefreiheits­erklärung, um zu zeigen, dass sie mit den Änderungen des Dienstes Schritt hält. Dies ist eine wichtige Anforderung gemäß der EAA, um sicherzustellen, dass Informationen so lange wie der Dienst betrieben wird aktuell sind.

3. Beschreibung der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Rechtliche Anforderung (Anhang V, 1(c)):

„eine Beschreibung der Art und Weise, wie die relevanten Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Anhang I vom Dienst erfüllt werden.“

Vorgaben der Richtlinie:

Du musst erklären, wie dein Dienst die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Anhang I (Abschnitt III und IV) des EAA erfüllt (funktionale Anforderungen und technische Ergebnisse, die der Dienst erreichen sollte, wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Kompatibilität mit Hilfstechnologien usw.). Dies dient als Nachweis, dass dein Dienst barrierefrei ist und den Standards des Gesetzes entspricht. Es ist im Wesentlichen eine Compliance-Erklärung oder eine Selbstbewertung: Statt einfach „wir entsprechen“ zu sagen, sollte der Anbieter eine informative Darstellung der getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung der relevanten Anforderungen liefern. Diese Transparenz ist sowohl für Nutzer (um zu erfahren, welche Barrierefreiheitsfunktionen/level der Dienst bietet) als auch für Regulierungsbehörden, die die Erklärung möglicherweise auf Übereinstimmung überprüfen werden, von Bedeutung.

Praktische Bedeutung für Organisationen:

In deiner Barrierefreiheits­erklärung solltest du beschreiben, wie dein Dienst die Barrierefreiheitskriterien des EAA erfüllt. Dies könnte beinhalten, wie du Standards wie WCAG 2.x AA (die neueste Version) für Web-Inhalte oder EN 301 549 für IKT-Dienste einhältst.

Compliance Anleitung:

Strukturiere diesen Abschnitt als „Barrierefreiheits-Compliance“ oder „Wie wir die Anforderungen erfüllen“. Eine praktische Möglichkeit ist es, nach Anforderungskategorie oder Standard zu gruppieren. Beispielsweise könntest du einen kurzen Absatz für jedes der Prinzipien von WCAG/EN 301 549 schreiben:

  • Wahrnehmbarkeit: Beschreibe, wie dein Dienst Textalternativen für nicht-textliche Inhalte (Bilder, Icons), Untertitel für Audio/Video, anpassbare Layouts, ausreichenden Farbkontrast usw. bereitstellt.
  • Bedienbarkeit: Beschreibe Maßnahmen wie Tastaturzugänglichkeit, Fokusindikatoren, keine problematischen Blitzeffekte und Navigationsmöglichkeiten (Sprungmarken, Überschriften).
  • Verstehbarkeit: Gib an, ob der Inhalt lesbar und verständlich ist (klare Sprache, konsistente Navigation, Hilfen und Anweisungen für Formulare, Fehlererklärungen).
  • Robustheit: Erkläre die Kompatibilität mit gängigen Hilfstechnologien (getestet mit Screenreadern wie JAWS/NVDA, Bildschirmvergrößerern usw., unter Verwendung der richtigen HTML-Semantik).

Wenn du einem anerkannten Standard folgst, kannst du einfach deine Übereinstimmung damit angeben. Zum Beispiel könntest du sagen: „Wir entsprechen WCAG 2.x AA (neueste Version) auf Level AA für unsere Web-Inhalte“, was viele Anforderungen aus Anhang I abdeckt. Sei genau: Wenn dein Dienst alle Anforderungen vollständig erfüllt, handelt es sich um eine vollständige Konformitätsangabe, und du solltest in der Lage sein, dies mit Belegen zu untermauern. Wenn nur einige Anforderungen erfüllt sind oder einige Probleme noch bearbeitet werden, sei auch hier transparent. Du musst möglicherweise Einschränkungen oder Ausnahmen in einem späteren Abschnitt (z. B. unverhältnismäßige Belastung) erwähnen.

Halte diesen Abschnitt benutzerfreundlich, auch wenn es um technische Compliance geht. Vermeide es, rohe WCAG-Kriteriencodes aufzulisten, und beschreibe stattdessen Funktionen in einfachen Begriffen wie: „Alle Bilder haben Alt-Text“, „Alle Funktionen sind mit der Tastatur zugänglich“ oder „Unser Text erfüllt die empfohlenen Kontrastverhältnisse“. Strebe eine Balance an: detailliert genug, um Anforderungen abzudecken, aber klar genug für Nicht-Experten zu verstehen.

👋 Zusätzliche Tipps:

Um diesen Abschnitt zu unterstützen, bewahre einen Evaluierungsbericht oder eine Checkliste zur Barrierefreiheit auf. Dies könnte eine WCAG-Prüfung, eine interne Konformitätsbewertung oder eine Zertifizierung durch Dritte umfassen. Zum Beispiel behalte eine Kopie eines WCAG 2.x AA (neueste Version)-Auditberichts oder eines EN 301 549-Konformitätsberichts für deine Website/Deine App bei, zusammen mit Belegen für jede Anforderung (wie Codeausschnitte oder Screenshots).

Bewahre auch Aufzeichnungen über alle festgestellten und behobenen Probleme auf, wie z. B. Fehlerverfolgungssysteme oder Projektpläne, die zeigen, wie du Nicht-Compliance-Punkte adressiert hast. Wenn eine Anforderung nicht zutrifft (NA) oder aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung ausgenommen ist, dokumentiere die Begründung. Die Richtlinie verlangt, dass Dienstanbieter diese technischen Dokumentationen für Marktüberwachungsbehörden bereitstellen.

Schließlich solltest du eine Kopie der Anhang I-Checkliste aufbewahren, die du verwendet hast (z. B. eine annotierte Zusammenfassung von Anhang I oder WCAG), um zu zeigen, dass du alle Punkte systematisch überprüft hast.

4. Verwendung harmonisierter Normen oder technischer Spezifikationen

Rechtliche Bestimmung (Anhang V, Punkt 2):

„Um Punkt 1 dieses Anhangs zu erfüllen, kann der Dienstanbieter ganz oder teilweise die harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen anwenden, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.“

Vorgaben der Richtlinie:

Diese Klausel ist nicht der Inhalt, der in der Erklärung selbst enthalten sein muss, sondern eine Methode der Compliance. Sie besagt, dass ein Dienstanbieter harmonisierte Normen (ganz oder teilweise) zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Punkt 1 anwenden darf (d. h. die Anforderungen, die wir oben für den Inhalt der Erklärung aufgelistet haben).

Im EU-Recht gibt die Verwendung einer harmonisierten Norm, deren Referenz im Amtsblatt veröffentlicht wurde, eine „Vermutung der Konformität“ an. Der wichtigste Standard für digitale Barrierefreiheit ist EN 301 549, der mit den WCAG für Web-/Mobile-Inhalte übereinstimmt und andere Kriterien für IKT-Barrierefreiheit umfasst. Wenn ein Anbieter diesen Standards folgt, kann er leichter nachweisen, dass er die EAA-Anforderungen erfüllt.

Praktische Bedeutung für Organisationen:

In deiner Erklärung zur Konformität könntest du explizit sagen: „Diese Website entspricht EN 301 549 und WCAG 2.x AA (neueste Version).“ Dies gibt den Lesern und Regulierungsbehörden eine klare Grundlage. Die Verwendung des Standards ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit, die Informationen in Anhang V bereitzustellen (du musst weiterhin die Beschreibungen usw. liefern), aber sie kann als Kurzform für das Compliance-Level verwendet werden. Im Wesentlichen zeigt sie dir, wie du die Anforderungen erfüllen kannst: Durch die Anwendung harmonisierter Normen machst du deinen Dienst sowohl barrierefrei als auch hast du eine fertige Möglichkeit, deine Konformität zu beschreiben.

Compliance Anleitung:

In deiner Erklärung solltest du die verwendeten Standards im Abschnitt „Übereinstimmungsstatus“ oder in der Einleitung erwähnen. Zum Beispiel könntest du sagen: „Wir streben an, WCAG 2.x AA (neueste Version) zu entsprechen“ oder „Dieser Dienst folgt EN 301 549 v3.2.1 (der europäischen IKT-Barrierefreiheitsnorm).“ Sei ehrlich in Bezug auf deine Konformität, wenn nur ein Teil eines Standards zutrifft, gib dies an (z. B. „Wir haben Standard X teilweise angewendet“). Die relevanten harmonisierten Normen für EAA-Dienste umfassen EN 301 549 (für IKT-Dienste wie Websites und Apps) und EN 17161 (was mehr für organisatorische Prozesse gilt). Die Bezugnahme auf diese Normen erhöht nicht nur die Glaubwürdigkeit deiner Erklärung, sondern ruft auch die „Vermutung der Konformität“ hervor, bei der Regulierungsbehörden von der Einhaltung ausgehen, wenn der Standard erfüllt ist. Kurz gesagt, gib in deiner Erklärung die Standards an, die du als Grundlage für die Barrierefreiheit verwendest.

👋 Zusätzliche Tipps:
  • Dokumentiere die teilweise Anwendung: Wenn du nur einen Teil eines Standards angewendet hast (z. B. auf Web-/Mobile-Abschnitte für den E-Commerce fokussiert), stelle sicher, dass du dies dokumentierst.
  • Verweise auf das Amtsblatt: Für Standards wie EN 301 549 solltest du die entsprechende EU-Amtsblatt-Referenz in deinen Aufzeichnungen oder in deiner Barrierefreiheits­erklärung angeben.
  • Aufzeichnungen zur Barrierefreiheit aufbewahren: Halte klare Aufzeichnungen über deine Compliance, wie z. B. Berichte zur Einhaltung, um zu zeigen, dass du den Standards entsprechend gehandelt hast.

5. Barrierefreiheit im Dienstleistungsprozess und laufende Überwachung

Rechtliche Anforderung (Anhang V, Punkt 3):

„Der Dienstanbieter muss Informationen bereitstellen, die belegen, dass der Dienstleistungsprozess und dessen Überwachung sicherstellen, dass der Dienst den Anforderungen aus Punkt 1 dieses Anhangs und den geltenden Anforderungen dieser Richtlinie entspricht.“

Rechtliche Interpretation & Zweck:

Diese Anforderung stellt sicher, dass Barrierefreiheit nicht nur einmalig, sondern während des gesamten Lebenszyklus des Dienstes aufrechterhalten wird. Du musst nachweisen, dass du Prozesse implementiert hast, um die Barrierefreiheit aktuell zu halten, während dein Dienst weiterentwickelt wird.

Praktische Bedeutung für Organisationen:

Du musst einen klaren Arbeitsablauf zur Aufrechterhaltung der Barrierefreiheit haben, der Richtlinien, Rollen und tägliche Aktivitäten umfasst. Dies könnte Mitarbeiterschulungen, die Integration von Barrierefreiheitsprüfungen in die Entwicklung, den Einsatz von Tools zur Suche nach Problemen, die Reaktion auf Nutzerfeedback und regelmäßige Überprüfungen oder Audits umfassen. Im Wesentlichen solltest du dein Barrierefreiheitsprogramm dokumentieren. Beispielsweise könntest du einen Barrierefreiheitsbeauftragten oder ein Team haben, einen Plan für die regelmäßige Prüfung der Website und Prozesse zur Überwachung von Nutzerberichten. Die EAA erwartet von den Anbietern, dass sie sich an Änderungen anpassen, wie z. B. neue Standards oder Funktionen, um die Einhaltung aufrechtzuerhalten. Stelle sicher, dass deine Erklärung widerspiegelt, dass Barrierefreiheit aktiv gemanagt wird und die Einhaltung nicht statisch ist.

Compliance Anleitung:

Füge eine Sektion in deiner Barrierefreiheits­erklärung hinzu, wie „Wartung und Überwachung der Barrierefreiheit“, in der du darlegst, wie dein Unternehmen die laufende Barrierefreiheit sicherstellt. Sei spezifisch bezüglich der Prozesse, wie z. B. Entwicklerschulungen oder der regelmäßige Einsatz von Audit-Tools.

Zum Beispiel: „Wir führen vierteljährliche Barrierefreiheits-Audits durch“, „Wir haben einen Barrierefreiheitsbeauftragten im Produktteam“ oder „Alle neuen Inhalte werden auf Barrierefreiheit geprüft.“ Füge alle Feedback-Mechanismen hinzu, wie „Wir überwachen und reagieren auf Barrierefreiheitsprobleme, die von Nutzern gemeldet werden.“

Du solltest auch erwähnen, dass Barrierefreiheit auf Führungsebene überprüft wird oder dass das Unternehmen einer offiziellen Richtlinie folgt, die mit den Barrierefreiheitsstandards übereinstimmt (wie EN 17161, die sich mit der Integration von Barrierefreiheit in organisatorische Prozesse befasst). Dieser Abschnitt sollte zeigen, dass Barrierefreiheit eine kontinuierliche Priorität ist, um Nutzern zu versichern und die Einhaltung der Anforderung aufrechtzuerhalten.

👋 Zusätzliche Tipps:

Um deine laufenden Barrierefreiheitsbemühungen zu belegen, halte Aufzeichnungen deiner Barrierefreiheitsrichtlinien und -verfahren. Dies könnte beinhalten:

  • Ein internes Barrierefreiheitsrichtlinien-Dokument
  • Schulungsmaterialien oder -aufzeichnungen (wer geschult wurde und wann)
  • Berichte von regelmäßigen Audits (z. B. Ergebnisse automatischer Scans oder manueller Tests)
  • Fehlerverfolgungstickets für Barrierefreiheitsprobleme und wie sie gelöst wurden
  • Nachweise über das Management-Überwachung, wie Besprechungsprotokolle, in denen Barrierefreiheit diskutiert wurde

Wenn du Überwachungstools verwendest oder eine Vereinbarung mit einem Barrierefreiheitsberater hast, bewahre diese Aufzeichnungen ebenfalls auf. Eine EN 17161-Zertifizierung oder -Ausrichtung kann auch als Nachweis dienen, da sie die Integration von Barrierefreiheit in organisatorische Prozesse behandelt. Bewahre zudem Kontaktprotokolle für Nutzerfeedback auf – das Dokumentieren von Problemen und Antworten zeigt, dass du aktiv überwachst und reagierst.

All diese Dokumente zeigen eine proaktive Verwaltung der Barrierefreiheit und belegen die Einhaltung von Anhang V(3). Im Wesentlichen solltest du in der Lage sein, einem Prüfer zu zeigen, wie du die Einhaltung aufrechterhältst, mit klaren Verfahren und Belegen, dass diese befolgt werden.

6. Bekannte Einschränkungen und Alternativen (sofern zutreffend)

Warum diese Sektion einfügen?

Obwohl dies in Anhang V nicht ausdrücklich verlangt wird, entspricht die Offenlegung bekannter Einschränkungen den besten Praktiken, die in der Richtlinie für Web-Barrierefreiheit (EU-Richtlinie 2016/2102) beschrieben sind, und zeigt einen proaktiven Ansatz für das Compliance-Management.

Wenn Einschränkungen bestehen, gib bitte an, welche Teile des Dienstes nicht vollständig barrierefrei sind, mit den Gründen und gegebenenfalls Alternativen.

7. Anspruch auf unverhältnismäßige Belastung (sofern zutreffend)

Rechtliche Anforderung (Artikel 14):

Die in Artikel 4 genannten Barrierefreiheitsanforderungen gelten nur insoweit, als die Einhaltung: (a) keine wesentliche Änderung eines Produkts oder Dienstes erfordert, die zu einer grundlegenden Änderung seiner Natur führt; und (b) keine unverhältnismäßige Belastung für die betroffenen wirtschaftlichen Akteure zur Folge hat.

Warum diese Sektion einfügen?

Diese Sektion sollte nur eingefügt werden, wenn du im Rahmen von Artikel 14 des EAA eine spezifische Ausnahme für eine Anforderung geltend machst, die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht erfüllt werden kann. Wenn zutreffend, gib an, welche Anforderung nicht erfüllt werden kann, warum (z. B. Kosten) und welche Zeitrahmen für die Überprüfung dieser Entscheidung vorgesehen sind.

Hinweis: Da einige Anforderungen mit minimalen Kosten erfüllt werden können, kann die unverhältnismäßige Belastung nicht auf den gesamten Dienst angewendet werden, sondern nur auf bestimmte Elemente. Du kannst auch in Erwägung ziehen, diese Sektion zu vervollständigen, wenn zum Beispiel eine vollständige Neugestaltung des Dienstes geplant ist oder in ähnlichen Umständen, in denen die Umsetzung bestimmter Anforderungen zum aktuellen Zeitpunkt möglicherweise nicht machbar ist.

8. (Optional) Feedback-Mechanismen und Kontaktinformationen (Best Practice)

Warum Feedback bereitstellen?

Obwohl dies in Anhang V nicht ausdrücklich aufgeführt ist, ist es eine gute Praxis, den Nutzern die Möglichkeit zu geben, Barrierefreiheitsprobleme zu melden. Es zeigt, dass du für Feedback offen bist und bereit bist, dich zu verbessern. Stelle klare Kontaktinformationen wie eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer zur Verfügung und mache es den Nutzern leicht, sich zu melden, wenn sie Probleme haben.

Compliance Anleitung:

Wir empfehlen, eine Sektion „Feedback und Kontaktinformationen“ hinzuzufügen, in der du mehrere Kontaktmöglichkeiten für Nutzer angibst, um Barrierefreiheitsprobleme zu melden.

Falls zutreffend, informiere die Nutzer auch über ihr Recht, Beschwerden an eine Behörde weiterzuleiten, wenn sie mit deiner Antwort nicht zufrieden sind. Zum Beispiel könntest du angeben, dass in [Land] die Regulierungsbehörde XYZ zuständig ist, mit einem Link, gemäß der nationalen Umsetzung. Auch wenn dies nicht streng von Anhang V vorgeschrieben ist, entspricht es den besten Praktiken und zeigt die gute Absicht zur Compliance und Kundenbetreuung.

👋 Zusätzliche Tipps:

Stelle sicher, dass dein Kundenservice oder Barrierefreiheitsteam einen klaren Prozess für den Umgang mit Feedback hat, wie zum Beispiel ein Ticket-System, das speziell für „Barrierefreiheitsprobleme“ markiert ist. Bewahre Aufzeichnungen über alle Rückmeldungen und deren Bearbeitung auf. Wenn du eine E-Mail-Adresse für Feedback bereitstellst, stelle sicher, dass das Postfach regelmäßig überwacht wird. Ebenso, wenn du eine Telefonnummer angibst, sorge dafür, dass das Personal darauf geschult ist, Barrierefreiheitsanliegen entgegenzunehmen und über Scripte oder Wissensressourcen verfügt, um Probleme zu protokollieren oder Unterstützung zu bieten.

In deiner Erklärung solltest du immer das Datum des letzten Updates angeben – die Pflege der Versionsgeschichte hilft zu zeigen, dass die Informationen regelmäßig überprüft werden. Es ist auch sinnvoll, einen internen Eskalationsprozess zu haben, falls ein Nutzer eine Beschwerde bei den Behörden einreicht. Dokumentiere, wie du mit einer offiziellen Durchsetzungsanfrage zusammenarbeiten wirst, wie es in Artikel 13(3) und 13(5) verlangt wird.

🇩🇪 Nationale Umsetzung des EAA in Deutschland

Deutschland hat das EAA durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebG) umgesetzt. Dieses Gesetz folgt den Kernanforderungen des EAA, sodass der Hauptinhalt einer Barrierefreiheits­erklärung, wie oben beschrieben, anwendbar ist. Es gibt jedoch einige spezifische Anforderungen für Deutschland, die berücksichtigt werden müssen, um mit den nationalen Vorschriften vollständig übereinzustimmen:

Sprache und Format

Für Deutschland muss die Barrierefreiheits­erklärung in Deutsch verfasst und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sein. Die Vorlage kann übersetzt werden, um diese Anforderung zu erfüllen. Darüber hinaus müssen alle alternativen Formate (z. B. mündliche oder Braille-Versionen) ebenfalls in Deutsch zur Verfügung gestellt werden. Dies stellt sicher, dass die Erklärung für Personen mit Behinderungen in der Landessprache zugänglich ist.

Verweis auf nationales Recht

Obwohl dies gesetzlich nicht erforderlich ist, ist es hilfreich, in der Erklärung zu erwähnen, dass diese gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 und umgesetzt durch das BfWebG erstellt wurde. Diese Klarstellung kann in der Erklärung hinzugefügt werden, zum Beispiel:

„Diese Barrierefreiheits­erklärung wurde gemäß dem BfWebG (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882) erstellt.“

Durchsetzungsbehörde in Deutschland

Die deutschen Vorschriften benennen mehrere Behörden, die für die Durchsetzung der Barrierefreiheit in verschiedenen Sektoren zuständig sind. Zu den wichtigsten Behörden gehören:

  • AgID (Agentur für digitale Verwaltung) ist für die Barrierefreiheit von Websites des öffentlichen Sektors sowie von privaten Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro gemäß dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebG) zuständig.
  • Für den privaten Sektor im Rahmen des EAA sind weitere Behörden wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und sektorale Regulierungsbehörden wie AGCOM (für Kommunikation) sowie AgID zuständig.

Derzeit gibt es in Deutschland kein zentrales Portal für die Einreichung von EAA-Beschwerden. Bis zu weiteren Klarstellungen reicht es aus, eine allgemeine Formulierung wie diese in die Erklärung aufzunehmen:

„In Deutschland hängt die zuständige Durchsetzungsbehörde für Barrierefreiheit vom Sektor des Dienstes ab; wir werden dich bei Bedarf unterstützen, die zuständige Behörde zu kontaktieren.“

Alternativ kannst du die Kontaktdaten der AgID in deiner Erklärung angeben, um allgemeine Anfragen zur Barrierefreiheit zu beantworten.

In naher Zukunft wird die AgID jedoch eine Plattform bereitstellen, die es Nutzern ermöglicht, Beschwerden einzureichen und sich über verwandte Aktivitäten und Entscheidungen zu informieren. Zudem wird dieselbe Plattform Dienstanbietern ermöglichen, Verstöße gegen die Barrierefreiheit zu melden.

Übereinstimmung mit dem BfWebG (sofern zutreffend)

Einige deutsche Unternehmen sind möglicherweise bereits mit dem BfWebG (Gesetz 4/2004) vertraut, das für Websites des öffentlichen Sektors sowie für private Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro eine Barrierefreiheits­erklärung und einen Feedback-Mechanismus vorschreibt.

Wenn ein Unternehmen sowohl dem BfWebG als auch dem EAA unterliegt, sollte die Erklärung mit beiden Anforderungen übereinstimmen. Glücklicherweise überschneiden sich die Anforderungen erheblich (z. B. muss die Erklärung den Konformitätsstatus, Kontaktinformationen und Informationen über nicht barrierefreien Inhalt aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung enthalten). Die AgID hat eine Barrierefreiheits­vorlage für private Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro bereitgestellt (siehe Linee guida accessibilità Privati und Modello di dichiarazione di accessibilità sito web e applicazione mobile), aber sie sollten sicherstellen, dass ihre Erklärung auch die spezifischen Anforderungen aus Anhang V des EAA abdeckt.

AgID-Richtlinien

Am 29. April 2025 veröffentlichte die AgID die Richtlinien zur Barrierefreiheit von Diensten (siehe Linee Guida sull’accessibilità dei servizi in attuazione dell’art. 21 d. lgs. n. 82 del 2022), die Artikel 21 des Gesetzes Nr. 82 von 2022 umsetzen. Diese Richtlinien stimmen mit den Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) überein und geben Hinweise zu Barrierefreiheit durch Design, einschließlich Verweisen auf sowohl internationale als auch nationale harmonisierte Normen.

Die Richtlinien umfassen auch:

  • Beispiele für potenzielle Diskriminierung gegenüber Personen mit spezifischen Behinderungen, zusammen mit entsprechenden designbasierten Lösungen. Beispielsweise können Benutzer mit Sehbehinderungen auf Hilfstechnologien wie Screenreader angewiesen sein, und das Hinzufügen von Alternativtext wird ebenfalls als Lösung empfohlen.
  • Eine Checkliste basierend auf WCAG 2.1, die verwendet werden kann, um die Barrierefreiheit von Websites zu bewerten.
  • Eine Liste von Hilfstechnologien, wie z. B. Sprachsteuerungstools, unterstützende Lese- und Schreibsoftware und Tools für Zeichnungs- und Interaktionsunterstützung.

Ausnahme für Mikrounternehmen

Die Umsetzung des EAA in Deutschland berücksichtigt die Ausnahme für Mikrounternehmen (definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 2 Millionen Euro). Mikrounternehmen sind nicht verpflichtet, eine Barrierefreiheits­erklärung abzugeben, können dies jedoch freiwillig tun, um ihr Engagement für Barrierefreiheit zu zeigen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen sind nicht ausgenommen und müssen bis spätestens Juni 2025 die Anforderungen erfüllen.

Frist und Aktualisierungen

Die Anforderungen des EAA werden in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 verbindlich. Während einige Bestimmungen möglicherweise schrittweise eingeführt werden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Barrierefreiheits­erklärung bis zu diesem Datum live ist. Es ist nicht notwendig, den Text der Erklärung selbst anzupassen, aber sei dir der Compliance-Fristen bewusst.

Deutschland erlaubt es bestehenden Produkten/Diensten, bis zu diesem Datum weitergeführt zu werden, bevor Aktualisierungen erforderlich sind. Daher ist es wichtig, die Erklärung bis zur offiziellen Frist bereitzustellen.

Strafen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit in Deutschland

Die deutschen Verordnungen sehen Strafen für die Nichtbeachtung der Barrierefreiheitsanforderungen vor. Nach dem BfWebG können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 5 % des Umsatzes eines Unternehmens belegt werden. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 82/2022 können Strafen bis zu 40.000 Euro verhängt werden.

Durch die Einhaltung der Vorlage für die Barrierefreiheits­erklärung können Unternehmen diese Strafen vermeiden.

Zusammenfassung

Die Inhaltlichen Anforderungen für Deutschland stimmen weitgehend mit denen aus der EAA überein, jedoch müssen einige wichtige Anpassungen für lokale Vorschriften vorgenommen werden. Dazu gehört die Übersetzung der Erklärung ins Deutsch, die Bereitstellung in barrierefreien Formaten (auf Deutsch) und die Verweise auf nationales Recht (wie BfWebG) sowie relevante Durchsetzungsbehörden.

Deutsche Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Barrierefreiheits­erklärung in deutscher Sprache zugänglich und auf ihrer Website veröffentlicht wird (idealerweise im Footer). Zudem sollte die Erklärung auf Anfrage in alternativen Formaten zur Verfügung gestellt werden.

Schließlich sollten Unternehmen über neue, spezifische Richtlinien oder Anforderungen informiert bleiben, die von deutschen Behörden wie der AgID herausgegeben werden, da diese möglicherweise nähere Details näher an der 2025 Frist bereitstellen. Wenn neue Richtlinien eingeführt werden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Vorlage mit diesen Änderungen übereinstimmt, während sie gleichzeitig die grundlegenden Anforderungen aus Anhang V beibehalten.

Vorlage für die Barrierefreiheits­erklärung

💡 Lade unsere kostenlose Vorlage für die Barrierefreiheits­erklärung herunter

Nachfolgend ein Beispiel für eine vollständige Barrierefreiheits­erklärung, die alle Anforderungen aus Anhang V enthält. Diese Vorlage wurde für einen hypothetischen Dienst “MyService” erstellt und kann an jeden Dienst angepasst werden.

Bitte beachte: Diese Vorlage dient nur als Ausgangspunkt, um die Anforderungen an die Barrierefreiheits­transparenz zu erfüllen. Es wird jedoch empfohlen, eine detaillierte Analyse durchzuführen, die von einem Expertenteam wie AccessiWay unterstützt wird. Dieser Ansatz ermöglicht eine präzisere Bewertung der spezifischen Bedürfnisse deines Dienstes und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um die erforderlichen Barrierefreiheitsstandards vollständig zu erfüllen.

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Wir tun unser Bestes, um diese rein informativen Dokumentationen aktuell zu halten. Wenn du jedoch bemerkst, dass einige dieser Leitfäden eine kleine Auffrischung benötigen, lass es uns wissen!