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Brauche ich einen Button „Ablehnen“ auf meinem Cookie-Banner?

Update Striktere Durchsetzung der Anforderungen an Cookie-Einwilligungen in Deutschland

Die gesetzliche Vorschrift für klare und gleichermaßen auffällige Einwilligungsoptionen für Cookies besteht schon seit einiger Zeit. Jüngste Entscheidungen der Landgerichte Köln und Rostock markieren jedoch einen Wendepunkt hin zu einer strikteren Durchsetzung dieser Anforderungen. Diese Entscheidungen unterstreichen die Notwendigkeit von transparenten und eindeutigen Einwilligungsmechanismen auf Websites.

Es ist wichtig, dass die Betreiber von Websites sicherstellen, dass ihre Cookie-Banner diesen rechtlichen Vorgaben entsprechen, da die Behörden ihre Bemühungen verstärken, die Einhaltung zu überprüfen.

Stellen Sie die Konformität Ihrer Website sicher ->

Der Button zum Ablehnen ermöglicht es Ihren Nutzern, alle Cookies auf einmal abzulehnen. Hier sehen Sie ein Beispiel für das Cookie-Banner von iubenda mit einem gültigen Button zum Ablehnen:

Diese Funktion ist erforderlich, wenn Sie in Großbritannien, Italien, Spanien, Dänemark, Deutschland, Frankreich und Irland Geschäfte tätigen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Anforderungen der einzelnen Länder in Bezug auf den Button „Ablehnen“ zum Teil etwas unterscheiden: 

🇬🇧 Wenn Sie in Großbritannien Geschäfte tätigen, sollten Sie es Ihren Nutzern ermöglichen, zwischen der Annahme und der Ablehnung aller Cookies zu wählen, und ihnen außerdem die Möglichkeit geben, ihre Auswahl anzupassen.

Es ist jedoch anzumerken, dass die ICO nicht ausdrücklich „Alle ablehnen“-Buttons verlangt. Solange die zur Verfügung stehenden Wahlmöglichkeiten alle gleich auffällig sind, scheint eine Alternative zwischen „Allen zustimmen“ und „Anpassen“ in Ordnung zu sein. Entscheidet sich der Nutzer für das Letztere, darf dies allerdings nicht automatisch als Einwilligung gewertet werden.

🇮🇹 Wenn Sie in Italien Geschäfte tätigen, muss das Banner Folgendes enthalten:

  • eine „Zustimmen“-Anweisung
  • ein „X“ oder eine ebenso eindeutige Anweisung, auf die Nutzer klicken können, um das Banner zu schließen und die Nutzung fortzusetzen, ohne dabei Cookies zuzustimmen („Ablehnen“)

🇫🇷 🇩🇪 Wenn Sie in Frankreich und Deutschland Geschäfte tätigen, müssen die Buttons Zustimmen und Ablehnen gleichermaßen gut sichtbar sein.

🇪🇸 Wenn Sie in Spanien Geschäfte tätigen, muss das Cookie-Banner (oder eine andere alternative Methode zur Einholung der Einwilligung) an einer auffälligen Stelle und in einem auffälligen Format auf dem Bildschirm des Betrachters angezeigt werden. Das Banner muss die Buttons Zustimmen und Ablehnen auf derselben Ebene enthalten. Die Option, Cookies abzulehnen, darf nicht schwieriger sein als die Möglichkeit, Cookies zuzustimmen. Mit anderen Worten: Die Option, Cookies abzulehnen, sollte genauso einfach sein wie die, ihnen zuzustimmen.

Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen der einzelnen Datenschutzbehörden finden Sie in unserem Artikel Vergleichende Übersicht: Cookie-Anforderungen in europäischen Ländern

Andere Länder wie Griechenland und Belgien regen dies zwar als beste Praxis an, verlangen aber derzeit nicht ausdrücklich die Verwendung des „Ablehnen“-Buttons. Wenn dieser Button vorhanden ist, sollte er auf jeden Fall genauso hervorgehoben sein wie der „Zustimmen“-Button.

So fügen Sie den Button „Ablehnen“ zum Cookie-Banner hinzu

Hier kommt unsere Lösung zur Cookie-Einwilligungsverwaltung sehr gelegen: Damit können Sie auf einfache Weise ein Cookie-Banner mit einem Ablehnen-Button erstellen, mühelos Einwilligungen einholen, vorherige Blockierungen implementieren, Werbepräferenzen festlegen und vieles mehr.

Wie bei den meisten anderen Elementen in der Privacy Controls and Cookie Solution sind auch Farbe und Text des Ablehnen-Buttons vollständig anpassbar.

Siehe auch