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Rechtliche Anforderungen für Preisänderungen

Wenn es darum geht, den Preis für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung zu ändern, gibt es im Allgemeinen keine besonderen Einschränkungen oder Anforderungen. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie ein B2C-Geschäft (Business-to-Consumer) betreiben, im Vergleich zu einem business-to-business (B2B). 

In diesem kurzen Artikel werden wir diese Unterschiede aufschlüsseln, damit Sie sicher sein können, dass Sie die Vorschriften einhalten.

👉 Business-to-consumer (manchmal auch als “Direct-to-Consumer” bezeichnet) ist ein Geschäftsmodell, bei dem die Produkte direkt an die Kunden verkauft werden und nicht über dritte Einzelhändler, Großhändler oder andere Zwischenhändler.

👉 Business-to-business ist ein Prozess, bei dem ein Unternehmen eine kommerzielle Transaktion mit einem anderen Unternehmen durchführt. Dies geschieht in der Regel dann, wenn ein Unternehmen Ressourcen für seinen Produktionsprozess erwirbt, d. h. wenn es einem anderen Unternehmen Rohstoffe für die Herstellung von Produkten zur Verfügung stellt.

Business-to-consumer (B2C)

In Europa ist die einzige Einschränkung, die bei B2C-Verträgen zu berücksichtigen ist, eine übermäßige Preiserhöhung, ohne dass der Verbraucher darüber informiert wird Rücktrittsrecht

Es ist nicht rechtmäßig, wenn Ihr Unternehmen spontan und übermäßig die Preise erhöht und damit die Verbraucher benachteiligt, denn dies würde zu einem Ungleichgewicht in Ihrem Vertrag führen. Daher ist der wichtigste zu prüfende Faktor die Angemessenheit Ihrer Preiserhöhung.

Ich möchte den Preis meines Produkts oder meiner Dienstleistung deutlich erhöhen, was muss ich tun?

In diesem Fall müssen Sie Ihre Verbraucher schriftlich informieren, um ihnen die Möglichkeit des Widerrufs zu geben.

Es ist immer eine gute Idee, eine spezielle Klausel in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen:

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Business-to-business (B2B)

Bei B2B-Verträgen gibt es dagegen keine Einschränkungen oder Meldepflichten (auch nicht bei übermäßigen Preiserhöhungen). Es ist jedoch immer eine gute Idee, eine Klausel in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, um ein gutes B2B-Vertrauen und Transparenz aufzubauen.

Bedingungen und Konditionen (Beispiele)

Im Folgenden finden Sie zwei praktische Beispiele dafür, wie Unternehmen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen, um eine Preisänderung innerhalb ihrer Geschäftsbedingungen zu kommunizieren:

Beispiel A

“Das Unternehmen kann den Preis für die kostenpflichtigen Abonnements, einschließlich der wiederkehrenden Abonnementgebühren, den vorausbezahlten Zeitraum (für noch nicht bezahlte Zeiträume) oder die Codes von Zeit zu Zeit ändern und wird Ihnen alle Preisänderungen im Voraus mitteilen und Ihnen gegebenenfalls mitteilen, wie Sie diese Änderungen akzeptieren können. Preisänderungen treten zu Beginn des nächsten Abonnementzeitraums in Kraft, der auf das Datum der Preisänderung folgt. Vorbehaltlich des geltenden Rechts akzeptieren Sie den neuen Preis, indem Sie den Dienst des Unternehmens nach Inkrafttreten der Preisänderung weiter nutzen. Wenn Sie mit einer Preisänderung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, die Änderung abzulehnen, indem Sie das kostenpflichtige Abonnement abbestellen, bevor die Preisänderung in Kraft tritt”.

Beispiel B

“Wir können unsere Abonnementpläne und den Preis unseres Dienstes von Zeit zu Zeit ändern; alle Preisänderungen oder Änderungen an Ihren Abonnementplänen werden jedoch frühestens 30 Tage nach der Benachrichtigung an Sie wirksam.

Dies sind einige klare Beispiele dafür, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen die Bedingungen für die Nutzung Ihrer Website, App oder Ihres Dienstes festlegen und – was am wichtigsten ist – Sie vor potenzieller Haftung schützen.