Eine Zugänglichkeitserklärung ist ein öffentliches Bekenntnis zu inklusivem Design, ein transparenter Überblick über die Zugänglichkeitsmerkmale Ihrer Website oder Ihres Dienstes und eine Schlüsselkomponente bei der Anpassung an wichtige Vorschriften wie den European Accessibility Act (EAA) und andere globale Rahmenwerke.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Zugänglichkeitserklärung ist, wie sie sich von Tools wie Zugänglichkeits-Widgets unterscheidet und warum Ihre Website wahrscheinlich beides braucht. Wir gehen auch auf die rechtlichen Anforderungen in den verschiedenen Rechtsordnungen ein und bieten eine Aufschlüsselung des Anhangs V der EAA.
Eine Zugänglichkeitserklärung ist ein formelles, öffentliches Dokument, in dem erklärt wird, wie eine Website, ein Produkt oder eine Dienstleistung den Zugänglichkeitsstandards entspricht. Sie dient als Kommunikationsmittel für Benutzer mit Behinderungen und als Nachweis für die Einhaltung von Gesetzen zur Barrierefreiheit wie dem European Accessibility Act (EAA), dem Americans with Disabilities Act (ADA), der Web Accessibility Directive (WAD) und, für Großbritannien, den Accessibility Regulations und dem Equality Act.
Zwar sind Zugänglichkeitserklärungen in vielen Regionen ein wichtiger Bestandteil der Compliance, doch die genauen Anforderungen variieren je nach dem rechtlichen Rahmen, in dem der Dienst tätig ist.
Verlangt von Dienstleistern in der EU, eine Erklärung zur Barrierefreiheit abzugeben, die mit Anhang V der EAA übereinstimmt.
Wichtigste Voraussetzung: In einer detaillierten Erklärung muss beschrieben werden, wie der Dienst die Kriterien für die Barrierefreiheit erfüllt, einschließlich einer Beschreibung der zugänglichen Funktionen und einer Erklärung, wie der Dienst die laufende Einhaltung der Kriterien sicherstellt.
Der ADA schreibt zwar die Zugänglichkeit von Dienstleistungen, einschließlich Websites, vor, verlangt aber keine spezifische, detaillierte Erklärung zur Zugänglichkeit.
Der ADA konzentriert sich auf die Beseitigung von Zugangsbarrieren, aber die Dokumentationsanforderungen sind im Vergleich zur EAA weniger präskriptiv.
Diese Richtlinie zielt auf Websites des öffentlichen Sektors und mobile Anwendungen in der EU ab und schreibt die Veröffentlichung von Zugänglichkeitserklärungen für digitale Dienste vor.
Die Anforderungen sind eng an die der EAA angelehnt.
Die Zugänglichkeitsverordnungen gelten in erster Linie für Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, während sich das Gleichstellungsgesetz auf alle Dienstleistungsanbieter erstreckt und eine breite Auslegung gewährleistet, die die meisten Einrichtungen einschließt, die der Öffentlichkeit Dienstleistungen anbieten, ob gegen Bezahlung oder nicht.
Wichtige Anforderungen: Generell müssen die Dienstleistungen zugänglich gemacht werden. Insbesondere muss der öffentliche Sektor eine Erklärung zur Barrierefreiheit abgeben, die Folgendes enthält:
Unser Widget wurde entwickelt, um die Zugänglichkeit von Diensten für alle Benutzer zu verbessern. Es bietet Verbesserungen der Zugänglichkeit für Website-Besucher in Echtzeit. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Zugänglichkeitserklärung und das Widget unterschiedlichen Zwecken dienen und beide Teil Ihrer allgemeinen Zugänglichkeitsstrategie sein sollten.
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist unter bestimmten Umständen ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, z. B. wenn eine Website öffentlich zugänglich ist und unter bestimmte Vorschriften wie die Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet (WAD ) und das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA) fällt. Diese Erklärung zeigt das Engagement Ihres Unternehmens für die Barrierefreiheit und erläutert, wie Ihre Website die Standards für Barrierefreiheit erfüllt oder erfüllen wird.
Es ist wichtig zu wissen, dass wir dieses Dokument zwar als “Zugänglichkeitserklärung” bezeichnen, es aber in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen unter verschiedenen Namen bekannt sein kann. Das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA) beispielsweise spricht nicht ausdrücklich von einer “Erklärung zur Barrierefreiheit”, sondern besagt, dass <<DerDiensteanbieter muss die Informationen, die bewerten, wie der Dienst die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt… in die AGBs oder ein gleichwertiges Dokument aufnehmen>>.
Diese Erklärung gewährleistet nicht nur die Einhaltung von Gesetzen, sondern schafft auch Vertrauen, indem sie das Engagement Ihres Unternehmens für Barrierefreiheit demonstriert.
Das WayWidget von iubenda hingegen ist ein technisches Tool, mit dem Sie die Benutzerfreundlichkeit Ihrer Website in Echtzeit verbessern können. Die Erklärung zur Barrierefreiheit mag zwar gesetzlich vorgeschrieben sein, aber das Widget ist es nicht. Es ist einfach ein Hilfsmittel, das Ihre Website zugänglicher macht, indem es Funktionen wie diese bereitstellt:
Kurz gesagt, das Widget ist ein Werkzeug, mit dem Benutzer die Website an ihre speziellen Bedürfnisse anpassen können, um die Zugänglichkeit im Handumdrehen zu verbessern.
Während die Erklärung zur Barrierefreiheit die Nutzer über Ihr Engagement für die digitale Inklusion informiert und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, bietet das Widget eine praktische Lösung zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Echtzeit. Beide werden verwendet, um unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen zu erfüllen. Ohne eine Erklärung erfüllt Ihre Website möglicherweise nicht die rechtlichen Anforderungen, und ohne ein Widget haben die Benutzer möglicherweise keine optimale Erfahrung.
⚠️ Wichtig: Tools wie das iubenda Accessibility Widget verbessern zwar die Benutzerfreundlichkeit, ersetzen aber nicht die Notwendigkeit einer rechtskonformen Erklärung zur Barrierefreiheit, sondern dienen anderen Zwecken. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sollten Sie unbedingt zertifizierte Prüfer für Barrierefreiheit, wie z.B. unseren Partner AccessiWay, zu Rate ziehen, um eine rechtssichere Erklärung zu verfassen.
Anhang V des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit enthält spezifische Anforderungen, die Dienstleister in ihre Erklärungen zur Barrierefreiheit aufnehmen müssen. Diese Anforderungen tragen dazu bei, dass die Dienste ihre Bemühungen um Barrierefreiheit einheitlich und klar kommunizieren. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Servicebeschreibung:
Zugänglichkeitsmerkmale:
Einhaltung der relevanten Anforderungen andie Barrierefreiheit :
Überwachung und Einhaltung:
Der European Accessibility Act (EAA) schreibt die Einführung von Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der EU vor. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung, wie verschiedene Länder die Bestimmungen von Artikel 13(2) und Anhang V der LGR in nationales Recht umgesetzt haben.
Recht: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023
Zuständige Behörde:
Sozialministeriumservice (Marktüberwachung) – Besuchen Sie die Website
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Loi du 5 novembre 2023 modifiant divers livres du Code de droit économique et la loi du 2 août 2002 / Wet van 5 november 2023 tot wijziging van diverse boeken van het Wetboek van economisch recht en van de wet van 2 augustus 2002
Zuständige Behörde:
Service Public Fédéral Economie, P.M.E., Classes moyennes et Energie (SPF Economie) – Besuchen Sie die Website
Federale Overheidsdienst (FOD) Economie, K.M.O., Middenstand en Energie (Generaldirektion Wirtschaftsinspektion) – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Gesetz über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (Dekret Nr. 58 vom 07.04.2025)
Zuständige Behörde:
Kommission für die Regulierung der Kommunikation
Der Rat für elektronische Medien
Generaldirektion “Verwaltung der Zivilluftfahrt”
Exekutivagentur “Kraftfahrzeugverwaltung”
Exekutivagentur “Eisenbahnverwaltung”
Exekutivagentur “Maritime Verwaltung”
Die Kommission für Finanzaufsicht und der stellvertretende Vorsitzende der Kommission für Finanzaufsicht
Die bulgarische Nationalbank
Das Ministerium für Kultur
Die Kommission für Verbraucherschutz
Wichtige Punkte:
Auf der 89. Sitzung der Regierung der Republik Kroatien, die am Dienstag, den 6. Mai 2025 stattfand, wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen angenommen, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 vollständig in nationales Recht umgesetzt wird. Seine offizielle Veröffentlichung steht noch aus.
Recht: Das Gesetz über die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen von 2024 (L. 57(I)/2024)
Zuständige Behörde:
Stellvertretender Minister für soziale Wohlfahrt – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Zákon č. 424/2023 Sb., o požadavcích na přístupnost některých výrobků a služeb
Zuständige Behörden:
Česká obchodní inspekce (ČOI) – Verantwortlich für Produkte und die meisten Dienstleistungen. – Besuchen Sie die Website
Český telekomunikační úřad (ČTÚ) – Zuständig für Telekommunikation. – Besuchen Sie die Website
Rada pro rozhlasové a televizní vysílání (RRTV) – Zuständig für den Zugang zu den Medien. – Besuchen Sie die Website
Ministerstvo dopravy (Verkehrsministerium) und andere Regional- und Verkehrsbehörden – Besuchen Sie die Website
Verschiedene lokale Behörden, darunter das Prager Rathaus und Gemeinden mit erweiterten Befugnissen.
Wichtige Punkte:
Recht: Liebe nr. 801 af 07/06/2022 om tilgængelighedskrav for produkter og tjenester
Zuständige Behörden:
Sikkerhedsstyrelsen (Dänische Behörde für Sicherheitstechnologie) – Besuchen Sie die Website
Finanstilsynet (Finanzaufsichtsbehörde) – Besuchen Sie die Website
Søfartsstyrelsen (Dänische Schifffahrtsbehörde) – Besuchen Sie die Website
Trafikstyrelsen (Dänische Verkehrsbehörde) – Besuchen Sie die Website
Energistyrelsen (Dänische Energieagentur) – Besuchen Sie die Website
Justitsministeriet (Ministerium der Justiz) – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Pääsuteenuste seadus (Gesetz über die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen) – RT I, 15.06.2022, 8
Zuständige Behörde:
Tarbijakaitse ja Tehnilise Järelevalve Amet (TTJA – Behörde für Verbraucherschutz und technische Regulierung) – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht:
Laki digitaalisten palvelujen tarjoamisesta (Gesetz über die Bereitstellung digitaler Dienste) 306/2019, geändert durch Laki 104/2023
Link zum Gesetz 306/2019 (konsolidiert)
Valtioneuvoston asetus (Regierungsdekret)
Dekret 179/2023 (digitale Dienstleistungen) – Link zum Dekret 179/2023
Dekret 181/2023 (Produkte)
Zuständige Behörden:
Valvira (Nationale Aufsichtsbehörde für Soziales und Gesundheit) – Besuchen Sie die Website
Tukes (Finnische Agentur für Sicherheit und Chemikalien) – Besuchen Sie die Website
Traficom (Finnische Agentur für Verkehr und Kommunikation) – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht:
Code de la consommation, Artikel L412-13 (eingefügt durch Loi n° 2023-171 du 9 mars 2023, Art 16) – Link zum Code Art L412-13
Décret n° 2023-931 du 9 octobre 2023 – Link zum Décret n° 2023-931
Zuständige Behörden:
ARCOM (Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique) – Zuständig für den Zugang zu AVMS, E-Books und Software. – Besuchen Sie die Website
DGCCRF (Direction générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des fraudes) – Verantwortlich für andere Produkte und Dienstleistungen. – Besuchen Sie die Website
ARCEP (Autorité de Régulation des Communications Électroniques, des Postes et de la Distribution de la Presse) – zuständig für elektronische Kommunikationsdienste. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — Link to BFSG
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) — Link to BFSGV
Zuständige Behörden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) – Zentrale Behörde für die meisten Produkte und Dienstleistungen. (Website in Vorbereitung)
Landesmedienanstalten – Verantwortlich für die AVMS-Zugangsdienste. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Gesetz 4994/2022 (ΦΕΚ A 215/18.11.2022) – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Ministerium für Entwicklung und Investitionen (Generaldirektion für Marktüberwachung) – Verantwortlich für Produkte. – Besuchen Sie die Website
Ministerium für digitale Verwaltung (Nationale Koordinierungsstelle für Barrierefreiheit) – Verantwortlich für die Dienste. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: 2022. évi LXI. törvény a termékekre és szolgáltatásokra vonatkozó akadálymentességi követelményekről és a termékek piacfelügyeletéről szóló 2012. évi LXXXVIII. törvény módosításáról (Gesetz LXI von 2022) – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Szabályozott Tevékenységek Felügyeleti Hatósága (SZTFH) – Allgemeine Marktüberwachung. – Besuchen Sie die Website
Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság (NMHH) – Telekommunikation und Medien. – Besuchen Sie die Website
Fogyasztóvédelmi Hatóság (Verbraucherschutzbehörde) – Verbraucherschutz. – Besuchen Sie die Website
Magyar Nemzeti Bank (MNB) – Finanzdienstleistungen. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: S.I. Nr. 636/2023 – Verordnung der Europäischen Union (Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) 2023 – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz (CCPC) – Produkte. – Besuchen Sie die Website
Commission for Communications Regulation (ComReg) – Telekommunikation, AVMS-Zugang, E-Books/Software, E-Commerce. – Besuchen Sie die Website
Coimisiún na Meán – Nachfolger von BAI, AVMS Inhalt. – Besuchen Sie die Website
Nationale Verkehrsbehörde (NTA) – Verkehrsdienstleistungen. – Besuchen Sie die Website
Zentralbank von Irland (CBI) – Bankwesen. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Gesetze:
Decreto Legislativo 27 maggio 2022, n. 82 – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Agenzia per l’Italia Digitale (AgID) – Besuchen Sie die Website
Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni (AGCOM) – Besuchen Sie die Website
Ministero delle Imprese e del Made in Italy (MIMIT) – Besuchen Sie die Website
Agenzia delle Dogane e dei Monopoli – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht:
Preču un pakalpojumu piekļūstamības likums – Link zum Gesetz
Ministru kabineta noteikumi Nr. 128 (27.02.2024) – Link zur Verordnung
Zuständige Behörden:
Patērētāju tiesību aizsardzības centrs (PTAC) – Finanzdienstleistungen, E-Books, E-Commerce, Transport. – Besuchen Sie die Website
Sabiedrisko pakalpojumu regulēšanas komisija (SPRK) – Telecoms. – Besuchen Sie die Website
Nacionālā elektronisko plašsaziņas līdzekļu padome (NEPLP) – Medienzugang. – Besuchen Sie die Website
Valsts dzelzceļa administrācija (VDA) – Schienenverkehr. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht:
Loi du 8 mars 2023 relative aux exigences en matière d’accessibilité applicables aux produits et services (geändert durch Loi du 29 août 2023)
Link zum Originalgesetz
Link zum Änderungsantrag
Zuständige Behörde:
Institut Luxembourgeois de la Normalisation, de l’Accréditation, de la Sécurité et qualité des produits et services (ILNAS) – Überwachungs- und Durchsetzungsbehörde. – Besuchen Sie die Website
Büro für die Überwachung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen (OSAPS) – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Subsidiäre Gesetzgebung 627.03 – Verordnung über Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Europäisches Gesetz über Barrierefreiheit) – Link zum Gesetz
Zuständige Behörde:
Maltesische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherangelegenheiten (MCCAA) – Wahrscheinlich eine Durchsetzungsbehörde. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Implementatiewet toegankelijkheidsvoorschriften producten en diensten (Zur Änderung verschiedener Gesetze, veröffentlicht in Staatsblad 2024, 87) – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Autoriteit Consument & Markt (ACM) – Telekommunikation und elektronischer Handel. – Besuchen Sie die Website
Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI) – Produkte und Ausrüstung. – Besuchen Sie die Website
Commissariaat voor de Media (CvdM) – AVMS Zugang. – Besuchen Sie die Website
Autoriteit Financiële Markten (AFM) – Finanzielle Dienstleistungen. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Ustawa z dnia 26 kwietnia 2024 r. o zapewnianiu spełniania wymagań dostępności niektórych produktów i usług przez podmioty gospodarcze (Dz.U. 2024 poz. 781) – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Urząd Komunikacji Elektronowej (UKE) – Telekommunikation, AVMS-Zugang, E-Books/Software. – Besuchen Sie die Website
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK) – Verbraucherbanken und E-Commerce. – Besuchen Sie die Website
Ministerstwo Infrastruktury – Transport. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Decreto-Lei n.º 82/2022, de 6 de dezembro – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Autoridade Nacional de Comunicações (ANACOM) – Telekommunikation, AVMS-Zugang, E-Commerce, E-Books. – Besuchen Sie die Website
Instituto da Mobilidade e dos Transportes (IMT) – Verkehr. – Besuchen Sie die Website
Banco de Portugal (BdP) – Bankwesen. – Besuchen Sie die Website
Autoridade de Supervisão de Seguros e Fundos de Pensões (ASF) – Versicherung. – Besuchen Sie die Website
Comissão do Mercado de Valores Mobiliários (CMVM) – Wertpapiere. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Zákon č. 351/2022 Z. z. o prístupnosti výrobkov a služieb pre osoby so zdravotným postihnutím – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Slovenská obchodná inšpekcia (SOI) – Allgemeine Marktüberwachung. – Besuchen Sie die Website
Úrad pre reguláciu elektronických komunikácií a poštových služieb (RÚ) – Elektronische Kommunikation und Postdienste. – Besuchen Sie die Website
Rada pre mediálne služby – Mediendienste. – Besuchen Sie die Website
Dopravný úrad – Verkehrsbehörde. – Besuchen Sie die Website
Národná banka Slovenska (Nationalbank der Slowakei) – Finanzdienstleistungen. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Zakon o dostopnosti do proizvodov in storitev za invalide (ZDPSI) – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Tržni inšpektorat Republike Slovenije (TIRS) – Marktaufsichtsbehörde, zuständig für Produkte und die meisten Dienstleistungen. – Besuchen Sie die Website
Agencija za komunikacijska omrežja in storitve Republike Slovenije (AKOS) – Zugang zu Telekommunikation und AVMS. – Besuchen Sie die Website
Banka Slovenije – Bank von Slowenien, Bankenaufsicht für Verbraucher. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Ley 11/2023, de 8 de mayo (setzt mehrere Richtlinien um, darunter die EAA) – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörde:
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 – Ministerium für soziale Rechte, Verbraucherfragen und die Agenda 2030. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Recht: Lag (2023:254) om vissa produkters och tjänsters tillgänglighet – Link zum offiziellen Text
Zuständige Behörden:
Post- och telestyrelsen (PTS) – Telekommunikation, AVMS-Zugang, E-Books/Software, E-Commerce. – Besuchen Sie die Website
Konsumentverket (Verbraucherbehörde) – Bankgeschäfte für Verbraucher, einige Produkte. – Besuchen Sie die Website
Transportstyrelsen (Transportbehörde) – Transport. – Besuchen Sie die Website
Finansinspektionen (FSA) – Finanzielle Aspekte. – Besuchen Sie die Website
Wichtige Punkte:
Die Erklärung zur Barrierefreiheit dient als Überblick über die Bedeutung der Barrierefreiheit für digitale Dienste. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Dienste für alle zugänglich sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Indem sie die EAA-Richtlinien befolgen und ihre Einhaltung klar kommunizieren, können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gleichermaßen ihr Engagement für Barrierefreiheit demonstrieren und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Wir gehen davon aus, dass sich neue Muster und Standards herausbilden werden, insbesondere als Reaktion auf den sich entwickelnden EAA-Rahmen, der auch in Zukunft die Praktiken und Vorschriften zur Barrierefreiheit prägen wird.